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Landwirtschafts-/Grünlandfläche oberhalb der ´Lahn´ im Landkreis Marburg-Biedenkopf

  • Lageskizze - Landwirtschafts-/Grünlandfläche oberhalb der ´Lahn´ im Landkreis Marburg-Biedenkopf
    Lageskizze
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  • Landwirtschafts-/Grünlandfläche oberhalb der ´Lahn´ im Landkreis Marburg-Biedenkopf

Auktions-ID 383-0009

Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
1.700 EUR *
SP 800 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Landwirtschafts-/Grünlandfläche oberhalb der ´Lahn´ im Landkreis Marburg-Biedenkopf
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Nahe Am Heideberg
    35091 Cölbe
  • Bundesland Hessen
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 1.967 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Marburg von Cölbe, Blatt 945, Gemarkung Cölbe, Flur 2, Flurstück 80

  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III, lfd. Nr. 4: 20.451,68 EUR Grundschuld nebst 16 % Jahreszinsen für die Sparkasse Marburg-Biedenkopf, Marburg.

    Der Veräußerer verpflichtet sich zur Löschung der Eintragungen in Abt. III, lfd. Nr. 4 des Grundbuches.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Die Gemeinde Cölbe teilt im Schreiben vom 07.07.2022 Folgendes mit: Für das Flurstück bestehen seitens der Behörde lt. Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel. Das Objekt befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB sowie im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als ökologisch wertvolle Grünlandfläche. Das Objekt liegt nicht in einem Natur- und Landschaftsschutzgebiet. Hinweise für Altlasten und/oder Bodenkontaminationen liegen dem Amt nicht vor. Es sind keine Beschlüsse gefasst, wonach im Jahr 2022/2023 Erschließungskosten im Sinne des BauGB sowie Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz anfallen.

    Per e-Mail vom 07.08.2020 teilte die Gemeinde Cölbe dem Veräußerer mit, dass das Flurstück im Außenbereich und darüber hinaus in einer Wasserschutzgebietszone IIIA liegt und derzeit landwirtschaftlich genutzt wird.
  • Makrolage
    Cölbe ist eine Gemeinde im mittelhessischen Landkreis Marburg-Biedenkopf. Das Gemeindegebiet von Cölbe liegt am Südrand des Burgwaldes, eines Teils des Westhessischen Berglandes, und grenzt direkt an die südlich gelegene Universitätsstadt Marburg.

    Der namengebende Ortsteil befindet sich innerhalb einer Flussschleife der Lahn, die hier ihre Hauptflussrichtung von Osten nach Süden ändert und in die von Osten kommend die Ohm einmündet.

    Cölbe grenzt im Nordwesten an die Stadt Wetter, im Nordosten an die Stadt Rauschenberg, im Osten an die Stadt Kirchhain, im Süden an die Stadt Marburg, sowie im Westen an die Gemeinde Lahntal.
  • Mikrolage
    Die Verkaufsfläche liegt nordwestlich außerhalb von Cölbe, im Randbereich einer größeren Grünlandfläche, oberhalb der ´Lahn´. Südlich schließt sich ein größeres Waldgebiet an.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Keine Angabe
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.coelbe.de
  • Behörde Gemeinde Cölbe, Kasseler Str. 88, 35091 Cölbe, Tel.: 06421/ 9850 0
  • Besichtigungsverm. Außendienst kein
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abt. II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Soweit Lasten in Abteilung II des Grundbuches eingetragen sind bzw. werden, insbesondere Geh-, Fahr- und Leitungsrechte, sonstige Dienstbarkeiten sowie etwaige Sanierungsvermerke, sind diese von dem Ersteher ohne Anrechnung auf das Höchstgebot als nicht wertmindernd zu übernehmen. Dies gilt auch für Baulasten.

    Das Land Hessen hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich beim Land Hessen.

    Bei diesem Objekt ist der Kaufpreis durch den Ersteher auf einem Notaranderkonto des beurkundenden Notars zu hinterlegen.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt eine Grünland-/Landwirtschaftsfläche mit einer Grundstücksgröße von 1.967 m², lt. Grundbuchangabe.

    Gemäß Kartenmaterial besteht das Verkaufsflurstück aus zwei Teilbereichen und wird durch ein schmales Fremdflurstück getrennt.

    Die Verkaufsfläche hat keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland und ist über Wirtschafts- und dann weiter über Feld- bzw. Waldwege im Fremdeigentum erreichbar.

    Der Verkaufsgegenstand, der im Randbereich einer größeren Grünlandfläche liegt, wird augenscheinlich zusammen mit der angrenzenden Fläche bewirtschaftet. Ob die Nutzung über einen Pachtvertrag oder vertragslos erfolgt, ist nicht bekannt. Dem Veräußerer liegt keine vertragliche Vereinbarung vor. Ein mündlicher oder schriftlicher Pachtvertrag kann aber auch nicht ausgeschlossen werden. Eine Klärung obliegt dem Ersteher.

    Eine Besichtigung durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
  • Tags:
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