Datenänderung 15.08.2022 Beim Auktionshaus hat sich telefonisch der Nutzer der Verkaufsfläche gemeldet. Ein schriftlicher Nutzungsvertrag besteht nicht. Eine Klärung bzw. Herbeiführung einer vertraglichen Vereinbarung obliegt dem Ersteher. Die bisher veröffentlichten Fotos wurden vom Auktionshaus entfernt, da diese vermutlich nur die Gemarkung und nicht den Verkaufsgegenstand darstellten.