Datenänderung 21.07.2022 Die Stadt Brandenburg an der Havel teilt am 21.07.2022 per E Mail mit, dass das Flurstück im Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegt. 14.07.2022 Die Stadt Brandenburg an der Havel teilt im Schreiben vom 08.07.2022 Folgendes mit: Für das Objekt bestehen seitens der Behörde lt. Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel. Das Objekt ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Landwirtschaft/Freifläche ausgewiesen. Das Objekt steht nicht unter Denkmalschutz. Hinweise für Altlasten und/oder Bodenkontaminationen liegen dem Amt nicht vor. Es sind keine Beschlüsse gefasst, wonach im Jahr 2022/2023 Erschließungskosten im Sinne des BauGB sowie Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz anfallen.