Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt ein unregelmäßig geschnittenes Flurstück nahe des Helenesees mit einer Grundstücksgröße von 12.124 m², lt. Grundbuchangabe.
Das über zwei öffentliche Verkehrswege (´Malchow´ und ´Am Helenesee´) erschlossene Flurstück stellt sich als Grünfläche dar und ist fast vollständig mit 12.123 m² über einen Landpachtvertrag verpachtet. Die Jahresnettopacht beträgt € 250. Das Pachtverhältnis läuft vom 01.01. bis 31.12. eines jeden Jahres und verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern nicht eine Vertragspartei spätestens 3 Monate vor Pachtende einer solchen Verlängerung schriftlich widerspricht.
Gemäß Auszug aus dem Liegenschaftskataster - Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Bodenschätzung Grunddatenbestand - werden von 12.124 m² 12.123 m² als Landwirtschaftsfläche und 1 m² als Verkehrsfläche ausgewiesen.
Mit E-Mail vom 31.08.2020 hat die Stadt Frankfurt (Oder), Zentrales Immobilienmanagement, dem Veräußerer auf Anfrage bezüglich des Ankaufs der Verkehrsfläche von 1 m² mitgeteilt, dass die Spitze des Flurstücks 108/10 auf der Fahrbahn liegt, ebenso der dazugehörige Bankettstreifen. Des Weiteren wurde in diesem Zusammenhang mitgeteilt, dass es sich bei der öffentlich gewidmeten Fläche um mehr als 1 m² handelt und dass der Stadt Frankfurt (Oder) gegenwärtig nicht die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, um die Kosten für einen Grundstückskauf einschließlich Vermessung zu übernehmen. Die Stadt weist darauf hin, dass dies jedoch nichts an der öffentlichen Widmung der Straßenfläche ändert, da diese auch besteht, wenn die Stadt nicht Eigentümerin ist.
Auf dem Flurstück befinden sich Trinkwasserleitungen, Abwasserdruckleitungen und Steuerkabel der FWA Frankfurter Wasser- und Abwassergesellschaft mbH, für die eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit besteht.
Weiterhin sind im nördlichen Grundstücksbereich Energieversorgungsanlagen der Netzgesellschaft Frankfurt (Oder) mbH vorhanden, welche im Grundbuch nicht dinglich gesichert sind.
Das Grundstück ist jedoch nicht an die örtliche Versorgung mit Strom angeschlossen. Gas- sowie Fernwärmeanschlüsse sind nicht vorhanden und nicht in Planung.
Des Weiteren befindet sich ein stillgelegter Schmutzwasserkanal auf dem Grundstück, welcher bei Tiefbauarbeiten aus dem Erdreich entfernt werden kann.
Bei dem Verkaufsgegenstand handelt es sich um eine Kampfmittelverdachtsfläche. In diesem Bereich befand sich die 2. Verteidigungslinie der Wehrmacht und der ihr unterstellten SS-Verbände. Im Zusammenhang mit dem Vorstoß der Roten Armee und der hier stattgefundenen intensiven Bodenkämpfe um die zur Festung erklärten Stadt Frankfurt (Oder) im April 1945, ist mit dem Auffinden von Kampfmitteln zu rechnen.
Der bestehende Kampfmittelverdacht begründet in Bereichen ohne bodeneingreifende Nutzung keine Handlungserfordernisse. Vor Bodeneingriffen wird empfohlen, die betroffenen Flächen im Vorfeld mittels geophysikalischer Verfahren zu untersuchen und vorhandene ferromagnetische Störkörper bzw. Kampfmittel zu räumen.
Der Veräußerer weist darauf hin, dass eine Finanzierung von Maßnahmen der Kampfmittelräumung durch das Land Brandenburg nicht übernommen wird, da das Land für Flächen, die in Bundeseigentum stehen oder aus diesem erworben wurden, keine mit Landesmitteln finanzierten Leistungen erbringt.
Aufgrund der derzeitigen Nutzung als Pferdekoppel und saisonalen Parkplatz (bspw. für das Helene-Beach-Festival) hat der Veräußerer keine weitergehenden Untersuchungen geplant.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.