Zusammenfassung
Zum Aufruf kommen 4 getrennt liegende Flurstücke in verschiedenen Gemarkungen im Landkreis Märkisch-Oderland mit einer Grundstücksgröße von insgesamt 2.774 m², jeweils lt. Grundbuchangaben.
Gemarkung Zechin, Flur 3, Flurstück 16 mit 2.650 m²,
Gemarkung Zechin, Flur 2, Flurstück 410/1 mit 120 m²,
Gemarkung Quappendorf, Flur 2 Flurstück 109 mit ca. 2 m²,
Gemarkung Neuhardenberg, Flur 8 Flurstück 18 mit 2 m²
Das Flurstück 16 liegt südwestlich außerhalb von Zechin und südwestlich nahe der Langen Dorfstraße, zwischen mehreren größeren Landwirtschaftsflächen und im Bereich des ´Brauergrabens´. Das schmale und lange Flurstück ist im Grundbuch als Verkehrsfläche und Wasserfläche ausgewiesen. In der Örtlichkeit stellt sich das Flurstück als Teil des mit Wildwuchs/Gehölz bewachsenen ´Brauergrabens´ zwischen größeren Landwirtschaftsflächen dar. Im östlichen Bereich quert ein Wirtschaftsweg, der von der Buschdorfer Straße nach Nordosten abzweigt, das Flurstück.
Das Flurstück ist über diesen Wirtschaftsweg, der über Fremdflurstücke verläuft, auch erreichbar. Dem Veräußerer und dem Auktionshaus liegen keine Informationen vor, ob es sich dabei um einen öffentlichen Weg handelt. Möglicherweise erfolgt die Zuwegung also über Fremdflurstücke und ist nicht gesichert. Der Ersteher muss sich dann bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen.
Das Flurstück 410/1 ist im Bestandsverzeichnis des Grundbuches als Landwirtschaftsfläche und Wasserfläche ausgewiesen und liegt in östlicher Ortsrandlage, an der Genschmarer Straße (K6406).
Das Verkaufsflurstück 410/1 ist überwiegend eine Ackerrandfläche. Gemäß Kartenmaterial verläuft im südlichen Grundstücksbereich partiell ein Graben über das Grundstück. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der landwirtschaftliche Anteil vertragslos partiell in die Nutzung der angrenzenden Landwirtschaftsfläche mit einbezogen ist.
Das Flurstück liegt an der Genschmarer Straße. Inwieweit aber aufgrund des darüber laufenden Grabens eine Zuwegung in der Örtlichkeit von der Straße gegeben ist, konnte nicht geprüft werden.
Das Flurstück liegt im Vogelschutzgebiet „Mittlere Oberniederung“.
Das Flurstück 109 liegt südlich der Lindenstraße. Die Alte Oder verläuft in ca. 70 m Entfernung und das Areal des Flugplatzes Neuhardenberg liegt ca. 1 km südwestlich.
Das Flurstück ist eine Kleinstfläche innerhalb einer großen Landwirtschaftsfläche
Da das Flurstück vollständig von einer Landwirtschaftsfläche umgeben ist, kann davon ausgegangen werden, dass das Verkaufsflurstück vertragslos in die Nutzung mit einbezogen ist.
Das Flurstück 18 ist eine Kleinstfläche innerhalb einer Unlandfläche und liegt südwestlich außerhalb von Neuhardenberg, nahe der Straße Am Windmühlenberg und ist umgeben von Wald- und Landwirtschaftsflächen.
Die Flurstücke 109 und 18 haben keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland. Es handelt sich um gefangene Flurstücke, ohne gesicherte Zuwegung. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegungen mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen.
Teilweise sind die Verkaufsflächen vertraglos in die Nutzung der umliegenden Flächen mit einbezogen. Dem Veräußerer liegen keine vertraglichen Vereinbarungen über die vorgenannten Nutzungen vor. Eine Klärung obliegt dem Ersteher.
Die beiden Verkaufsflurstücke in der Gemarkung Zechin sind Bestandteil des Bodenordnungsverfahrens Zechin.
Gemäß Aussage des Voreigentümers liegen die Verkaufsfläche in einem ausgewiesenen Kampfmittelverdachtsgebiet. Für die Flurstücke liegen keine Hinweise auf Altlasten und/oder ein Bodendenkmal vor.
Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.