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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Bauerwartungsland neben Wohnbebauung - mit Wildwuchs bewachsenes Grundstück lt. Bebauungsplan allgemeines Wohngebiet
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Immobilienart
Grundstück
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- Adresse
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Nahe Annelise-Deusing-Weg
35745 Herborn ST Seelbach
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Bundesland
Hessen
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
1.045 m², lt. Grundbuchangabe.
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Baujahr
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Grundbuch
Amtsgericht Dillenburg/ Zwst. Herborn von Herbornseelbach, Blatt 1716, Gemarkung Herbornseelbach, Flur 12, Flurstück 126
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Belastungen im Grundbuch
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III: Keine Eintragungen.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
Vertragsfrei
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
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Makrolage
Herborn ist eine historische Fachwerkstadt an der Dill im mittelhessischen Lahn-Dill-Kreis. Sie zeichnet sich durch eine geschlossene historische Altstadt mit vielen Baudenkmalen aus acht Jahrhunderten aus, die zu den besterhaltenen mittelalterlichen Stadtanlagen Deutschlands gezählt wird.
Herborn liegt im mittleren Dilltal links und rechts des Flusses, der von Nord nach Süd die Stadt durchfließt. Im Westen erhebt sich der Westerwald und im Osten die Hörre mit der Hohen Warte.
Herborn grenzt im Norden an Dillenburg, im Nordosten an die Gemeinde Siegbach, im Osten an die Gemeinde Mittenaar, im Südosten an die Gemeinde Sinn, im Süden an die Gemeinde Greifenstein sowie im Westen an die Gemeinden Driedorf und Breitscheid.
Seelbach ist ein Stadtteil von Herborn.
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Mikrolage
Die Verkaufsfläche liegt im westlichen Ortsrandbereich neben einem Wohngebiet, in hängiger Lage zwischen dem Annelise-Deusing-Weg und der Schillerstraße.
Die Umgebung besteht aus gepflegter Wohnbebauung und vergleichbaren Flächen. Südlich der Marburger Straße ist gewerbliche Bebauung vorherrschend.
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Nein
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
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Behörde
Stadt Herborn, Hauptstraße 39, 35745 Herborn, Tel.: 02772/ 708 0
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Vertragsbestandteile
Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abt. II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.
Soweit Lasten in Abteilung II des Grundbuches eingetragen sind bzw. werden, insbesondere Geh-, Fahr- und Leitungsrechte, sonstige Dienstbarkeiten sowie etwaige Sanierungsvermerke, sind diese von dem Ersteher ohne Anrechnung auf das Höchstgebot als nicht wertmindernd zu übernehmen. Dies gilt auch für Baulasten.
Das Land Hessen hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich beim Land Hessen.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt ein vertragsfreies Grundstück neben einem gepflegten Wohngebiet mit einer Grundstücksgröße von 1.045 m², lt. Grundbuchangabe.
Das im Grundbuch als Ackerland verzeichnete Flurstück stellt sich derzeit als mit Wildwuchs und Büschen bewachsene Grünfläche in hängiger Lage darstellt.
Die Verkaufsfläche liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Vor dem Forst“ und ist im Bebauungsplan als allgemeines Wohngebiet und im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen.
Für die Flurstücke im Bereich des Bebauungsplanes besteht noch keine innere Erschließung, d.h. die Verkaufsfläche hat noch keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland und ist nur über Flurstücke im Fremdeigentum erreichbar. Der Ersteher muss sich hinsichtlich der Zuwegung mit dem jeweiligen Eigentümer der hierfür zu nutzenden Flurstücke in Verbindung setzen.
Für eine mögliche Bebauung übernehmen der Veräußerer und das Auktionshaus keine Haftung. Die endgültige und verbindliche Nutzungs- und Bebauungsmöglichkeit für dieses Grundstück konnte vom Veräußerer und Auktionshaus nicht geklärt werden. Eine verbindliche Auskunft zur Bebaubarkeit ist nur über eine förmliche Bauvoranfrage oder einen Antrag auf Baugenehmigung zu klären.
Eine Besichtigung durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
- kontakt@dga-ag.de