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Vertragsfreies Grundstück - Teil eines teichähnlichen Gewässers **etwa 30 km von Berlin entfernt**

  • Blick auf die Verkaufsfläche und Umgebung - Vertragsfreies Grundstück - Teil eines teichähnlichen Gewässers **etwa 30 km von Berlin entfernt**
    Blick auf die Verkaufsfläche und Umgebung
  • Verkaufsfläche und Umgebung - Vertragsfreies Grundstück - Teil eines teichähnlichen Gewässers **etwa 30 km von Berlin entfernt**
    Verkaufsfläche und Umgebung
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    Verkaufsfläche und Umgebung
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    Blick auf die Verkaufsfläche und Umgebung
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    Verkaufsfläche und Umgebung
  • Blick auf die Verkaufsfläche und Umgebung - Vertragsfreies Grundstück - Teil eines teichähnlichen Gewässers **etwa 30 km von Berlin entfernt**
    Blick auf die Verkaufsfläche und Umgebung
  • Blick in die Umgebung - Vertragsfreies Grundstück - Teil eines teichähnlichen Gewässers **etwa 30 km von Berlin entfernt**
    Blick in die Umgebung
  • Lageskizze - Vertragsfreies Grundstück - Teil eines teichähnlichen Gewässers **etwa 30 km von Berlin entfernt**
    Lageskizze
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung - Vertragsfreies Grundstück - Teil eines teichähnlichen Gewässers **etwa 30 km von Berlin entfernt**
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung
  • Lageskizze mit Umgebung - Vertragsfreies Grundstück - Teil eines teichähnlichen Gewässers **etwa 30 km von Berlin entfernt**
    Lageskizze mit Umgebung
  • Lageskizze mit Umgebung und Luftbildunterlegung - Vertragsfreies Grundstück - Teil eines teichähnlichen Gewässers **etwa 30 km von Berlin entfernt**
    Lageskizze mit Umgebung und Luftbildunterlegung

Auktions-ID 480-0013

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Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Vertragsfreies Grundstück - Teil eines teichähnlichen Gewässers **etwa 30 km von Berlin entfernt**
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Nahe B 101
    14959 Trebbin
  • Bundesland Brandenburg
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 933 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Luckenwalde von Trebbin, Blatt 3501, Flur 3, Flurstücke 311 und 321
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Die Stadt Trebbin teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 15.05.2025 mit, dass die Flurstücke im Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegen und im Flächennutzungsplan als Fläche für Landwirtschaft ausgewiesen sind. Das Verkaufsgrundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Die Flurstücke 311 und 321 liegen im Landschaftsschutzgebiet.

    Der Landkreis Teltow-Fläming (Untere Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde) teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 22.02.2024 mit, dass auf den Flurstücken keine Baulast eingetragen wurde.

    Im Schreiben vom 23.06.2023 teilte der Landkreis Teltow-Fläming (Umweltamt) dem Veräußerer mit, dass das Grundstück gegenwärtig nicht im Altlastenkataster erfasst ist. Es liegen zur Zeit keine Anhaltspunkte über das Vorhandensein von Altlasten- und Altlastverdachtsflächen auf dem Grundstück vor.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Keine Angabe
  • Erschließung
    Der Verkaufsgegenstand ist nicht erschlossen.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 10.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.stadt-trebbin.de
  • Behörde Stadt Trebbin, Markt 1-3, 14959 Trebbin, Tel.: 033 731/ 842 -0
  • Besichtigungsverm. Außendienst kein
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei dem Veräußerer.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommen die zusammenliegenden Flurstücke 311 (382m²) und 321 (551 m²) der Flur 3 mit einer Grundstücksgröße von insgesamt 933 m², jeweils lt. Grundbuchangabe.

    Die Verkaufsfläche bildet mit dem angrenzenden Fremdflurstück 328 ein teichähnliches Gewässer. Umsäumt sind die Gewässerränder mit großgewachsenen Sträuchern, Gräsern, Laubbäumen und Wasserpflanzen. Die Grundstücksfläche wird als natürliches Wasserauffang-/ bzw. Vorhaltebecken für angrenzende Landwirtschaftsflächen genutzt. Die Gewässerfläche ist mit dem Amtgraben (ein Meliorationsgraben mit einer Länge von rund 12 km), der vorrangig zur Entwässerung von Landwirtschaftsflächen dient, verbunden.

    Die Flurstücke sind Bestandteil des Bodenordnungsverfahrens ´Christinendorf´ mit der Verfahrensbezeichnung 300212. In diesem Bodenordnungsverfahren wird derzeit der Zuteilungsentwurf vom Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung in Brandenburg (VLF) erarbeitet und voraussichtlich in diesem Jahr beim Landesamt zur Prüfung eingereicht. Nach derzeitigem Verfahrensstand werden voraussichtlich im Herbst 2027/2028 die Teilnehmer in den Besitz ihrer neuen Flurstücke vorläufig eingewiesen.

    Entsprechend § 44 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG): ´ Jeder Teilnehmer ist für seine Grundstücke unter Berücksichtigung der nach § 47 vorgenommenen Abzüge mit Land von gleichem Wert abzufinden.......´ Ein Lageanspruch besteht nicht. Die Landabfindungen müssen in möglichst großen Grundstücken ausgewiesen werden.
    Der Grundstücksverkehr in einem Bodenordnungsverfahren ist nicht eingeschränkt.
    Der Ersteher ist Rechtsnachfolger und tritt in das Verfahren ein und muss das bis zu seiner Eintragung ins Grundbuch, entsprechend § 15 FlurbG, durchgeführte Verfahren gegen sich gelten lassen.
    Mit Erlass des Anordnungsbeschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Bodenplanes (fasst die Ergebnisse des Verfahrens zusammen) besteht eine zeitweilige Einschränkung des Eigentums.
    Das bedeutet entsprechend § 34 FlurbG (Veränderungssperre) sind durch den Eigentümer formlose Anträge bei folgenden Vorhaben zu stellen:
    ´(1) In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen werden, die zum ordnungsgemäßigten Wirtschaftsbetrieb gehören.
    (2) Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen und ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden.
    (3) Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken-, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden. Andere gesetzliche Vorschriften über die Beseitigung von Rebstöcken und Hopfenstöcken bleiben unberührt.´
    Damit wird verhindert, dass unter anderem die vorgesehenen neuen Grenzen überbaut werden.

    Unter dem Punkt ´Dokumente´ ist ein Auszug zum Entwurf der Zuteilung für die Verkaufsflurstücke dargestellt. Der Karte kann man entnehmen, dass die Lage der Flurstücke unverändert mit kleinen Anpassungen versehen, ist. Die Grenzen des Altbestandes (AB) sind in weiß gekennzeichnet und der Neubestand (NB) ist in schwarz dargestellt.

    Das Grundstück ist in der vom Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD) des Landes Brandenburg herausgegebenen Übersichtskarte der Kampfmittelverdachtsflächen für den Landkreis Teltow-Fläming (Stand 2019) nicht als eine pauschale Kampfmittelverdachtsfläche „rot“ gekennzeichnet. Dem Veräußerer sind keine sonstigen Kontaminationen bekannt.

    In der vom Brandenburgischen Landesamt für Denkmalspflege und Archäologischen Landesmuseum (BLDAM) herausgegebenen Bodendenkmal-Karte ist das Grundstück von keinem Bodendenkmal unmittelbar betroffen.

    Gemäß Auszug aus dem Geoportal Brandenburg liegen die Flurstücke im Landschaftsschutzgebiet ´Nuthetal-Beelitzer Sander´.

    Der Verkaufsgegenstand befindet sich östlich der Stadt Trebbin und liegt unweit der B 101. Von der B 101 führt linksseitig des Talgrabens das Flurstück 322 (unbefestigter Wirtschaftsweg im Eigentum der Gemeinde) und das Flurstück 323 (im Privateigentum), beide nicht öffentlich gewidmete Straßenflächen, direkt bis zum Verkaufsobjekt.

    Das Verkaufsobjekt hat keine eigene Straßenanbindung und eine Zuwegung ist nur über Fremdflurstücke möglich. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen. Ob auch künftig eine Zuwegung möglich ist, ist nicht klar.

    Das Verkaufsobjekt ist medientechnisch nicht erschlossen. Der Veräußerer teilt mit, dass über das Flurstück 321 vermutlich eine Niederspannungsleitung der E.dis verläuft. Diese Leitung ist grundbuchlich nicht dinglich gesichert. Eine Klärung obliegt dem Ersteher.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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