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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Etwa 2,5 Hektar Ackerfläche und Unland etwa 5 km östlich der überregional bekannten ´Tropical Islands´
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Immobilienart
Grundstück
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- Adresse
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15910 Krausnick-Groß Wasserburg OT Krausnick
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Bundesland
Brandenburg
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
25.175 m², lt. Grundbuchangaben.
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Baujahr
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Grundbuch
Amtsgericht Lübben (Spreewald) von Krausnick, Blatt 20, Flur 1, Flurstück 69 sowie Blatt 120, Flur 1, Flurstücke 114 und 115
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Belastungen im Grundbuch
Blatt 20 und 120:
Abt. II: Jeweils Keine Eintragungen.
Abt. III: Jeweils Keine Eintragungen.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
Teilw. verpachtet
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
Ca. € 45,47
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Makrolage
Die Gemeinde Krausnick-Groß Wasserburg im brandenburgischen Landkreis Dahme-Spreewald liegt ca. 60 km südöstlich von Berlin. Inmitten des waldreichen Gemeindegebietes erheben sich die Krausnicker Berge. Im Norden der Gemeinde zweigt der Randkanal von der Spree ab und führt im Baruther Urstromtal zum Köthener See, der über den Dahme-Umflutkanal mit dem Fluss Dahme verbunden ist.
Der Ortsteil Krausnick liegt ca. 11 kmnordwestlich von Lübben, etwa 10 km von der Autobahn 13 Abfahrt Staakow entfernt. Durch den Ort hindurch führen der Gurken-Radweg[19] und der Hofjagdweg.
Die Gemeinde liegt an der Landesstraße L 71 zwischen Dahme und Leibsch. Etwa zehn Kilometer südwestlich der Gemeinde verläuft die Bundesautobahn 13 Berlin-Dresden mit den Anschlussstellen Freiwalde und Staakow.
Die nächsten Bahnhöfe sind Schönwalde (Spreewald) und Brand, Tropical Islands an der Bahnlinie Berlin-Cottbus. Sie werden von der Regionalbahnlinie RB 24 Eberswalde-Berlin-Senftenberg bedient.
Etwa sechs Kilometer westlich des Ortskerns von Krausnick, hinter der Gemeindegrenze zu Halbe, befindet sich das Freizeitbad Tropical Islands. Es entstand in der als Produktionsstätte für Cargolifter gebauten, weltgrößten freitragenden Halle.
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Mikrolage
Die verkaufsgegenständlichen Flurstücke liegen gemäß vorliegendem Kartenmaterial weniger als 1 km nördlich Krausnicks Ortsmitte. Augenscheinlich sind diese im Verlauf eines nördlich abzweigenden Feldweges lokalisierbar.
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Nein
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Erschließung
Die verkaufsgegenständlichen Flurstücke sind weder an Medien angeschlossen noch haben sie eine öffentliche Zuwegung.
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
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Behörde
Amt Unterspreewald, Markt 1, 15938 Golßen, Tel.: 035452 384-0
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Vertragsbestandteile
Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.
Die Bundesrepublik Deutschland (Entschädigungsfonds) hat die in ihrem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich beim Veräußerer.
Der gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen geltende Haftungsausschluss gilt auch hinsichtlich von etwaigen Altlasten/ Bodenkontaminationen. Die Veräußerung erfolgt ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers im Rahmen der Ausgleichspflicht nach § 24 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) wird gegenüber dem Ersteher/ seinem Rechtsnachfolger ausgeschlossen. Der Veräußerer hat für den Fall einer Inanspruchnahme nach § 4 BBodSchG einen Freistellungsanspruch gegenüber dem Ersteher - ebenso dessen Rechtsnachfolgern. Der Ersteher ist außerdem verpflichtet, im Falle der Weiterveräußerung diese Verpflichtung auf seinen Rechtsnachfolger zu übertragen.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommen drei unbebaute Grundstücke mit einer Gesamtgrundstücksgröße von 25.175 m², lt. Grundbuchangaben.
Das grundbuchlich als Ackerland bezeichnete Flurstück 69 mit einer Größe von 3.498 m², lt. Grundbuchangabe wird auch als solches genutzt und ist Teil eines größeren Ackerschlages sowie eines sogenannten Feldblocks. Hierzu besteht seit dem 01.01.2021 ein Pachtvertrag mit einem jährlichen Pachtzins von 130,00 €/ha. Der anteilige Pachtzins für den Verkaufsgegenstand beläuft sich auf ca. € 45,47 p.a.. Das Pachtverhältnis läuft vom 01.01. bis 31.12. eines jeden Jahres und verlängert sich um jeweils ein Jahr, sofern nicht eine Vertragspartei spätestens 6 Monate vor Pachtende einer solchen Verlängerung schriftlich widerspricht.
Etwa 250 m südlich des Flurstück 69 liegen das Flurstück 114 mit einer Größe von 5.975 m², lt. Grundbuchangaben und das Flurstück 115 mit einer Größe von 15.702 m², lt. Grundbuchangaben die zusammen ein ungleichmäßig geschnittenes Viereck bilden und lediglich durch das Fremdflurstück 112 getrennt werden. Die beiden Flurstücke sind Bestandteil der ehemaligen ´Deponie Krausnick´. Die Untere Bodenschutzbehörde will eine Sanierung und Rekultivierung der Altablagerungen durchführen. Zu diesem Zweck wird mit der Gemeinde als Pflichtige nach BBodSchG ein Vertrag geschlossen.
Der jeweilige Grundstückseigentümer ist aufgrund einer Duldungsanordnung vom 08.07.2016 verpflichtet, die Maßnahme zu dulden.
Derzeit beginnen die artenschutzrechtlichen Vorbereitungsmaßnahmen. Im September 2022 beginnt die Sanierungsmaßnahme. Die Dauer beträgt ca. 2 Jahre + anschließenden Nachsorgezeitraum, der ebenfalls 2 Jahre in Anspruch nehmen wird. Möglicherweise wird die untere Bodenschutzbehörde nach Umsetzung der Sicherungsmaßnahme die Fläche mit Nutzungsbeschränkungen belegen.
Die Flurstücke 114 und 115 befinden sich in einer Kampfmittelverdachtsfläche. Eine örtliche Überprüfung war - laut KMBD - nicht möglich, da die Grundstücke eingezäunt und größtenteils mit Müll bedeckt sind. Daher bleibt der Kampfmittelverdacht weiterhin bestehen. Eine entsprechende öffentlich-rechtliche Handlungsverpflichtung besteht derzeit aber nicht.
Nach unverbindlicher Einschätzung des Veräußerers dürften im nutzungsparallelen Zustand ohne bodeneingreifende Nutzungen keine Handlungserfordernisse bestehen.
Der Veräußerer weist darauf hin, dass Maßnahmen der Kampfmittelsondierung/ -räumung auf bundeseigenen Flächen nicht durch das Land Brandenburg übernommen werden.
Gemäß vorliegendem Kartenmaterial des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes verläuft eine Abwasserdruckleitung entlang der nordwestlichen Randbereiche der Flurstücke 114 und 115, die dinglich nicht gesichert sind.
Die verkaufsgegenständlichen Flurstücke sind weder an Medien angeschlossen noch haben sie eine öffentliche Zuwegung.
Eine Besichtigung durch Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt. Sämtliche Angaben stammen vom Veräußerer.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
- kontakt@dga-ag.de