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- Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Grundstück in zweiter Reihe im Innenbereich **bebaut mit Altbau und Nebengebäude** ca. 20 km von Magdeburg entfernt
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Immobilienart
Wohnhaus/Geschäftshaus
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- Adresse
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39326 Niedere Börde OT Groß Ammensleben
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Bundesland
Sachsen-Anhalt
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
221 m², lt. Grundbuchangabe.
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Baujahr
1850, lt. Energieausweis.
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Grundbuch
Amtsgericht Haldensleben von Groß Ammensleben, Blatt 1462, Flur 4, Flurstück 15/41
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Belastungen im Grundbuch
Abt. II, lfd. Nr. 1: Grunddienstbarkeit (Durchfahrtsrecht) für die jeweiligen Eigentümer der Grundstücke Flur 4 Flurstücke 14/8 - 14/16, eingetragen in den Grundbüchern von Groß Ammensleben Blätter 1270-1277.
Abt. III: Keine Eintragungen.
Der Ersteher übernimmt die Eintragung in Abt. II, lfd. Nr. 1 des Grundbuches als nicht wertmindernd auf den Kaufpreis.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
Leerstehend
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
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Makrolage
Die Einheitsgemeinde Niedere Börde im sachsen-anhaltinischen Landkreis Börde befindet sich am Nordrand der Magdeburger Börde in unmittelbarer Nähe der Landeshauptstadt Magdeburg.
Die A14 von Dresden endet z.Z. bei Dahlenwarsleben und geht in die B71 in Richtung Haldensleben, Salzwedel über. Südlich des Gemeindegebietes verläuft die A2 von Berlin nach Hannover. Magdeburg ist über die B71 und die A14 vom Verwaltungssitz Groß Ammensleben ca. 15 km entfernt.
Der Mittellandkanal quert die Gemarkung von West nach Ost mit einem Hafen im Gewerbegebiet in Vahldorf.
Der Ortsteil Groß Ammensleben liegt etwa 20 km nordwestlich von Magdeburg und 11 km südöstlich von Haldensleben in der Nähe des Mittellandkanals. Die Gemeinde ist ländlich strukturiert und von landwirtschaftlich genutzten Flächen umgeben. Die B71 verläuft durch den Ort, Anschluss an die A14 ist im ca. 5 km südlich gelegenen Dahlenwarsleben gegeben.
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Mikrolage
Der Verkaufsgegenstand liegt nördlich der zentralen Ortslage von Groß Ammensleben und südwestlich der durch den Ort führenden B71.
Das unmittelbare Umfeld weist überwiegend offene ländlich strukturierte Wohnbebauung auf. Das Grundstück befindet sich als hinten liegendes und somit gefangenes Grundstück auf dem Wohngrundstück Fabrikstraße 1 auf der Nordseite der Straße.
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Nein
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Keller
Über zwei Ebenen teilunterkellert. Zugang erfolgt von außen neben der Hauseingangstür.
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Fassade
Putzfassade im Erdgeschossbereich, Fachwerk mit geputzten Gefachen im Obergeschoss.
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Fenster
Kunststofffenster mit Isolierverglasung und Aufsatzrollläden.
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
Satteldach mit Pfannendeckung. Dachgeschoss nicht ausgebaut.
Unterspannbahn/Zinkblechdachentwässerung.
Mauerwerksschornsteinkopf.
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Heizung
Einzelfeuerstätten auf Öl- und Festbrennstoffbasis. Sicherheitsmetalltanks im Stallgebäude.
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Sanitär
Bad mit Dusche, WC und Waschbecken.
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Elektro
Unter- und Aufputzinstallation. Eine Unterverteilung im Obergeschoss. Der Elektrozähler und Hausanschluss befinden sich im Zählerschrank des Wohnhauses Fabrikstraße 1.
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Treppen
Im Antritt gewendelte Holzgeschosstreppe zum Obergeschoss. Holzstieg zum Dachgeschoss. Massive Stufen in die Teilunterkellerung.
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Türen
Hauszugang über Aluminium-Rahmentür mit Glasausschnitt und Füllung. Holzfuttertüren in unterschiedlicher Ausführung und Qualität im Inneren.
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Erschließung
Wasser, Abwasser, Strom und Gas befinden sich in der Straße. Der Verkaufsgegenstand selbst ist gegenwärtig nicht durch Versorgungsmedien erschlossen.
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Sonstiges
Außen-/ Innenwände: Massive Wandstellungen und Fachwerk/verschlissene Tapeten und/oder Farbanstriche, Sanitärbereiche gefliest.
Decke: Holzbalkendecken und Kappendecken.
Fußböden: Terrazzo, Steinzeugfliesen, verschlissene PVC- und textile Beläge.
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung/ Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
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Behörde
Gemeinde Niedere Börde, Große Straße 9/10, 39326 Niedere Börde OT Groß Ammensleben, Tel.: 039 202/ 883 00
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Energieausweis
Bedarfsausweis, Endenergiebedarf 282,9 kWh/(m²a), Erdgas H, Bj. 1850.
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Vertragsbestandteile
Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Die Veräußerung erfolgt im Übrigen ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.
Soweit Lasten in Abteilung II des Grundbuches eingetragen sind bzw. werden, insbesondere Geh-, Fahr- und Leitungsrechte, sonstige Dienstbarkeiten sowie etwaige Sanierungsvermerke, sind diese von dem Ersteher ohne Anrechnung auf das Höchstgebot als nicht wertmindernd zu übernehmen. Dies gilt auch für Baulasten.
Das Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA) hat das im Eigentum des Landes Sachsen-Anhalt befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich beim Veräußerer.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 5 und 6 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt ein unregelmäßig geschnittenes, lt. Grundbuchangabe 221 m² großes Grundstück, welches mit einem Altbau und Nebengebäude bebaut ist.
Das Grundstück ist in Anbindung an das Vorderhaus mit einem zweigeschossigen Altbau und einem Stall-/Scheunengebäude in mehrseitiger Grenzbebauung bebaut.
Der Altbau teilt sich wie folgt auf, im EG Flur mit Geschosstreppe, Küche mit Kammer, Bad ohne Fenster und im OG Flur mit Zugang zur Bodentreppe, 1 Wohnraum und 2 Kammern.
Aufgrund des langen Leerstandes und der unterlassenen Instandhaltung sind Bauschäden und -mängel zu verzeichnen. Im Objekt sind Putz-, Feuchte- sowie Deckenschäden, Rissbildungen sowie Schäden am Dachstuhl und der Kellerdecke vorhanden. Der gesamte Ausbau ist verschlissen und nicht mehr nutzbar. Die Räume verfügen über geringe Deckenhöhen.
Es ist tierischer und pflanzlicher Befall erkennbar. Eine Untersuchung des Befalls durch einen Sachverständigen ist bislang nicht erfolgt. Nach Angaben des Veräußerers liegen diesem keine detaillierten Informationen vor.
Stall-/ Scheunengebäude: Massive Außenwandstellungen, geputzt, innen, soweit zugängig und einsehbar, teilweise massive Wandstellungen und Trennungen durch Holzeinbauten sowie hölzerne Zwischenböden bzw. Kappendecken, flaches Pultdach nicht einsehbar, vermutlich mit Pappeindeckung, Zugänge über Holzbretttüren und -tore. An der Balkenlagen sind z.T. Brandschäden sichtbar. Der Fußboden und die Holzdecken sind schadhaft.
Insgesamt befindet sich das Objekt in einem schlechten baulichen Zustand und es sind am und innerhalb der Gebäude allumfassende Sanierung-, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen erforderlich.
Der Verkaufsgegenstand ist nicht beräumt. Im Gebäude befindet sich neben Müllablagerungen noch Altmobiliar. Der vereinbarte Kaufpreis (Meistgebot) bezieht sich ausschließlich auf das Grundstück nebst Gebäuden und wesentlichen Bestandteilen. Nicht mit veräußert werden die im Objekt befindlichen, benutzten, teils abgenutzten Einrichtungsgegenstände. Aufgrund vorgenannter Vermüllungen war der Verkaufsgegenstand nur bedingt begehbar.
Die Verkaufsfläche befindet sich in zweiter Reihe auf dem Wohngrundstück ´Fabrikstraße 1´ und ist auch nur über dieses zugängig. Zugunsten des Verkaufsgegenstandes ist lt. Auskunft des Landkreises Börde ein Wegerecht auf dem Flurstück 15/40 eingetragen, wodurch die Zuwegung dinglich gesichert ist. Eine Grundstücksgrenze zum davorliegenden Flurstück 15/40 ist in der Örtlichkeit augenscheinlich nicht erkennbar.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
- kontakt@dga-ag.de