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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Ehemaliges Wohnhaus **nördlich von Halle (Saale) & etwa 5 km vom Seebad Edderitz entfernt**
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Immobilienart
Wohnhaus/Geschäftshaus
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- Adresse
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06388 Südliches Anhalt OT Wieskau
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Bundesland
Sachsen-Anhalt
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
162 m², lt. Grundbuchangaben.
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Baujahr
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Grundbuch
Amtsgericht Köthen von Wieskau, Blatt 80, Flur 1, Flurstücke 23/30 und 23/31
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Belastungen im Grundbuch
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III: Keine Eintragungen.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
Leerstehend
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Nein
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
Bei Kaufpreisen bis 10.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
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Behörde
Stadt Südliches Anhalt, Hauptstraße 31 A, 06369 Südliches Anhalt, Tel.: 034978 / 265 - 0
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Besichtigung für Kunden
Der Veräußerer weist darauf hin, dass aufgrund des baulichen Zustandes der Immobilie ein Betreten untersagt ist. Besichtigungen sind nicht möglich.
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Energieausweis
Entfällt, Ausnahmetatbestand Gebäudemoderniserungsgesetz (GModG).
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Vertragsbestandteile
Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Der gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen geltende Haftungsausschluss gilt auch hinsichtlich von etwaigen Altlasten/ Bodenkontaminationen. Die Veräußerung erfolgt ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers im Rahmen der Ausgleichspflicht nach § 24 BBodSchutzG wird gegenüber dem Ersteher/ seinem Rechtsnachfolger ausgeschlossen. Der Veräußerer hat für den Fall einer Inanspruchnahme nach § 4 BBodSchutzG einen Freistellungsanspruch gegenüber dem Ersteher - ebenso dessen Rechtsnachfolgern. Der Ersteher ist außerdem verpflichtet, im Falle der Weiterveräußerung diese Verpflichtung auf seinen Rechtsnachfolger zu übertragen.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt ein ehemaliges Wohnhaus mit einem kleinen, rückwärtigen Garten mit einer Grundstücksgröße von insgesamt 162 m², jeweils lt. Grundbuchangaben (2 Flurstücke).
Der Verkaufsgegenstand ist durch eine Fiskalerbschaft von einer Privatperson auf das Land Baden-Württemberg übergegangen. Der Erblasser (Voreigentümer) des Objektes ist im Jahr 2010 verstorben und das Wohnhaus wurde vermutlich seitdem nicht mehr bewohnt. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass für den Verkaufsgegenstand kaum bzw. keine Beschaffenheitsangaben anhand von Unterlagen vorliegen.
Der Verkaufsgegenstand besteht aus den Flurstücken 23/31 (114 m²) und 23/30 (48 m²), welche durch die Straße ´Kleine Gasse´ getrennt liegen. Das Flurstück 23/31 ist nahezu vollständig mit dem ehemaligen Wohnhaus bebaut, rückwärtig schließt sich ein kleiner Garten an. Das Flurstück 23/30 ist eine Grünfläche und im nördlichen Bereich mit einem kleinen Gebäude bebaut. Die Baulichkeit ist überwiegend mit Efeu bewachsen und daher nur teilweise einzusehen.
Aufgrund des langen Leerstandes und der unterlassenen Instandhaltung weist das Objekt erhebliche Baumängel und -schäden sowie einen allumfassenden Sanierungs-/ Renovierungsstau auf. Unter anderem sind an der Fassade des ehemaligen Wohnhauses aufsteigende Feuchtigkeit bzw. Feuchtigkeitsschäden sowie Vandalismusschäden in Form von Graffiti erkennbar. Teilweise sind Fehlstellen am Dach zu verzeichnen.
Der Erblasser (Voreigentümer) hat zu Lebzeiten mit Renovierungsarbeiten begonnen, die jedoch nicht fertiggestellt wurden. Es wurde im südlichen Grundstücksbereich des Wohnhauses (Flurstück 23/31) eine Mauer errichtet. Zwischen dem Wohnhaus und der Mauer wurde ein Bauzaun aufgestellt.
Der gesamte Innenausbau des Objektes ist veraltet. Es ist davon auszugehen, dass die gesamte technische Gebäudeausrüstung nicht nutzbar und zu erneuern ist. Insgesamt befindet sich das Gebäude in einem ruinösen und derzeit nicht mehr bewohnbaren/nutzbaren Zustand. Auf eine weitergehende Objektbeschreibung wurde daher verzichtet.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines Abrisses, einschließlich der damit verbundenen Kosten, vom Veräußerer und Auktionshaus nicht geprüft wurde.
Es befinden sich partiell altes, nicht mehr nutzbares Altmobiliar, alte Gebrauchsgegenstände sowie Müllablagerungen im Objekt bzw. auf dem Grundstück. Sämtliche Ablagerungen werden nicht mehr durch den Veräußerer beräumt. Eine Beräumung obliegt dem Ersteher.
Der Veräußerer weist darauf hin, dass aufgrund des baulichen Zustandes der Immobilie ein Betreten untersagt ist. Besichtigungen sind nicht möglich.
Eine Besichtigung des Objektes fand durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum statt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
- kontakt@dga-ag.de