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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Vertragsfreie Gehölz-/Waldfläche am Bachlauf der ´Spring´
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Immobilienart
Grundstück
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- Adresse
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06647 Finneland OT Saubach
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Bundesland
Sachsen-Anhalt
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
3.793 m², lt. Grundbuchangabe.
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Baujahr
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Grundbuch
Amtsgericht Naumburg von Saubach, Blatt 573, Flur 7, Flurstück 14/4
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Belastungen im Grundbuch
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III: Keine Eintragungen.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
Vertragsfrei
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
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Makrolage
Die sachsen-anhaltinische Gemeinde Finneland im Burgenlandkreis liegt ca. 30 km westlich der Kreishauptstadt Naumburg, unweit zur Landesgrenze zum Freistaat Thüringen. Die Gemeinde gehört der Verbandsgemeinde An der Finne an.
Finneland liegt mit dem Haltepunkt Saubach (Thür) an der stillgelegten Bahnstrecke Laucha-Kölleda (Finnebahn). Der Betriebsbahnhof Saubachtal sowie die Saubachtalbrücke liegen an der Neubaustrecke Erfurt-Leipzig/Halle.
Im ca. 8 km östlich gelegenen Bad Bibra besteht Anbindung an die B250.
Der Ortsteil Saubach liegt zwischen Kahlwinkel und Bad Bibra in einem ländlich geprägten Umfeld. Direkt durch den Ort führt die B176, die von Sömmerda nach Bad Bibra führt.
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Mikrolage
Der Verkaufsgegenstand liegt südlich der B176 zwischen Kahlwinkel und Saubach und ist Bestandteil eines kleinen Waldgebietes.
Die weitere Umgebung besteht aus Landwirtschaftsflächen.
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Nein
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
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Behörde
Verbandsgemeinde An der Finne, Bahnhofstraße 2a, 06647 Bad Bibra, Tel.: 034 465/ 602 0
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Vertragsbestandteile
Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Das Objekt ist Bestandteil eines Bodenordnungsverfahrens. Der Ersteher tritt mit dem Erwerb des Grundstücks als neuer Teilnehmer in das Bodenordnungsverfahren ein und muss das bis zu seiner Eintragung im Grundbuch oder bis zur Anmeldung seines Erwerbs durchgeführte Verfahren gegen sich gelten lassen. Alle im Zusammenhang mit dem Verfahren stehenden künftigen Beiträge, Lasten, Vorteile sowie alle Rechte und Pflichten hat der Ersteher für und gegen sich gelten zu lassen. In dem Verfahren können sich Gestalt, Lage und Größe des Grundstücks ändern. Eine Eigentumsumschreibung sowie eine Belastung des Versteigerungsobjektes sind möglicherweise erst nach Abschluss des Verfahrens möglich. Wegen des Verfahrens kann die grundbuchliche Abwicklung längere Zeit in Anspruch nehmen.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt ein unregelmäßig geschnittenes Flurstück mit einer Grundstücksgröße von 3.793 m², lt. Grundbuchangabe.
Das vertragsfreie Verkaufsflurstück stellt sich als Gehölz-/Waldfläche dar und wird durch den Bachlauf der ´Spring´ (Fremdflurstück) in zwei Teilflächen geteilt. Die Bestockung besteht aus mäßig wüchsigem ca. 125-jährigem Erlenmischbestand mit Haselnuss- und Holunderunterstand sowie darin gemischt einzelne etwa 132-jährigen Eichen.
Die Verkaufsfläche hat keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland und ist nur über unbefestigte Feld- und Waldwege im Fremdeigentum möglich.
Das Verkaufsflurstück ist Bestandteil des Bodenordnungsverfahrens Kahlwinkel-Lossa (Verfahrens-Nr.: 611-46 BLK 024).
Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
- kontakt@dga-ag.de