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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Grünlandfläche ca. 10 km nordöstlich des Dreiländerecks Hessen-Nordrhein-Westfalen-Rheinland-Pfalz
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Immobilienart
Grundstück
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- Adresse
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35708 Haiger ST Allendorf
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Bundesland
Hessen
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
705 m², lt. Grundbuchangabe.
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Baujahr
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Grundbuch
Amtsgericht Dillenburg von Allendorf/H., Blatt 1876, Gemarkung Allendorf, Flur 12, Flurstück 90
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Belastungen im Grundbuch
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III: Keine Eintragungen.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
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Makrolage
Haiger ist eine Kleinstadt im nördlichen Teil des mittelhessischen Lahn-Dill-Kreises, zwischen den Städten Wetzlar und Siegen.
Haiger liegt am östlichen Rand des Westerwalds bzw. an den südlichen Ausläufern des Rothaargebirges (Kalteiche) etwa neun Kilometer nordöstlich des Dreiländerecks Hessen-Nordrhein-Westfalen-Rheinland-Pfalz.
Allendorf ist der Stadtteil mit den meisten Einwohnern nach der Kernstadt. Der Ort liegt nur rund zwei Kilometer westlich von Haiger. Charakteristisch für Allendorf ist der den Stadtteil umgebende Wald. Durch den Ort fließt der Haigerbach, ein rechter Zufluss der Dill.
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Mikrolage
Die Verkaufsfläche liegt südlich außerhalb von Allendorf und südlich der Bahntrasse als Bestandteil einer größeren Grünland-/Landwirtschaftsfläche mit partiellem Baum- und Buschbewuchs.
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Nein
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
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Behörde
Magistrat der Stadt Haiger, Marktplatz 7, 35708 Haiger, Tel.: 02773/ 811 202
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Vertragsbestandteile
Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abt. II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.
Soweit Lasten in Abteilung II des Grundbuches eingetragen sind bzw. werden, insbesondere Geh-, Fahr- und Leitungsrechte, sonstige Dienstbarkeiten sowie etwaige Sanierungsvermerke, sind diese von dem Ersteher ohne Anrechnung auf das Höchstgebot als nicht wertmindernd zu übernehmen. Dies gilt auch für Baulasten.
Das Land Hessen hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich beim Land Hessen.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt eine Grünlandfläche mit partiellem Baum-/Buschbewuchs und einer Grundstücksgröße von 705 m², lt. Grundbuchangabe.
Das Flurstück hat keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland, ist aber über Wirtschaftswege sowie lt. Kartenmaterial über Feldwege im Fremdeigentum erreichbar. Inwieweit diese Feldwege in der Örtlichkeit vorhanden bzw. erkennbar sind, konnte nicht geprüft werden.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Verkaufsfläche genutzt wird. Ob bei einer Nutzung diese vertragslos oder über einen Pachtvertrag erfolgt, ist nicht bekannt. Dem Veräußerer liegt keine vertragliche Vereinbarung vor. Ein mündlicher oder schriftlicher Pachtvertrag kann aber auch nicht ausgeschlossen werden. Eine Klärung obliegt dem Ersteher.
Eine Besichtigung durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
- kontakt@dga-ag.de