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Ackerfläche gegenüber einer Wohnsiedlung in Koslar ca. 50 km westlich von Köln

  • Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung - Ackerfläche gegenüber einer Wohnsiedlung in Koslar ca. 50 km westlich von Köln
    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung
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  • Lageskizze - Ackerfläche gegenüber einer Wohnsiedlung in Koslar ca. 50 km westlich von Köln
    Lageskizze
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  • Umgebungsskizze - Ackerfläche gegenüber einer Wohnsiedlung in Koslar ca. 50 km westlich von Köln
    Umgebungsskizze
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Auktions-ID 484-0003

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Ackerfläche gegenüber einer Wohnsiedlung in Koslar ca. 50 km westlich von Köln
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Nahe Michelsberger Straße
    52428 Jülich ST Koslar
  • Bundesland Nordrhein-Westfalen
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 2.231 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Jülich von Koslar, Blatt 27, Flur 32 Flurstück 60
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Aussage Bauamt
    Die Stadt Jülich teilt per E-Mail am 27.03.2026 mit, dass das Grundstück sich gemäß § 35 BauGB im Außenbereich befindet.

    Im Schreiben vom 04.04.2025 teilte die Stadt Jülich Folgendes mit: Das Grundstück (Ackerland) liegt an einem Wirtschaftsweg, der nicht endgültig ausgebaut ist. Bei diesem Wirtschaftsweg handelt es sich nicht um eine Erschließungsanlage. Ein Erschließungsbeitrag nach dem BauGB und ein Beitrag nach dem Kommunalabgabengesetz (§8 KAG) für straßenbauliche Maßnahmen fallen für das Grundstück derzeit nicht an.

    Des Weiteren teilt die Stadt Jülich per E-Mail vom 14.04.2026 mit, dass für das Grundstück weder ein Bau- noch ein Bodendenkmal eingetragen ist.

    Am 26.03.2026 teilt die Stadt Jülich mit, dass auf dem Flurstück keine Baulasten eingetragen sind.

    Per E-Mails vom 27.05.2025 und 27.03.2026 teilte der Kreis Düren mit, dass das Flurstück im Landschaftsschutzgebiet „Bördelandschaft und Hangkante westlich des Rurtals“ gemäß rechtskräftigem Landschaftsplan 2 „Rur- und Indeaue“ (LP 2) liegt.
    Es wird darauf hingewiesen, dass in Landschaftsschutzgebieten generell nach Maßgabe der unter Ziffer 2.2 Kapitel II des LP 2 genannten Bestimmungen alle Handlungen verboten sind, die den Charakter des Gebietes verändern können oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen.

    Der Kreis Düren teilte im Schreiben vom 25.03.2025 mit, dass für das Grundstück der Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Düren keine Hinweise auf Altlastenverdachtsflächen/Altlasten oder Verdachtsflächen für schädliche Bodenveränderungen/schädliche Bodenveränderungen im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes vorliegen.

    Die Bezirksregierung Arnsberg teilte im Schreiben vom 07.04.2025 hinsichtlich bergbaulichen Verhältnissen und Bergschadensgefährdung Folgendes mit: Das Flurstück liegt über dem auf Steinkohle verliehenen Bergwerksfeld „Norbert Metz“ und über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Jülich 10“. Eigentümerin der Bergbauberechtigungen „Norbert Metz“ ist die EBV Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hückelhoven und Eigentümerin der Bergbauberechtigung „Jülich 10“ ist die RWE Power Aktiengesellschaft, Essen.

    Bei anstehenden Baumaßnahmen sollten die jeweiligen Bergbauberechtigten gefragt werden, ob noch mit Schäden aus ihrer Bergbautätigkeit zu rechnen ist und welche „Anpassungs- und Sicherungsmaßnahmen“ diese im Hinblick auf ihre eigenen Bergbautätigkeiten für erforderlich halten.

    Bei der Bezirksregierung ist in den vorhandenen Unterlagen für das Flurstück kein Bergbau dokumentiert.

    Es wird aber darauf hingewiesen, dass das Flurstück im Einfluss der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau liegt. Nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ist ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden.

    Die Bezirksregierung Düsseldorf teilte im Schreiben vom 01.04.2025 mit, dass Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen Hinweise auf vermehrte Bodenkampfhandlungen liefern. Es wurde eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel empfohlen.

    Die Stadtverwaltung Jülich teilte dazu im Schreiben vom 04.04.2025 mit, dass vom Kampfmittelbeseitigungsdienst in Düsseldorf eine Luftbildauswertung für das Flurstück durchgeführt wurde. Diese hat ergeben, dass keine konkreten Hinweise auf Kampfmittel vorliegen. Gleichwohl wurde eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche empfohlen.
    Eine solche Überprüfung kann, laut Kampfmittelbeseitigungsdienst, jedoch nur erfolgen, wenn jegliche Infrastruktur (Gebäude, Verschüttungen, Fundamente, Leitungen, etc.) in einem Umkreis von mindestens 5 m, bezogen auf die zu untersuchende Fläche, entfernt wurde. Da solche Infrastruktur in dem Fall noch vorhanden ist, ist eine Kampfmittelüberprüfung aus technischer Sicht zurzeit nicht möglich.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 10.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.juelich.de
  • Behörde Stadt Jülich, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich, Tel.: 02461/ 63 0
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich beim Veräußerer bzw. der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.

    Der gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen geltende Haftungsausschluss gilt auch hinsichtlich von etwaigen Altlasten/ Bodenkontaminationen und Kampfmitteln. Der Veräußerer und die Bundesrepublik Deutschland übernehmen keine Haftung für das Freisein des Kaufgegenstandes von Kampfmitteln gleich welcher Art und welchen Umfangs und haften auch nicht für Schäden aus der Beeinträchtigung des Kaufgegenstandes aufgrund des eventuellen Vorhandenseins von Kampfmitteln und darüber hinaus nicht für Schäden durch auf dem Kaufobjekt vorhandenes Kriegsgerät oder bisher nicht entfernte Kampfmittel. Ansprüche des Erstehers wegen eventuell vorhandener Kampfmittel - aus welchem Rechtsgrund auch immer - sind ausgeschlossen.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt das dreieckig geschnittene Flurstück 60 der Flur 32 mit einer Grundstücksgröße von 2.231 m², lt. Grundbuchangabe.

    Bei dem Verkaufsgegenstand handelt es sich um eine Ackerfläche an einem Wirtschaftsweg am nordwestlichen Ortsrand von Koslar.

    Die Verkaufsfläche ist vertragsfrei, wird aber augenscheinlich durch unbekannte Dritte zusammen mit angrenzenden Flächen vertragslos bewirtschaftet. Eine Klärung obliegt dem Ersteher.

    Das Verkaufsflurstück hat keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland, ist aber über den angrenzenden Wirtschaftsweg erreichbar.

    Der Veräußerer gibt an, dass das Flurstück in der Wasserschutzzone III liegt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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