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- Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Grundstück mit Stützmauer hinter Wohngrundstücken ca. 650 m von der Bremer Stadtgrenze entfernt
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Immobilienart
Grundstück
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- Adresse
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Auf dem Brauberg (hinter Hausnummern 8A/8B)
28832 Achim bei Bremen OT Uphusen
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Bundesland
Niedersachsen
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
71 m², lt. Grundbuchangaben.
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Baujahr
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Grundbuch
Amtsgericht Achim von Uphusen, Blatt 2388, Flur 8, Flurstück 204/12
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Belastungen im Grundbuch
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III: Keine Eintragungen.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
Vertragslose Nutzung
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
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Makrolage
Achim ist die größte Stadt und eine selbständige Gemeinde im Landkreis Verden in Niedersachsen. Südöstlich von Bremen gelegen wird sie auch häufig als Achim bei Bremen bezeichnet.
Achim liegt in der Mittelweserniederung am Rande der Achim-Verdener Geest. In der Nähe der Stadt finden sich naturbelassene Moore.
Achim ist über drei Anschlussstellen an die A 1 und A 27 angeschlossen. Besonders diese verkehrsgünstige Lage hat sie in den vergangenen 30 bis 40 Jahren zu einer begehrten Wohnstadt für viele Familien aus Bremen gemacht. Eine vierte Anschlussstelle der A 1, befindet sich außerhalb von Achim in Oyten, die Pendlern eine gute Alternative in Richtung Hamburg bietet. Eines der wichtigsten Autobahnkreuze Norddeutschlands, das Bremer Kreuz (Kreuzung A 1 und A 27) liegt auf Achimer Gebiet.
Uphusen ist ein Ortsteil der Stadt Achim. Am westlichen Ortsrand verläuft die A 1 mit der Ausfahrt Uphusen/HB-Mahndorf. Östlich von Uphusen liegt das 56 Hektar große Naturschutzgebiet Sandtrockenrasen Achim.
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Mikrolage
Das Flurstück liegt am nordwestlichen Ortsrand von Uphusen nahe der Grenze zu Bremen und hier südlich hinter den Wohngrundstücken ´Auf dem Brauberg´ 8A und 8B. Südlich schließt sich eine Weidefläche/Pferdkoppel an und dahinter verläuft die A 1.
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Keine Angabe
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Erschließung
Der Verkaufsgegenstand ist nicht erschlossen.
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung/ Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
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Behörde
Stadt Achim, Obernstraße 38, 28832 Achim, Tel.: 04202/ 9160 0
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Vertragsbestandteile
Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 5 und 6 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt das Flurstück 204/12 der Flur 8 mit einer Grundstücksgröße von 71 m², lt. Grundbuchangaben.
Bei dem Objekt handelt es sich um ein Grundstück an der südlichen Rückseite bebauter Wohngrundstücke. Es befindet sich dort eine ohne Zustimmung des Veräußerers errichtete, mittlerweile sanierungsbedürftige Stützmauer (bebaute Fläche 8 m² geschätzt). Diese Mauer dient offensichtlich dazu, die Wohngrundstücke zu vergrößern bzw. ein Grundstücksgefälle zu verhindern. Des Weiteren befindet sich augenscheinlich Bewuchs/Hecke auf dem Verkaufsflurstück. Die Nutzung erfolgt vertragslos. Es obliegt dem Ersteher hier eine vertragliche Regelung bzw. Klärung herbeizuführen.
Das Flurstück hat keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland und ist nur über Fremdflurstücke erreichbar. Insofern handelt es sich um ein gefangenes Flurstück ohne gesicherte Zuwegung. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen.
Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
- kontakt@dga-ag.de