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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Vertragsfreie Wald- und Freifläche in Helbra **über zwei asphaltierte Wege erschlossen**
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Immobilienart
Grundstück
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- Adresse
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06311 Helbra
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Bundesland
Sachsen-Anhalt
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
12.008 m², lt. Grundbuchangaben.
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Baujahr
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Grundbuch
Amtsgericht Eisleben von Helbra, Blatt 2021, Flur 8, Flurstücke 53/57 und 232/0
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Belastungen im Grundbuch
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III: Keine Eintragungen.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
Vertragsfrei
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
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Makrolage
Die Gemeinde Helbra im sachsen-anhaltinischen Landkreis Mansfeld-Südharz liegt etwa acht Kilometer nordwestlich von Lutherstadt Eisleben, sowie etwa sechs Kilometer südöstlich von Mansfeld.
Helbra liegt zwischen vier wichtigen Bundesstraßen, der B 80, der B 180, der B 86 und der B 242, und bietet somit gute Voraussetzungen, sich als eine Gemeinde mit einem gesunden Verhältnis an Wohn- und Gewerbeflächen zu etablieren.
Die nächstgelegenen Städte sind Lutherstadt Eisleben (ca. 8 km entfernt), Hettstedt (ca. 15 km entfernt) und Sangerhausen (ca. 16 km entfernt). Die Gemeinde Helbra wurde im regionalen Entwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt als Grundzentrum eingeordnet.
Helbra verfügt über zwei offene Binnengewässer: „Bad Anna“, welches aus einem ehemaligen Braunkohletagebau entstand sowie das „Neptun-Bad“, welches bis Mitte des 18 Jahrhunderts als Tongrube genutzt wurde. Das „Neptun-Bad“ und eine neu errichtete Minigolfanlage sorgen im Sommer für Erholung und Entspannung. Darüber hinaus stehen zum Ausgleichssport eine Kegelbahn und 2 Sportplätze zur Verfügung.
Eine aktive Freizeitgestaltung ist durch die Mitgliedschaft in den etwa 20 bestehenden Vereinen möglich.
Bereits seit 1993 ist Helbra Austragungsort der alle 2 Jahre am letzten Juniwochenende stattfindenden Blasmusikfeste des Mansfelder Landes. Neben einheimischen Musikvereinen spielen hierbei Gastkapellen aus ganz Deutschland und aus dem Ausland auf. An diesem Wochenende kommen ca. 5000 Blasmusikfreunde nach Helbra um dabei zu sein, wenn lustige Musikanten zur Freude ihrer Zuhörer aufspielen.
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Mikrolage
Der Verkaufsgegenstand liegt zwischen der Bolzeschachtstraße und dem Eislebener Weg. Neben den angrenzenden Straßenflächen und der Wohnbebauung nördlich des Grundstückes, grenzt der Verkaufsgegenstand an weitere Waldflächen.
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Keine Angabe
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Erschließung
Am Verkaufsgegenstand grenzen im Süden der Eislebener Weg sowie im Westen ein asphaltierter Weg, der den Eislebener Weg mit der Bolzeschachtstraße verbindet, an. Ob die Wege zur Bewirtschaftung befahren werden können und welche Gewichtsbeschränkungen ggf. gelten, sollte mit den zuständigen Behörden im Vorfeld angestimmt werden.
Die Grundstücke sind medienseitig nicht erschlossen. Gemäß älterer Auskünfte der Versorger aus 2018 befinden sich in den angrenzenden Wegen in Höhe des Verkaufsobjektes keine Versorgungsanlagen.
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung/ Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
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Behörde
Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra, An der Hütte 1, 06311 Helbra, Tel.: (03 47 72) 50-0
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Vertragsbestandteile
Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat die in ihrem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt eine vertragsfreie Wald- und Freifläche, bestehend aus zwei zusammenhängenden Flurstücken mit einer Gesamtgrundstücksgröße von 12.008 m², lt. Grundbuchangaben.
Das nahezu rechteckig geschnittene Flurstück 232/0 ist grundbuchlich als Gehölz und Wald mit einer Größe von 8.739 m² geführt und stellt sich als ebendiese dar.
Das zum Teil eingezäunte Flurstück 53/57ist grundbuchlich als Gebäude- und Freifläche mit einer Größe von 3.269 m² geführt und stellt sich als vereinzelt mit Büschen und Bäumen bewachsene Freifläche dar. Nach Angabe des Veräußerers war das Flurstück Teil einer ehemaligen, Mitte der 1990er Jahre zurückgebauten Schachtanlage. Das Vorhandensein von unterirdischen Gebäudeteilen, Kabeln, Rohren und Schächten kann daher nicht ausgeschlossen werden. Eine diesbezügliche Haftung des Veräußerers wird ausgeschlossen. Ob die vorhandenen Einfriedungen mit den tatsächlichen Grundstücksgrenzen übereinstimmen, ist nicht bekannt.
Im nördlichen Bereich des Flurstücks 53/57 verläuft eine Mittelspannungsleitung der Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH. Die Leitung steht nicht im Eigentum des Veräußerers und wird nicht mitverkauft. Der Veräußerer übernimmt keine Haftung für Schäden aus der Beeinträchtigung des Verkaufsgegenstandes durch vorgenannte Leitungen und/oder Anlagen. Die Klärung und Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen erfolgen unmittelbar durch den Ersteher mit der Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
- kontakt@dga-ag.de