Datenänderung 23.08.2022: Die Gemeinde Siegbach teilt dem Auktionshaus in Schreiben vom 23.08.2022 mit, dass seitens der Behörde lt. Aktenlage keine Auflagen oder Mängel für das Grundstück bestehen und der im Außenbereich gemäß § 35 BauGB befindliche Verkaufsgegenstand im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als ´Flächen für die Landwirtschaft´ ausgewiesen ist. Kein Sanierungsgebiet. Liegt in keinem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet. Es sind keine Beschlüsse gefasst wonach im Jahr 2022/23 Erschließungskosten im Sinne des BauGB oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz anfallen.