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Splitterflächen (4 Flurstücke) in Streulage **im Landkreis Märkisch-Oderland**

  • Blick auf das Flurstück 16 und Umgebung - Splitterflächen (4 Flurstücke) in Streulage **im Landkreis Märkisch-Oderland**
    Blick auf das Flurstück 16 und Umgebung
  • Lageskizze Gemarkung Zechin, Flur 3, FS 16 - Splitterflächen (4 Flurstücke) in Streulage **im Landkreis Märkisch-Oderland**
    Lageskizze Gemarkung Zechin, Flur 3, FS 16
  • Blick auf das Flurstück 410/1 und Umgebung - Splitterflächen (4 Flurstücke) in Streulage **im Landkreis Märkisch-Oderland**
    Blick auf das Flurstück 410/1 und Umgebung
  • Lageskizze Gemarkung Zechin, Flur 2, FS 410/1 - Splitterflächen (4 Flurstücke) in Streulage **im Landkreis Märkisch-Oderland**
    Lageskizze Gemarkung Zechin, Flur 2, FS 410/1
  • Lageskizze Gemarkung Quappendorf, Flur 2, FS 109 - Splitterflächen (4 Flurstücke) in Streulage **im Landkreis Märkisch-Oderland**
    Lageskizze Gemarkung Quappendorf, Flur 2, FS 109
  • Lageskizze Gemarkung Neuhardeberg, Flur 8, FS 18 - Splitterflächen (4 Flurstücke) in Streulage **im Landkreis Märkisch-Oderland**
    Lageskizze Gemarkung Neuhardeberg, Flur 8, FS 18

Auktions-ID 483-0018

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Splitterflächen (4 Flurstücke) in Streulage **im Landkreis Märkisch-Oderland**
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    153XX Zechin, Quappendorf, Neuhardenberg
  • Bundesland Brandenburg
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 2.774 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Bad Freienwalde (Oder) von Zechin, Blatt 82, Flur 2, Flurstück 410/1 und Flur 3, Flurstück 16

    Amtsgericht Bad Freienwalde (Oder) von Quappendorf, Blatt 31, Flur 2, Flurstück 109

    Amtsgericht Bad Freienwalde (Oder) von Neuhardenberg, Blatt 1096, Flur 8, Flurstück 18
  • Belastungen im Grundbuch
    Blätter 82, 31, 1096 (jeweils):

    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Keine Angabe
  • Sonstiges
    Google Maps Koordinaten:
    Gemarkung Zechin, Flur 3, Flurstück 16: 52.606349, 14.437567
    Gemarkung Zechin, Flur 2, Flurstück 410/1: 52.609733, 14.463975
    Gemarkung Quappendorf, Flur 2, Flurstück 109: 52.621575, 14.271033
    Gemarkung Neuhardenberg, Flur 8, Flurstück 18: 52.582275, 14.220988

    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 10.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.amt-golzow.de
  • Behörde Amt Golzow, Seelower Straße 14, 15328 Golzow, Tel.: 033 472/ 669 -0
  • Besichtigungsverm. Außendienst kein
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Das Objekt ist teilweise Bestandteil eines Bodenordnungsverfahrens. Der Ersteher tritt mit dem Erwerb des Grundstücks als neuer Teilnehmer in das Bodenordnungsverfahren ein und muss das bis zu seiner Eintragung im Grundbuch oder bis zur Anmeldung seines Erwerbs durchgeführte Verfahren gegen sich gelten lassen. Alle im Zusammenhang mit dem Verfahren stehenden künftigen Beiträge, Lasten, Vorteile sowie alle Rechte und Pflichten hat der Ersteher für und gegen sich gelten zu lassen. In dem Verfahren können sich Gestalt, Lage und Größe des Grundstücks ändern. Eine Eigentumsumschreibung sowie eine Belastung des Versteigerungsobjektes ist möglicherweise erst nach Abschluss des Verfahrens möglich. Wegen des Verfahrens kann die grundbuchliche Abwicklung längere Zeit in Anspruch nehmen.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommen 4 getrennt liegende Flurstücke in verschiedenen Gemarkungen im Landkreis Märkisch-Oderland mit einer Grundstücksgröße von insgesamt 2.774 m², jeweils lt. Grundbuchangaben.

    Gemarkung Zechin, Flur 3, Flurstück 16 mit 2.650 m²,
    Gemarkung Zechin, Flur 2, Flurstück 410/1 mit 120 m²,
    Gemarkung Quappendorf, Flur 2 Flurstück 109 mit ca. 2 m²,
    Gemarkung Neuhardenberg, Flur 8 Flurstück 18 mit 2 m²

    Das Flurstück 16 liegt südwestlich außerhalb von Zechin und südwestlich nahe der Langen Dorfstraße, zwischen mehreren größeren Landwirtschaftsflächen und im Bereich des ´Brauergrabens´. Das schmale und lange Flurstück ist im Grundbuch als Verkehrsfläche und Wasserfläche ausgewiesen. In der Örtlichkeit stellt sich das Flurstück als Teil des mit Wildwuchs/Gehölz bewachsenen ´Brauergrabens´ zwischen größeren Landwirtschaftsflächen dar. Im östlichen Bereich quert ein Wirtschaftsweg, der von der Buschdorfer Straße nach Nordosten abzweigt, das Flurstück.
    Das Flurstück ist über diesen Wirtschaftsweg, der über Fremdflurstücke verläuft, auch erreichbar. Dem Veräußerer und dem Auktionshaus liegen keine Informationen vor, ob es sich dabei um einen öffentlichen Weg handelt. Möglicherweise erfolgt die Zuwegung also über Fremdflurstücke und ist nicht gesichert. Der Ersteher muss sich dann bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen.

    Das Flurstück 410/1 ist im Bestandsverzeichnis des Grundbuches als Landwirtschaftsfläche und Wasserfläche ausgewiesen und liegt in östlicher Ortsrandlage, an der Genschmarer Straße (K6406).
    Das Verkaufsflurstück 410/1 ist überwiegend eine Ackerrandfläche. Gemäß Kartenmaterial verläuft im südlichen Grundstücksbereich partiell ein Graben über das Grundstück. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der landwirtschaftliche Anteil vertragslos partiell in die Nutzung der angrenzenden Landwirtschaftsfläche mit einbezogen ist.
    Das Flurstück liegt an der Genschmarer Straße. Inwieweit aber aufgrund des darüber laufenden Grabens eine Zuwegung in der Örtlichkeit von der Straße gegeben ist, konnte nicht geprüft werden.
    Das Flurstück liegt im Vogelschutzgebiet „Mittlere Oberniederung“.

    Das Flurstück 109 liegt südlich der Lindenstraße. Die Alte Oder verläuft in ca. 70 m Entfernung und das Areal des Flugplatzes Neuhardenberg liegt ca. 1 km südwestlich.
    Das Flurstück ist eine Kleinstfläche innerhalb einer großen Landwirtschaftsfläche
    Da das Flurstück vollständig von einer Landwirtschaftsfläche umgeben ist, kann davon ausgegangen werden, dass das Verkaufsflurstück vertragslos in die Nutzung mit einbezogen ist.

    Das Flurstück 18 ist eine Kleinstfläche innerhalb einer Unlandfläche und liegt südwestlich außerhalb von Neuhardenberg, nahe der Straße Am Windmühlenberg und ist umgeben von Wald- und Landwirtschaftsflächen.

    Die Flurstücke 109 und 18 haben keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland. Es handelt sich um gefangene Flurstücke, ohne gesicherte Zuwegung. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegungen mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen.

    Teilweise sind die Verkaufsflächen vertraglos in die Nutzung der umliegenden Flächen mit einbezogen. Dem Veräußerer liegen keine vertraglichen Vereinbarungen über die vorgenannten Nutzungen vor. Eine Klärung obliegt dem Ersteher.

    Die beiden Verkaufsflurstücke in der Gemarkung Zechin sind Bestandteil des Bodenordnungsverfahrens Zechin.

    Gemäß Aussage des Voreigentümers liegen die Verkaufsfläche in einem ausgewiesenen Kampfmittelverdachtsgebiet. Für die Flurstücke liegen keine Hinweise auf Altlasten und/oder ein Bodendenkmal vor.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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