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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Bewaldete Fläche zwischen Brandenburg an der Havel und Potsdam **vertragsfrei**
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Immobilienart
Grundstück
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- Adresse
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Nahe Knoblaucher Chaussee
14669 Ketzin/Havel
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Bundesland
Brandenburg
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
920 m² lt. Grundbuchangaben.
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Baujahr
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Grundbuch
Amtsgericht Nauen von Ketzin, Blatt 2828, Flur 19 Flurstücke 27 und 28
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Belastungen im Grundbuch
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III: Keine Eintragungen.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
Vertragsfrei
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
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Makrolage
Ketzin/Havel ist eine amtsfreie Kleinstadt im Havelland zwischen Potsdam und Brandenburg an der Havel im Landkreis Havelland, Brandenburg.
Ketzin liegt im Süden des Landkreises Havelland zwischen Brandenburg an der Havel (ca. 25 km) und Potsdam (ca. 22 km) am nördlichen Ufer der Havel. Im Gemeindeteil Paretz zweigen der Havelkanal und der Sacrow-Paretzer-Kanal von der Havel ab. Das Stadtgebiet rings um Ketzin ist eine geschützte Naturlandschaft mit einer ausgedehnten Seen- und Bruchlandschaft.
Im Stadtteil Ketzin kreuzen sich die Landesstraßen L 86 (Nauen-Groß Kreutz) und L 92 (Roskow-Neu Fahrland). Zwischen Ketzin und Schmergow verkehrt im Verlauf der L 86 eine Fähre über die Havel. Östlich der Gemeinde verläuft die Bundesautobahn A 10 (westlicher Berliner Ring) mit der Anschlussstelle Potsdam-Nord (ca. 8 km entfernt).
Nächster Bahnhaltepunkt ist Marquardt an der Bahnstrecke Jüterbog-Nauen (Bestandteil des Berliner Außenrings), der von der Regionalbahnlinie RB 21 (Wustermark-Potsdam Hauptbahnhof) bedient wird. Das Stadtgebiet und die größeren Ortsteile werden durch Buslinien von Potsdam und Nauen nach Ketzin erschlossen.
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Mikrolage
Der Verkaufsgegenstand liegt ca. 3 km nordöstlich der Kernstadt Ketzin/Havel am Rande der ehemaligen Ortslage Knoblauch zwischen der Werderdammstraße und der Knoblaucher Chaussee. Die Umgebung besteht aus land- und forstwirtschaftlich nutzbaren Flächen.
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Ja
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Erschließung
Keine öffentliche Zuwegung vorhanden. Der Zugang ist von der öffentlichen Knoblaucher Chaussee über das Gemeindeeigentum, Flurstück 36 der Flur 19 nur möglich, wenn die Gemeinde, als Grundstückseigentümerin ein Geh-, Fahr- u. Leitungsrecht gewährt. Der Veräußerer wird diesbezüglich nicht mehr tätig werden. Eine zukünftige rechtliche Reglung obliegt dem Erwerber. .
Die Grundstücke sind nicht erschlossen. Kein Leitungsbestand auf den Flurstücken. Es sind keine Erschließungsmaßnahmen geplant.
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
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Behörde
Stadt Ketzin/Havel, Rathausstraße 7 und 29, 14669 Ketzin/Havel, Tel. 033233-720112
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Vertragsbestandteile
Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat die in ihrem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt ein unbebautes Grundstück am nordöstlich von Ketzin/Havel mit einer Größe von 920 m², lt. Grundbuchangaben.
Der Verkaufsgegenstand bestehend aus den zwei zusammenhängenden Flurstücken 27 (460 m²) und 28 (460 m²) der Flur 19, jeweils lt. Grundbuchangabe und wird grundbuchlich als Unland geführt.
Die Liegenschaft ist eine naturbelassene bewaldete Fläche ohne Einfriedung. Sie verfügt über keine öffentliche Zuwegung. Der Zugang von der öffentlichen Knoblaucher Chaussee erfolgt derzeit über das Gemeindeeigentum, Flurstück 36 der Flur 19, ohne vertragliche Regelung.
Der Verkaufsgegenstand liegt innerhalb des Baubeschränkungsgebietes „Bergwerksfeld Ketzin“; Gesamtgröße 43.496.405 m². An diesem besteht Bergwerkseigentum für die VNG Gasspeicher GmbH Leipzig - Berggrundbuch, Blatt 34. Konkrete Baumaßnahmen innerhalb von Baubeschränkungsgebieten bedürfen gem. § 108 Bundesberggesetz (BBergG) der Zustimmung des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe. Die Grenze des Bergwerkfeldes Ketzin und die einzelnen Baubeschränkungsgebiete wurden nachrichtlich in die Planzeichnung des FNP übernommen.
„1964 wurde östlich von Ketzin in der Gemeinde Knoblauch der erste Untergrundgasspeicher der DDR in Betrieb genommen. Verschiedene Gasausbrüche bis an die Oberfläche zwangen 1966/67 zur Aufgabe des Ortes… Das Dorf einschließlich Kirche wurde vom Staat aufgekauft und abgerissen.“ (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Ketzin/Havel).“
Der Untergrundspeicher Ketzin soll inzwischen stillgelegt worden sein; siehe insoweit die Ausführungen im FNP, S.22. Weitere Erkundigungen hierzu wurden seitens des Veräußerers nicht eingeholt.
Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
- kontakt@dga-ag.de