Datenänderung 24.06.2022 Der Landkreis Rostock, untere Bauaufsichtsbehörde, bescheinigt im Schreiben vom 17.06.2022, dass auf dem Grundstück derzeit keine Baulast eingetragen ist. 22.06.2022 Der Landkreis Rostock, untere Bodenschutzbehörde, teilt im Schreiben vom 22.06.2022 mit, dass das Grundstück nicht als Altlast/Altlastverdachtsfläche im Altlastenkataster des Landkreises erfasst ist. 21.06.2022 Der Landkreis Rostock, Umweltamt, teilt per e-Mail vom 21.06.2022 mit, dass sich das Flurstück im östlichen Bereich mit einem geringen Anteil im Landschaftsschutzgebiet ´Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See´ befindet. 17.06.2022 Der Landrat des Landkreises Rostock als Untere Bauaufsichtsbehörde teilt per e-Mail vom 17.06.2022 mit, dass es sich um ein unbebautes Flurstück handelt, für das es seitens der unteren Bauaufsichtsbehörde keine Auflagen oder Mängel gibt. Es gibt weder Baudenkmale noch Bodendenkmale auf dem Flurstück. 13.06.2022 Das Amt Mecklenburgische Schweiz teilt im Schreiben vom 09.06.2022 Folgendes mit: Das Objekt befindet sich im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes. Des Weiteren wird mitgeteilt, dass das Objekt nicht im Sanierungsgebiet liegt und keine Beschlüsse gefasst wurden, nachdem im Jahr 2022/2023 Erschließungskosten im Sinne des BauGB sowie Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz anfallen.