Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt ein leerstehendes, denkmalgeschütztes Fachwerkhaus mit Gartenfläche in Ortslage von Hakenstedt. Für die Gartenfläche liegt ein positiver Bauvorbescheid für die Errichtung eines Einfamilienhauses vor.
Grundstücksgröße insgesamt 610 m², bestehend aus den 3 zusammenhängenden Flurstücken 1148 mit 578 m², 1149 mit 26 m² und 955/73 mit 6 m², jeweils lt. Grundbuchangabe.
Baujahr um 1840, lt. Angabe Veräußerer.
Die Wohnfläche beträgt lt. Angabe des Veräußerers ca. 110 m².
Das Gebäude, ein ehemaliges Bauernhaus, ist teilunterkellert. Das Satteldach hat eine neue Eindeckung und Unterspannbahn.
Das Objekt weist aufgrund unterlassener Instandhaltung umfangreiche Bauschäden und -mängel auf. U.a. sind Schäden und Fehlstellen an den Gefachen und Putzabplatzungen sowie Schäden an der Fachwerkkonstruktion zu verzeichnen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch die offenen Gefache auf der Giebelseite Feuchtigkeit ins Gebäude eingedrungen ist und dies Nässeschäden im Objekt bzw. am Fachwerk verursacht hat. Die Decke zum nicht ausgebauten Dachboden ist teilweise offen. Alte, einfache, verschlissene Holztüren und Holzfenster. Ehemals Ofenheizung, nicht mehr funktionstüchtig, veraltete Elektroinstallationen. Keine Sanitärausstattung. Teilweise weist das Gebäude eine niedrige Deckenhöhe (unter 2 m) auf.
Insgesamt befindet sich das Objekt in einem schlechten baulichen und stark sanierungs-, instandsetzungs- und modernisierungsbedürftigen Zustand.
Der ehemalige rückwärtige Anbau/Nebengelass ist zugewachsen und augenscheinlich ruinös und konnte aufgrund des starken Wildwuchses nicht besichtigt werden. Daher können zum baulichen Zustand und zur Größe keine weiteren Angaben gemacht werden.
Für die Freifläche liegt ein positiver Bauvorbescheid vom 08.08.2022 über die Errichtung eines Einfamilienhauses (1,5-geschossig) im Bereich der Ovelgünner Chaussee unter Beachtung von Nebenbestimmungen vor. Der Bauvorbescheid gilt 3 Jahre. Eine Fristverlängerung kann jeweils auf rechtzeitig gestellten Antrag bis zu einem Jahr verlängert werden. Der Bauvorbescheid wurde unter Dokumente veröffentlicht.
Das gesamte Objekt ist nicht beräumt und teilweise stark vermüllt. Umfangreiche Ablagerungen wie Altmobiliar, alte Gebrauchsgegenstände und Müll sind vorhanden. Der vereinbarte Kaufpreis (Meistgebot) bezieht sich ausschließlich auf das Grundstück nebst Gebäuden und wesentlichen Bestandteilen. Nicht mit veräußert werden die im Objekt befindlichen, benutzten, teils abgenutzten Einrichtungsgegenstände. Der Verkauf erfolgt insofern ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers, der mit Übergabe des Objektes sein Eigentum an den beweglichen Gegenständen aufgibt. Es liegt im Ermessen des Erstehers, die beweglichen Gegenstände zu entsorgen bzw. weiter zu benutzen.
Die eingefriedete und mit einem Holztor versehene Frei-/Gartenfläche ist derzeit stark mit Wildwuchs, Sträuchern und Bäumen bewachsen und verwildert. Ablagerungen wie Schrott, Müll etc. sind auf der Freifläche vorhanden.
Das unregelmäßig geschnittene Eckgrundstück liegt an der Ovelgünner Chaussee teilweise über Straßenniveau und wird durch eine Mauer abgefangen.
Das Gebäude befindet sich im westlichen Bereich teilweise in Grenzbebauung. Die bewachsene und über Straßenniveau liegende Freifläche vor dem Gebäude in der Hauptstraße befindet sich lt. Lageskizze nicht auf dem Verkaufsgegenstand. Inwieweit die vorhandene Einfriedung mit der tatsächlichen Flurstücksgrenze übereinstimmt, konnte nicht geklärt werden.
Das im Grundbuch als Verkehrsfläche verzeichnete Flurstück 955/73 stellt sich augenscheinlich als Gehweg an der Overgünner Chaussee dar.
Zur ehemaligen Erschließung liegen keine Informationen vor. Lt. unverbindlicher Angabe des Voreigentümers muss der Trinkwasseranschluss erneuert werden. Im Hof weisen Schachtabdeckungen auf mögliche unterirdische Anlagen/Gruben/Schächte hin, nähere Informationen hierzu liegen nicht vor.
Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.