Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt ein unregelmäßig geschnittenes Grundstück in Stadtrandlage ca. 50 m südlich des Elbe-Havel-Kanals mit einer Grundstücksgröße von insgesamt ca. 36.134 m².
Das Verkaufsobjekt besteht aus den 3 teilweise zusammenhängenden Flurstücken 10169/0 mit 32.610 m², 996/58 mit 1.847 m² und 1023/57 mit 577 m², jeweils lt. Grundbuchangabe, sowie einer noch zu vermessenden Teilfläche des Flurstücks 10171/0 mit ca. 650 m² im Lageplan mit der Bezeichnung A-B-C-D-E-F-G-H-I-J-K-L-A gekennzeichnet, welcher die Anlage 2 zum notariellen Grundstückskaufvertrag bildet, und einer noch zu vermessenden Teilfläche des Flurstücks 1024/56 mit ca. 450 m² im Lageplan mit der Bezeichnung M-N-O-P-Q-M gekennzeichnet, welcher die Anlage 3 zum notariellen Grundstückskaufvertrag bildet.
Die Teilung und Vermessung der Teilflächen wird vom Veräußerer beauftragt und bezahlt.
Das Verkaufsgrundstück stellt sich überwiegend als verwilderte mit Büschen und Bäumen dicht bewachsene Fläche mit teilweise unregelmäßigem Höhenprofil dar.
Auf dem Flurstück 10169/0 befinden sich mehrere eingefriedete Parzellen, die kleingärtnerisch genutzt werden oder wurden und ein Garagenkomplex mit 9 Garagen.
Für 5 Parzellen mit insgesamt 3.983 m² bestehen Landpachtverträge. Die Jahresnettopacht beträgt dafür € 189,85. Sämtliche bauliche Anlagen auf den verpachteten Flächen (wie Bungalows, Lauben, Geräteschuppen etc.) befinden sich im Eigentum der Pächter und sind nicht Kaufgegenstand.
Die Garagen weisen Instandsetzungs- und Sanierungsbedarf auf. Es handelt sich um eine Metallrahmenkonstruktion mit Betonelementen ausgefacht und flach geneigten Pultdächern mit Wellasbestdeckung. 6 Garagen haben ein Metallschwingtor und 3 Garagen haben zweiflüglige Metalltore.
Von den 9 Garagen steht eine Garage im Fremdeigentum. Dem Veräußerer ist nicht bekannt, welche Garage von den 9 Garagen nicht zum Verkaufsgegenstand gehört.
Für eine Garage besteht ein Mietvertrag. Die jährliche Miete beträgt € 180. Es handelt sich lt. Anlage zum Mietvertrag um die mittlere Garage Nr. 85
Des Weiteren befinden sich noch vereinzelte Reste von Altbebauungen, wie z.B. ruinöse Schuppen, Nebengebäude und Lauben auf dem Flurstück. Sämtliche Gebäude und Gebäudeteile auf den nicht verpachteten Flächen des Flurstücks sind Bestandteil des Verkaufsgegenstandes.
Lt. Lageskizze verläuft an der westlichen und südlichen Flurstücksgrenze ein Wassergraben (Teil des Flurstücks 1024/56, der nicht Verkaufsgegenstand ist).
Auf der noch zu vermessenden Teilfläche des Flurstücks 10171/0 befindet sich ein 1-geschossiges, massives Scheunengebäude, welches zum Verkaufsgegenstand gehört und derzeit zu Lagerzwecken über einen Pachtvertrag genutzt wird. Der Pachtvertrag endet lt. Pachtvertrag mit dem Verkauf des Grundstücks. Die bisherige Pacht beträgt € 300.
Bei der Scheune handelt es sich um einen verputzten Mauerwerksbau, mit 2-flügligem Holzbrettertor am Ostgiebel und diversen Holzbrettertüren. An dem Satteldach mit Pfannendeckung befindet sich einseitig ein Schleppdach mit Wellasbestdeckung. Die Scheune ist an der Nordseite und am Westgiebel z.T. stark zugewachsen. Das Gebäude weist diverse Mauerwerksrisse auf und wird durch den Veräußerer als marode eingeschätzt. Eine Innenbesichtigung durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses erfolgte nicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche zum Verkaufsgegenstand gehörende Gebäude nicht vom Veräußerer errichtet wurden.
Die Flurstücke 996/58 und 1023/57 stellen sich als unbebaute, straßenbegleitende, teilweise mit Gehölz bewachsene Grundstücke mit unregelmäßiger Grundstücksform dar. Die Flurstücke sind hängig und liegen teilweise oberhalb der Straße. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Straße im nördlichen Bereich über das Flurstück 996/58 verläuft. Lt. Lageskizze verläuft an der westlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 996/58 der „Tucheim-Parchener-Bach“.
Bei dem Flurstück 1024/56, von dem eine noch zu vermessende Teilfläche zum Verkaufsgegenstand gehört, handelt es sich um einen Wassergraben in hängigem Gelände, unterhalb der Straße. Die Teilfläche liegt als Verbindung zwischen den Flurstücken 996/58 und 10169.
Das Verkaufsobjekt verfügt über eine mit Betonplatten befestigte Anbindung an die öffentliche Verkehrsfläche, über die auch die Gartengrundstücke erreichbar sind. Innerhalb des Flurstücks 10169 befindet sich ein eingeschlossenes Fremdflurstück (10028) mit Wohnbebauung (Straße der Opfer des Faschismus 59), dessen Zufahrten durch Baulasteintragungen im Baulastenverzeichnis gesichert sind.
Für die Flurstücke 10169, 1024/56 und 996/58 sind zu Gunsten des Flurstücks 10028 im Baulastenverzeichnis jeweils eine Baulast zur Duldung für den Zu- und Abgangsverkehr eingetragen.
Die Baulasten sind mit folgendem Wortlaut eingetragen:
Baulastenblatt Nr. 14 - Flur 17, Flurstück 10169
Inhalt der Baulast:
1. Verpflichtung zur Duldung, dass die grün gekennzeichnete Fläche für den Zu- und Abgangsverkehr jederzeit ordnungsgemäß und ungehindert auf Dauer von der öffentlichen Verkehrsfläche angelegt, unterhalten und genutzt werden kann und für das Verlegen und Unterhalten der notwendigen Ver- und Entsorgungsleitung dauernd zu Verfügung steht.
2. Die im Lageplan gelb gekennzeichnete bauliche Anlage ist abzureißen.
Baulastenblatt Nr. 16 - Flur 17, Flurstück 1024/56
Inhalt der Baulast:
1. Verpflichtung zur Duldung, dass die grün gekennzeichnete Fläche für den Zu- und Abgangsverkehr jederzeit ordnungsgemäß und ungehindert auf Dauer von der öffentlichen Verkehrsfläche angelegt, unterhalten und genutzt werden kann und für das Verlegen und Unterhalten der notwendigen Ver- und Entsorgungsleitung dauernd zu Verfügung steht.
Hinweis: Vorgang unter lfd. Nr. 14
Baulastenblatt Nr. 17 - Flur 17, Flurstück 996/58
Inhalt der Baulast:
1. Verpflichtung zur Duldung, dass die grün gekennzeichnete Fläche für den Zu- und Abgangsverkehr jederzeit ordnungsgemäß und ungehindert auf Dauer von der öffentlichen Verkehrsfläche angelegt, unterhalten und genutzt werden kann und für das Verlegen und Unterhalten der notwendigen Ver- und Entsorgungsleitung dauernd zu Verfügung steht.
Hinweis: Vorgang unter lfd. Nr. 14
Scheune und Garagen liegen bedingt durch einen Geländeversprung, erhöht im östlichen Randbereich des Verkaufsobjektes. Sie verfügen über eine Anbindung an die Straße der Opfer des Faschismus. Da der Weg aber zugewachsen und insofern nicht befahrbar ist, werden sie derzeit über das Flurstück 10171 erreicht.
Gemäß Angabe des Veräußerers wird es nach Herausmessung der Teilfläche aus dem Flurstück 10171 ein Wegerecht für die Teilfläche, die zum Verkaufsgegenstand gehört, über die verbleibende Restfläche geben.
Zugunsten des Flurstücks 10171 ist im Bestandsverzeichnis des Grundbuchblattes 4482 eine Grunddienstbarkeit (Wegerecht) an dem Grundstück (Flurstücke 1017/0 und 10172/0) Genthin Blatt 5281, BestVerz. Nr. 1,2 dort eingetragen in Abt. II Nr. 2, eingetragen.
Die im Grundbuch zulasten des Flurstücks 10171 eingetragenen zwei Grunddienstbarkeiten (Benutzung zum Begehen und Befahren) bzw. (Wegerecht) beziehen sich auf die Flurstücke 1017/0 und 10172/0 bzw. 681/62.
Das umschlossene Wohngrundstück Straße der Opfer des Faschismus 59 (Fremdflurstück 10028) ist teilweise eingefriedet. Inwieweit die Einfriedung in der Örtlichkeit mit der tatsächlichen Flurstücksgrenze übereinstimmt, konnte nicht geklärt werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Verkaufsgrundstück partiell in die Nutzung bzw. Einfriedung des Wohngrundstücks vertragslos mit einbezogen ist. Eine Klärung obliegt dem Ersteher.
Auf der Verkaufsfläche sind verschiedene Ablagerungen, wie Gartenabfälle, Bruchholz, Betonteile etc., zu verzeichnen.
Das Objekt ist nicht versichert.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.