Zusammenfassung
Zum Aufruf kommen in Streulage süd-/südöstlich von Bernburg 7 Flurstücke, bestehend aus dem Flurstück 41 mit 10.150 m² der Flur 1 der Gemarkung Baalberge, den Flurstücken 1013 mit 2.523 m² und 156 mit 2.369 m² der Flur 1 der Gemarkung Peißen, dem Flurstück 29/3 mit 2.583 m² der Flur 92, dem Flurstück 2/1 mit 300 m² der Flur 94 und den Flurstücken 6/25 mit 2.061 m² und 6/27 mit 50 m² der Flur 97 der Gemarkung Bernburg, jeweils lt. Grundbuchangabe, sowie eine noch zu vermessende Teilfläche des Flurstückes 13/3, der Flur 97 der Gemarkung Bernburg, von ca. 2.161 m².
Grundstücksgröße insgesamt ca. 22.197 m².
Die Teilfläche des Flurstücks 13/3 ist auf dem Lageplan mit der Bezeichnung A-B-C-D-A gekennzeichnet, welcher die Anlage 2 zum notariellen Grundstückskaufvertrag bildet. Die Teilung und Vermessung des Flurstückes obliegt nicht dem Ersteher.
Die Flächen sind über Landpachtverträge, die am 30.09.2021 enden, verpachtet und ab 01.10.2021 vertragsfrei. Die Jahresnettopacht beträgt für die Flächen ca. € 825.
Bei den Flurstücken handelt es sich überwiegend um lange, schmale Grundstücksstreifen innerhalb größerer Landwirtschafts-/Ackerflächen, teilweise mit Baum-/Buschbewuchs.
Laut unverbindlicher Aussage des Veräußerers stellen von der Gesamtfläche ca. 2,0139 ha Acker mit einer durchschnittlichen Bonität von 65 Bodenpunkten und ca. 0,2058 ha sonstige Flächen dar.
Wegen der tatsächlichen Flächengrößen, der jeweiligen Nutzungsart sowie der Bewirtschaftungsmöglichkeiten übernimmt der Veräußerer keine Haftung.
Lt. Lageskizze verläuft an der nördlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 1013 der ´Teichgraben Gnetschanger´ und an der nördlichen Flurstücksgrenze des Flurstücks 156 der ´Gnetscher Graben´.
Des Weiteren teilt der Veräußerer mit, dass das Flurstück 156 der Flur 1 in der Gemarkung Peißen ein Bergbauflurstück mit bergrechtlicher Bewilligung für die Solvay Chemicals GmbH ist. Es handelt sich um Steinsalze einschließlich auftretender Sole.
Der Veräußerer weist darauf hin, dass sich unter der zu veräußernden Fläche bergfreier, also vom Grundeigentum getrennter, Bodenschatz befindet, für den Bergwerkseigentum im Sinne des § 151 BbergG verliehen wurde.
Bei Veräußerung des jeweiligen Bergwerkseigentums ist es nicht sicher, ob eine fortdauernde Nutzung des Kaufgegenstandes durch den Ersteher erfolgen kann. Es kann insbesondere nicht ausgeschlossen werden, dass ein zukünftiger Bergbauberechtigter die sich aus dem jeweiligen Bergwerkseigentum ergebenden Rechte ausüben wird und hierfür die Flächen ganz oder teilweise für Tätigkeiten im Sinne des § 2 BbergG benötigt. Der jeweilige Bergbauberechtigte kann nach Maßgabe der §§ 77 ff. BbergG gegebenenfalls auch die Grundabtretung für diese Grundstücke verlangen.
Das Flurstück 2/1 der Flur 94 in der Gemarkung Bernburg befindet sich im Randbereich des Sperrgebietes „Tagesbruch ehemalige Deponie an der L50“. Gemäß Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Bernburg (Saale) besteht zur Abwehr von Gefahren durch das Betreten oder Befahren des Sperrgebietes ein Betretungsverbot des gesamten Sperrgebietes.
Die Flurstücke sind teilweise über die L50 sowie teilweise über Feld-/Wirtschaftswege bzw. Flurstücke im Fremdeigentum erreichbar. Der Meistbietende muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen.
Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der noch zu vermessenden Teilfläche des Flurstück 13/3 die grundbuchliche Abwicklung längere Zeit in Anspruch nehmen kann.
Alle Angaben wurden vom Veräußerer übermittelt. Eine Besichtigung durch das Auktionshaus fand nicht statt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.