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Garten-/Grünlandfläche hinter Wohnbebauung im Salzlandkreis ** lt. FNP Wohnbaufläche

  • Blick auf Umgebung Richtung dahinterliegende Verkaufsfläche - Garten-/Grünlandfläche hinter Wohnbebauung im Salzlandkreis ** lt. FNP Wohnbaufläche
    Blick auf Umgebung Richtung dahinterliegende Verkaufsfläche
  • Blick auf Umgebung Richtung dahinterliegende Verkaufsfläche und auf das überbauende Gebäude - Garten-/Grünlandfläche hinter Wohnbebauung im Salzlandkreis ** lt. FNP Wohnbaufläche
    Blick auf Umgebung Richtung dahinterliegende Verkaufsfläche und auf das überbauende Gebäude
  • Lageskizze - Garten-/Grünlandfläche hinter Wohnbebauung im Salzlandkreis ** lt. FNP Wohnbaufläche
    Lageskizze
  • Lageskizze - Garten-/Grünlandfläche hinter Wohnbebauung im Salzlandkreis ** lt. FNP Wohnbaufläche
    Lageskizze
  • Umgebungsskizze - Garten-/Grünlandfläche hinter Wohnbebauung im Salzlandkreis ** lt. FNP Wohnbaufläche
    Umgebungsskizze
  • Umgebungsskizze - Garten-/Grünlandfläche hinter Wohnbebauung im Salzlandkreis ** lt. FNP Wohnbaufläche
    Umgebungsskizze

Auktions-ID 484-0021

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Garten-/Grünlandfläche hinter Wohnbebauung im Salzlandkreis ** lt. FNP Wohnbaufläche
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Schäferberg (hinter Nr. 2)
    06466 Stadt Seeland OT Gatersleben
  • Bundesland Sachsen-Anhalt
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 955 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Aschersleben von Gatersleben, Blatt 2476, Flur 10 Flurstück 13/49
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Die Stadt Seeland teilte im Schreiben vom 08.06.2023 Folgendes mit: Das Objekt liegt im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als Wohnbaufläche (W) im Mischgebiet (MI). Städtebauliche Auflagen und Denkmalschutz bestehen nicht. Besonderheiten sind nicht bekannt. Es ist keine ausreichende Erschließung gesichert.

    Die Stadt Seeland bestätigte per E-Mail vom 20.02.2026, dass die Auskunft aus 2023 weiterhin Bestand hat.

    Im Schreiben vom 26.05.2021 teilte der Salzlandkreis mit, dass für das Flurstück keine Eintragungen im Altlastenkataster des Salzlandkreises vorhanden sind.

    Der Salzlandkreis teilte im Schreiben vom 22.06.2023 Folgendes mit: Nach Prüfung der Fläche anhand der zur Verfügung stehenden Kampfmittelbelastungskarten (Stand 2022) wurde festgestellt, dass sich dieses Flurstück in keinem kampfmittelverdächtigen Bereich befindet.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Erschließung
    Nicht erschlossen.

    Der Zweckverband Ostharz teilte im Schreiben vom 08.06.2023 mit, dass weder trinkwasserseitig eine Versorgung noch schmutzwasserseitig eine Entsorgung des Grundstücks möglich ist, da im Bereich keine Trinkwasserhauptversorgungsleitung, noch ein Schmutzwasser- oder Niederschlagswasserkanalbestand vorhanden ist.

    Die Mitteldeutsche Netzgesellschaft Gas mbH teilte im Schreiben vom 22.05.2023 mit, dass im Bereich keine Versorgungsanlagen befinden.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 10.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.stadt-seeland.de
  • Behörde Stadt Seeland, Ortsteil Nachterstedt, Lindenstraße 1, 06469 Seeland, Tel.: 034 741/ 932 0
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich beim Veräußerer.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt das annähernd rechteckig geschnittene Flurstück 13/49 im nördlichen Bereich von Gatersleben mit einer Grundstücksgröße von 955 m², lt. Grundbuchangabe.

    Das ehemals als Gartenland verpachtete und höher als Straßenniveau liegende Grundstück stellt sich als natürlich bewachsene Grünfläche mit partiellem Gehölzbewuchs dar.

    Gemäß Kartenmaterial wird die Verkaufsfläche mit ca. 37 m² an der nordwestlichen Grundstücksgrenze vom Nachbarflurstück 13/43 mit einem Gebäude überbaut. Für die Überbauung liegt dem Veräußerer keine Vereinbarung vor und weitere Informationen dazu sind dem Veräußerer auch nicht bekannt. Eine Klärung obliegt dem Ersteher.

    Die Verkaufsfläche liegt hinter dem Wohngrundstück Schäferberg 2 und hat keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland, d.h. das Flurstück verfügt über keine gesicherte Zuwegung und ist nur über Flurstücke im Fremdeigentum erreichbar. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes fand durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
  • Tags:
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