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Alte Werksruine mit Waldflächen **angrenzend an Teilgeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 ´Sondergebiet Landschaftsbau´

  • Alte Werksruine mit Waldflächen - Blick Richtung Verkaufsgegenstand - Alte Werksruine mit Waldflächen **angrenzend an Teilgeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 ´Sondergebiet Landschaftsbau´
    Alte Werksruine mit Waldflächen - Blick Richtung Verkaufsgegenstand
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    Alte Werksruine mit Waldflächen **angrenzend an Teilgeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 ´Sondergebiet Landschaftsbau´
  • Blick auf den Verkaufsgegenstand - Alte Werksruine mit Waldflächen **angrenzend an Teilgeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 ´Sondergebiet Landschaftsbau´
    Blick auf den Verkaufsgegenstand
  • Grundgerüst in Stahl- und Betonbauweise - Alte Werksruine mit Waldflächen **angrenzend an Teilgeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 ´Sondergebiet Landschaftsbau´
    Grundgerüst in Stahl- und Betonbauweise
  • Reste der alten Installationen - Alte Werksruine mit Waldflächen **angrenzend an Teilgeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 ´Sondergebiet Landschaftsbau´
    Reste der alten Installationen
  • Reste der alten Installationen - Alte Werksruine mit Waldflächen **angrenzend an Teilgeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 ´Sondergebiet Landschaftsbau´
    Reste der alten Installationen
  • Reste der alten Installationen - Alte Werksruine mit Waldflächen **angrenzend an Teilgeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 ´Sondergebiet Landschaftsbau´
    Reste der alten Installationen
  • Grundgerüst in Stahl- und Betonbauweise - Alte Werksruine mit Waldflächen **angrenzend an Teilgeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 ´Sondergebiet Landschaftsbau´
    Grundgerüst in Stahl- und Betonbauweise
  • Lage des Flurstückes 58/1 am Schotterweg - Alte Werksruine mit Waldflächen **angrenzend an Teilgeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 ´Sondergebiet Landschaftsbau´
    Lage des Flurstückes 58/1 am Schotterweg
  • Blick vom Verkaufsgegenstand - Alte Werksruine mit Waldflächen **angrenzend an Teilgeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 ´Sondergebiet Landschaftsbau´
    Blick vom Verkaufsgegenstand
  • Umgebung - Alte Werksruine mit Waldflächen **angrenzend an Teilgeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 ´Sondergebiet Landschaftsbau´
    Umgebung
  • Umgebung - Alte Werksruine mit Waldflächen **angrenzend an Teilgeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 ´Sondergebiet Landschaftsbau´
    Umgebung
  • Lageskizze - Alte Werksruine mit Waldflächen **angrenzend an Teilgeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 ´Sondergebiet Landschaftsbau´
    Lageskizze
  • Lageskizze - Alte Werksruine mit Waldflächen **angrenzend an Teilgeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 ´Sondergebiet Landschaftsbau´
    Lageskizze
  • Alte Werksruine mit Waldflächen **angrenzend an Teilgeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 ´Sondergebiet Landschaftsbau´

Auktions-ID 387-0015

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
6.200 EUR *
SP 4.000 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Alte Werksruine mit Waldflächen **angrenzend an Teilgeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10 ´Sondergebiet Landschaftsbau´
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Im Irrlachenfeld
    35232 Dautphetal OT Buchenau
  • Bundesland Hessen
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 7.674 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Biedenkopf von Buchenau, Blatt 1694, Flur 49, Flurstücke 41, 42, 58/1, 61/1, 61/2 und 63/1
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II, lfd. Nr. 1, nur lastend an Flurstück 58/1: Der jeweilige Eigentümer des Grundstücks Flur 49 Flurstück 58 hat den jeweiligen Eigentümern des Grundstücks Flur 49 Flurstück 59 (Blatt 293 Buchenau) zwecks Bewirtschaftung des letztgenannten Grundstücks entlang der Grenze der beiden genannten Grundstücke, wie in der Rezesskarte eingezeichnet, in einer Breite von 2,5 Metern jederzeit unentgeltlich zu- und abfahren zu lassen. Eingetragen 27.11.1923.

    Abt. III: Keine Eintragungen.

    Der Ersteher übernimmt die Eintragung in Abt. II, lfd. 1 des Grundbuches als nicht wertmindernd auf den Kaufpreis.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Der Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf Fachdienst Naturschutz teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 27.07.2022 u.a. mit, dass der Verkaufsgegenstand ein Biotop mit Vorkommen unter anderem der gemäß § 44 BNatSchG streng geschützten Schlingnatter und Geburtshelferkröte ist. Dies bedeutet, es dürfen weder Individuen gefangen, verletzt, entnommen oder getötet, noch deren Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (z.B. Winterquartiere) nachhaltig beeinträchtigt oder zerstört werden. Ebenso dürfen keine erheblichen Beeinträchtigungen der lokalen Population erfolgen. Daher wird im Vorfeld darauf hingewiesen, dass aufgrund des Artenschutzes und vor dem Hintergrund des beschriebenen besonderen Biotops keinerlei Baumaßnahmen dort stattfinden dürfen. In jedem Fall ist der Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Fachbereich Bauen, Wasser- und Naturschutz, Fachdienst Naturschutz über jegliche geplanten Maßnahmen auf dem Grundstück zu unterrichten, um Verstöße gegen das BNatSchG im Vorfeld auszuschließen.
  • Makrolage
    Die Gemeinde Dautphetal im mittelhessischen Landkreis Marburg-Biedenkopf liegt in den Ausläufern des Rheinischen Schiefergebirges nahe der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen.

    Die Gemeinde liegt im westlichen Teil des Landkreises, ungefähr 37 km östlich von Siegen und etwa 15 km westlich von Marburg, im Oberen Lahntal an den Flüssen Lahn und Dautphe. Hier treffen sich die Ausläufer des naturräumlichen Westerwaldes von Süden und die des Rothaargebirges von Norden. Historisch gesehen gehört Dautphetal zum sogenannten „Hinterland“.

    Mit dem Aufkommen des Merkantilismus wurde auch im Hinterland und damit in Dautphetal verstärkt nach Bodenschätzen gesucht. Die vorgefundenen Erze wurden meist in den umliegenden Mühlen weiterverarbeitet, wodurch sich die eisenverarbeitende Industrie entwickelte.

    Neben zahlreichen Schutzhütten, die in den Sommermonaten angemietet werden können, gibt es in Buchenau und Friedensdorf zwei durch Vereine getragene Hallenbäder. Freibäder gibt es in Allendorf, Dautphe, Herzhausen und Holzhausen. Das Waldschwimmbad Holzhausen ist aufgrund der Größe und der sich anschließenden Minigolfanlage besonders hervorzuheben. Reiten und Therapeutisches Reiten ist in Elmshausen und Friedensdorf möglich. Rad- und Wanderwege werden durch den Oberhessischen Gebirgsverein gepflegt und instand gehalten. In den Ortsrandlagen von Buchenau und Holzhausen sind Trimm-Dich-Pfade ausgeschildert, entlang denen sich Tretbecken befinden.

    Buchenau ist ein Ortsteil der Großgemeinde Dautphetal, etwa zwölf Kilometer westlich von Marburg. Die Lahn, die durch den Ort fließt, das alte Dorf mit den Fachwerkhäusern und der Kirche an deren Rand, sowie die Bebauung der Talhänge mit den herausstechenden „Hochhäusern“ charakterisieren den Ort. Die nächsten Autobahnanschlüsse befinden sich in Dillenburg (A45), Gießen (A45) und Homberg (Ohm) (A5).
  • Mikrolage
    Der Verkaufsgegenstand liegt südlich des Ortsteils am Übergang der waldreichen Erhebung, auf der auch die Schotterstraße verläuft, zu hier angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen.

    Unmittelbar nordöstlich schließt sich der Teilgeltungsbereich 1 des am 10.06.2020 rechtskräftig gewordenen Bebauungsplan Nr. 10 ´Sondergebiet Landschaftsbau´ an.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Keine Angabe
  • Erschließung
    Der Verkaufsgegenstand liegt unmittelbar an einer Schotterstraße. Informationen zu möglichen Versorgungsmedien liegen nicht vor.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.dautphetal.de
  • Behörde Gemeinde Dautphetal, Hainstraße 1, 35232 Dautphetal, Tel.: 06466/ 920 0
  • Besichtigungsverm. Außendienst Die Funktionsfähigkeit der Anlagen konnte vom Auktionshaus nicht geklärt werden.
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommen 6 teilweise zusammenhängende Flurstücke mit einer Gesamtgrundstücksgröße von 7.674 m², lt. Grundbuchangaben.

    Die im Grundbuch als Gebäude- und Freifläche bezeichneten Flurstücke 41, 61/1, 61/2 und 63/1 sowie das als Betriebsfläche bezeichnete Flurstück 42 und das als Waldfläche bezeichnete Flurstück 42 sind mit folgenden Grundstücksgrößen ausgewiesen:

    Flurstück 41: 1.377 m²
    Flurstück 42: 1.065 m²
    Flurstück 58/1: 1.919 m²
    Flurstück 61/1: 2.016 m²
    Flurstück 61/2: 135 m²
    Flurstück 63/1: 1.162 m², jeweils lt. Grundbuchangabe.

    Gemäß vorliegendem Kartenmaterial liegen das auf der östlichen Straßenseite befindliche Flurstück 63/1 und die auf der westlichen Straßenseite liegenden Flurstücke 58/1, 61/1 und 61/2 in erhöhtem Gelände. Das in nordwestliche Richtung rapide abfallende Grundstück bildet mit den an einen landwirtschaftlichen Weg grenzenden Flurstücksgrenzen der Flurstücke 41 und 42 den Übergang zur landwirtschaftlich genutzten Rainebene. Das Flurstück 58/1 ist von den zusammenhängenden Flurstücken 41, 42, 61/1 und 61/2 durch ein schmales Fremdflurstück, lt. Kartenmaterial Wassergraben, getrennt. Dieser Graben verläuft auch entlang der südwestlichen und nordwestlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 42. Inwieweit der Graben in der Örtlichkeit vorhanden bzw. erkennbar ist, konnte nicht geprüft werden.

    Die augenscheinlich noch aus Zeiten des Bergbaus stammenden Baulichkeiten werden seit langer Zeit nicht mehr genutzt und befinden sich in einem verwitterten, ruinösen Zustand. Das in Stahl- und Betonbauweise errichtete Grundgerüst ist gut erkennbar. Die Holzverkleidung sowie das Dach des Hauptgebäudes fehlen in weiten Teilen.

    Neben dem hochaufragenden Massivbau gehört ein ebenfalls in Massivbauweise teilweise in den Hang errichtetes eingeschossiges Gebäude zum Verkaufsgegenstand.

    Beide Bauwerke stehen ungesichert in offenem Gelände und weisen spuren von Vandalismus (bspw. Graffiti) auf.

    Das im Übrigen bewaldete Areal weist unterschiedliches Höhenniveau auf und vermittelt einen verwilderten, ungepflegten Eindruck.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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