Datenänderung 19.08.2026 Die Stadt Kyritz teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 17.08.2026 unter anderem mit, dass seitens der Behörde laut Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel bestehen. Der Verkaufsgegenstand befindet sich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Ein Flächennutzungsplan besteht nicht. Dem Amt liegen keine Hinweise für Altlasten und/oder Bodenkontaminationen vor. Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz fallen im Jahr 2026/2027 nicht an.