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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Verpachteter Landwirtschaftsstreifen südlich der ´Elbe´
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Immobilienart
Grundstück
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- Adresse
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06925 Annaburg OT Prettin
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Bundesland
Sachsen-Anhalt
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
4.320 m², lt. Grundbuchangabe.
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Baujahr
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Grundbuch
Amtsgericht Wittenberg von Prettin, Blatt 2329, Flur 13, Flurstück 105
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Belastungen im Grundbuch
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III: Keine Eintragungen.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
Verpachtet
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
Ca. € 50
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Makrolage
Annaburg ist eine Stadt im Landkreis Wittenberg in Sachsen-Anhalt, ca. 35 km südöstlich von Lutherstadt Wittenberg.
Die Stadt ist mit der B187 in Jessen (Elster) über die L113 und L116 verbunden.
Der Annaburger Zweistromweg ist eine 21 km lange Radroute, die den Elberadweg mit dem Schwarze-Elster-Radweg verbindet. Die Route führt durch die Auenlandschaften der Annaburger Heide von Löben über Annaburg, Kolonie, Groß Naundorf, Bethau, Labrun und Prettin bis nach Mauken.
Der Ortsteil Prettin liegt ca. 40 km südöstlich von Wittenberg und ca. 17 km nördlich von Torgau in den Niederungen am Ostufer der Elbe westlich der Annaburger Heide. Im Süden grenzt Prettin an Sachsen und ist durch eine Elbfähre mit dem sächsischen Ort Dommitzsch verbunden.
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Mikrolage
Die Verkaufsfläche befindet sich westlich außerhalb der Ortslage von Prettin und unmittelbar südlich der ´Elbe´, innerhalb einer größeren Landwirtschafts-/Grünlandfläche. Südlich nahe des Verkaufsgegenstandes verläuft die Grenze zum Bundesland Sachsen.
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Nein
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
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Behörde
Stadt Annaburg, Torgauer Straße 52, 06925 Annaburg, Tel.: 035 385/ 702 0
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Vertragsbestandteile
Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt das Flurstück 105 der Flur 13 mit einer Grundstücksgröße von 4.320 m², lt. Grundbuchangabe.
Bei dem im Grundbuch als Landwirtschaft, Gehölz und stehendes Gewässer verzeichneten Verkaufsobjekt handelt es sich um einen lang und schmal geschnittenen Grundstücksstreifen innerhalb einer größeren Landwirtschaftsfläche.
Lt. Kartenmaterial führt die Verkaufsfläche im oberen Bereich über eine kleine Wasserfläche und endet im südlichen Bereich innerhalb eines Gehölzstreifens. Inwieweit die Wasserfläche in der Örtlichkeit noch vorhanden ist bzw. ganzjährig Wasser führt, konnte nicht geprüft werden. Ob auch im südlichen Bereich auf der Verkaufsfläche selbst Gehölzbewuchs zu verzeichnen ist, konnte nicht geklärt werden.
Das Verkaufsflurstück ist über einen Landpachtvertrag, in dem weitere Flurstücke enthalten sind, die nicht zum Verkaufsgegenstand gehören, an eine Agrargenossenschaft zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtet. Die Jahresnettopacht beträgt für das Verkaufsflurstück ca. € 50.
Das Verkaufsgrundstück hat keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland und ist nur über Flurstücke im Fremdeigentum erreichbar. Der Ersteher muss sich hinsichtlich der künftigen Zuwegung mit dem jeweiligen Eigentümer der hierfür zu nutzenden Flurstücke in Verbindung setzen.
Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
- kontakt@dga-ag.de