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Ehemalige Funkübertragungsstelle der US-amerikanischen Streitkräfte in Kerzenheim

  • Blick auf den Verkaufsgegenstand - Ehemalige Funkübertragungsstelle der US-amerikanischen Streitkräfte  in Kerzenheim
    Blick auf den Verkaufsgegenstand
  • Zufahrt - Ehemalige Funkübertragungsstelle der US-amerikanischen Streitkräfte  in Kerzenheim
    Zufahrt
  • Innenansicht - Ehemalige Funkübertragungsstelle der US-amerikanischen Streitkräfte  in Kerzenheim
    Innenansicht
  • Innenansicht - Ehemalige Funkübertragungsstelle der US-amerikanischen Streitkräfte  in Kerzenheim
    Innenansicht
  • Innenansicht - Ehemalige Funkübertragungsstelle der US-amerikanischen Streitkräfte  in Kerzenheim
    Innenansicht
  • Schäden an tragenden Bauteilen der Decke - Ehemalige Funkübertragungsstelle der US-amerikanischen Streitkräfte  in Kerzenheim
    Schäden an tragenden Bauteilen der Decke
  • Verkaufsgegenstand - Ehemalige Funkübertragungsstelle der US-amerikanischen Streitkräfte  in Kerzenheim
    Verkaufsgegenstand
  • Lageskizze - Ehemalige Funkübertragungsstelle der US-amerikanischen Streitkräfte  in Kerzenheim
    Lageskizze
  • Lageskizze - Ehemalige Funkübertragungsstelle der US-amerikanischen Streitkräfte  in Kerzenheim
    Lageskizze

Auktions-ID 480-0003

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SP 5.000 EUR
Höchstgebot

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Datenänderung

20.08.2026
Der Veräußerer teilt am 19.08.2026 zur Beschaffenheit der Baulichkeiten auf dem Grundstück ergänzend mit, dass durch die Nutzung als Funkübertragungsstelle auf der Fläche ein Betriebsgebäude vorhanden ist, welches jedoch mittlerweile als baufällig bzw. abbruchreif eingestuft wurde. Aufgrund der bestehenden Einsturzgefahr der Gebäudedecke, insbesondere infolge festgestellter Risse in den tragenden Holzbalken, ist eine Innenbesichtigung des Gebäudes derzeit nicht möglich. Ein Betreten des Gebäudes kann auch Sicherheitsgründen nicht gestattet werden. Durch die vorhandenen Fenster sollte jedoch ein ausreichender Eindruck vom Innenraum und dessen baulichem Zustand gewonnen werden können. Das Gebäude ist geräumt und die auf den Fotos abgebildeten Holzmaterialien sind nicht Bestandteil des Kaufgegenstandes.

Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Ehemalige Funkübertragungsstelle der US-amerikanischen Streitkräfte in Kerzenheim
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    K 78
    67304 Kerzenheim
  • Bundesland Rheinland-Pfalz
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 9.637 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Rockenhausen Grundbuch von Gerbach Blatt 717 Gemarkung Kerzenheim Flurstück 2997/2
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Bisher keine Auskunft.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Keine Angabe
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 10.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    https://www.vg-eisenberg.de/
  • Behörde Verbandsgemeindeverwaltung Eisenberg (Pfalz), Hauptstraße 86, 67304 Eisenberg (Pfalz) , Tel.: 06351 407-0
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesrepublik Deutschland (Entschädigungsfonds).

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt eine ehemalige technische Liegenschaft der US-amerikanischen Streitkräfte (Peilstation) auf einem Grundstück von 9.637 m², lt. Grundbuchangaben.

    Die Liegenschaft befindet sich westlich der Bundesstraße B47 in einer leichten Senke zwischen der K 78 und dem Rodenbach.

    Das Fläche weist eine Historie als Konversionsfläche auf, welche als US-Funkübertragungsstelle im Zusammenhang mit dem Flugplatz Sembach von der US-Luftwaffe und später von der US-Armee genutzt wurde.

    Aktuell stellt sich die Fläche zum Großteil als Grünlandfläche mit guter Zuwegung in ebener Lage dar. Ein ca. 800 m² großer Teilbereich rund um das Betriebsgebäude und die Zufahrt sind geschottert. Im südöstlichen Flächenteil sind zudem wertneutrale Obstgehölze vorhanden. Der südliche Flurstückrandbereich, mit einer Größe von ca. 3.000 m², entlang des Rodenbachs unterliegt der Sukzession und ist mittlerweile als Wald anzusprechen.

    Durch die Nutzung als Funkübertragungsstelle ist auf der Fläche ein Betriebsgebäude vorhanden, welches jedoch mittlerweile als baufällig bzw. abbruchreif eingestuft wurde. Das Betriebsgebäude wurde im Jahr 1956 in Massivbauweise, eingeschossig, verputzt mit Betonflachdach mit Pappeindeckung errichtet. Das Gebäude verfügt über Stahlfenster und Stahltüren, Elektroinstallationen und eine Be- und Entwässerung, wobei der Zustand eher schlecht bzw. baufällig ist. Als besondere Betriebseinrichtungen wurden in einem Zustandsbericht von 1976 Generatoren und Transformatoren genannt und 2 Masten in Stahlkonstruktion mit Verspannung. Ebenfalls ist ein unterirdischer Tank vorhanden. Zudem ist ein Teil der Fläche durch einen hohen Maschendrahtzaun umzäunt. Der Maschendraht wurde an gekrümmten Betonpfosten mit einem Stacheldrahtabschluss errichtet.

    Die Liegenschaft ist an die öffentliche Energie- und Wasserversorgung angeschlossen. Des Weiteren verläuft eine Entwässerungsleitung für die Oberflächenentwässerung der Kreisstraße (K) 78, sowie eine Hauptwasserversorgungsleitung zum naheliegenden Rosenthalerhof durch die Fläche. Hier wurde mit Datum 10.02./12.03.2026 ein Gestattungsvertrag für die Inanspruchnahme des Grundstücks mit der VG Eisenberg abgeschlossen der zu dulden ist.

    Der aktuelle Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Eisenberg vom 01.02.2017 stellt das Grundstück als „Grünland (geschützt gem. Landespflegegesetz)“ dar.

    Auf der Liegenschaft wurde ein Altlastenrisiko festgestellt. Dieses wurde im Februar 2024 im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft (KoAG) -Peilstation Kerzenheim näher besprochen. Daraus schlussfolgernd wurde die Fläche in die Flächenkategorie B eingestuft. (Auszug aus den Baufachlichen Richtlinien Boden- und Grundwasserschutz Kapitel 4.3: „Kategorie B: Die festgestellte oder nach der Sanierung verbliebene Kontamination stellt für die gegenwärtige Nutzung keine Gefährdung dar. Sie ist zu dokumentieren, damit bei einer Nutzungsänderung oder bei Infrastrukturmaßnahmen eine Neubewertung durchgeführt werden kann.“) Allerdings ist man bei der KoAG-Sitzung in dem Einvernehmen geblieben, dass jegliche Änderung im Zusammenhang mit der Fläche allen Teilnehmern unverzüglich mitgeteilt werden muss und dann ggf. weitere Maßnahmen notwendig werden.
    Neben der Altlastenproblematik wird im Rahmen des Rückbaus auf die Entsorgung von z.B. asbesthaltigen Materialien hingewiesen.

    Auf Grundlage vorliegender Untersuchungen und Abstimmungen mit den zuständigen Fachbehörden (KoAG-Protokoll, Stand Juni 2024) wird aktuell kein unmittelbarer bodenschutzrechtlicher Handlungsbedarf gesehen. Das Grundstück stellt sich somit derzeit als nutzbar im bestehenden Zustand dar.

    Im Zuge zukünftiger Nutzungsänderungen, Eingriffe in den Boden oder baulicher Maßnahmen kann eine erneute Bewertung durch die zuständigen Fachbehörden erforderlich werden. Hieraus können sich weitergehende Untersuchungs- oder Maßnahmenpflichten ergeben.

    Hinsichtlich vorhandener unterirdischer Anlagen (insbesondere Tankanlagen, sofern vorhanden) wird darauf hingewiesen, dass bei einer Änderung der Nutzung oder im Zusammenhang mit einem Eigentumsübergang eine erneute behördliche Prüfung erfolgen kann, die ggf. Rückbau- oder Sicherungsmaßnahmen erforderlich macht. Etwaige hieraus resultierende Kosten und Verpflichtungen sind vom Erwerber zu tragen.

    Eine Gewähr für die Beschaffenheit des Bodens sowie für das Nichtvorliegen von Altlasten oder sonstigen umweltrelevanten Beeinträchtigungen wird nicht übernommen. Eine Gewähr für die Beschaffenheit des Bodens sowie für das Nichtvorliegen von Altlasten oder sonstigen umweltrelevanten Beeinträchtigungen wird nicht übernommen.

    Nach Auskunft des Regionalen Kontaminationsmanagements des Veräußerers vom 23.04.2026 besteht gemäß Erstbewertung durch die Leitstelle des Bundes (NLBL) kein Kampfmittelverdacht für die Liegenschaft.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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