Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt ein leerstehendes Mehrfamilienhaus nebst Seitenflügel, integrierten ehemaligen Pensionsräumen, einem Bürogebäude und 9 Garagen nahe dem Stadtzentrum von Köthen.
Das unregelmäßig geschnittene und lang gestreckte Grundstück auf der Südwestseite der Straße (Straßenfront ca. 10,5 m) ist Bestandteil des geschlossenen Straßenzuges und straßenseitig mit dem 2-geschossigen, unterkellerten Mehrfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss und einem rückwärtigen Seitenflügel bebaut.
Im Seitenflügel befinden sich ehemalige Pensionszimmer, von denen die Räume im Obergeschoss nur vom Vorderhaus aus über eine vorgesetzte Galerie zugängig sind.
Die Räume im Erdgeschoss sind separat vom Hof aus zugängig. Dem Seitenflügel schließen sich Anbauten an, in dem sich 2 WC´s, 1 Waschhaus, 1 weiteres Pensionszimmer sowie 1 Lagerraum befinden.
Die Anbauten binden konstruktiv an ein 2-geschossiges Gebäude, welches ehemals Bürozwecken diente.
Dem Bürogebäude schließt sich ein ehemaliges Stallgebäude an, welches zu Garagen umgenutzt wurde. Weitere Garagen befinden sich an der südwestlichen Grundstücksgrenze. Partiell ist die Nutzung der Garagen wegen des Ein- und Ausfahrtswinkels nur für sehr kleine Autos möglich. Für die 9 Garagen bestehen 8 Miet- bzw. Nutzungsverträge, die auf unbestimmte Zeit geschlossen wurden, jedoch eine Kündigungsmöglichkeit (2 Monate bzw. 8 Wochen zum Monatsende) haben. Einer dieser Verträge wurde unentgeltlich geschlossen, da der Nutzer bislang Reinigungspflichten am Verkaufsgegenstand wahrgenommen hat. Aus den anderen 7 Verträgen ergibt sich insgesamt ein Entgelt von 1998,72 Euro/Jahr, wobei monatliche Zahlweise vereinbart wurde (zwischen 15 Euro/Monat und 26 €/Monat). Für eine Garage besteht kein Vertrag, jedoch wird diese Garage ebenfalls vom Nutzer, welcher die Reinigungspflichten übernimmt, unentgeltlich, vorwiegend zum Abstellen von Geräten für seine derzeitigen Dienstleistungen am Objekt, genutzt. Die zukünftige vertragliche Regelung für diese Garage obliegt dem Ersteher.
Der Verkaufsgegenstand verfügt über eine geschätzte Wohnfläche von 266 m². Etwaige Angaben zu Gewerbe-, Nutz- und Nebenflächen liegen nicht vor. Für die vorgenannten Angaben übernehmen Veräußerer und Auktionshaus keine Haftung. Sofern Flächenangaben angegeben sind, wurden diese nicht durch ein Aufmaß geprüft.
Eine Hausdurchfahrt im Mehrfamilienhaus erschließt den Innenhof, eine weitere Durchfahrt im Bürogebäude erschließt den westlichen Grundstücksbereich mit den Garagen und einer gärtnerisch genutzten Freifläche.
Der Verkaufsgegenstand ist allseits begrenzt durch Gebäude in Grenzbebauung sowie im westlichen Bereich durch eine Grundstücksmauer. Die benachbarte Bebauung steht ebenfalls in Grenzbebauung zum Verkaufsgegenstand. Der rückwärtige Teil des Innenhofes wird im Anschluss an die zweite Hofdurchfahrt von einem massiven 3-geschossigen Gebäude des Nachbargrundstückes (Flurstück 569) beschattet, welches direkt auf der Grundstücksgrenze steht und Fenster zum Verkaufsgegenstand besitzt. Baulasten dazu sind dem Veräußerer nicht bekannt.
Mehrfamilienhaus, Pensionszimmer und Bürogebäude wurden augenscheinlich nach 1990 teilsaniert/-modernisiert. Diese Arbeiten wurden jedoch nicht beendet. Das Verkaufsobjekt weist teilweise Rohbaucharakter auf. Gegenwärtig weisen die Gebäude infolge mehrjährigem Leerstand Bauschäden und -mängel in unterschiedlicher Form und Ausmaß auf. Feuchteschäden in Wand- und Deckenbereichen sowie Auswaschungen des Mauerwerks sind vorhanden. Unter anderem ist im Mehrfamilienhaus ist ein Deckendurchbruch zu verzeichnen und die Holzdielung ist teilweise durchgefault. Eine Untersuchung des jeweiligen Befalls durch einen Sachverständigen ist bislang nicht erfolgt. Dem Veräußerer liegen zum vorhandenen Befall keine weiteren Informationen vor. Der Ausbau und die technische Gebäudeausrüstung ist überwiegend nicht mehr nutzbar.
In den Gebäuden befinden sich z.T. noch Baumaterialien und Geräte, die nicht mehr beräumt werden. Der vereinbarte Kaufpreis (Meistgebot) bezieht sich ausschließlich auf das Grundstück nebst Gebäuden und wesentlichen Bestandteilen. Nicht mit veräußert werden die im Objekt befindlichen, benutzten, teils abgenutzten Gegenstände. Der Verkauf erfolgt insofern ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers, der mit Übergabe des Objektes sein Eigentum an den beweglichen Gegenständen aufgibt. Es liegt im Ermessen des Erstehers, die beweglichen Gegenstände zu entsorgen bzw. weiter zu benutzen.
Am und innerhalb der Gebäude sind allumfassende Sanierungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen erforderlich.
Der Veräußerer hat den Verkaufsgegenstand nicht versichert.
Zur Besichtigung durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses waren die Dachbodenbereiche der Gebäude sowie die Garagen nicht zugängig.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.