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Entwässerungsgraben & Begrenzungs-/ bzw. Schutzfläche für einen Entwässerungsgraben unterhalb der B 101

  • Blick auf die Verkaufsfläche und Umgebung - Entwässerungsgraben & Begrenzungs-/ bzw. Schutzfläche für einen Entwässerungsgraben unterhalb der B 101
    Blick auf die Verkaufsfläche und Umgebung
  • Verkaufsfläche und Umgebung - Entwässerungsgraben & Begrenzungs-/ bzw. Schutzfläche für einen Entwässerungsgraben unterhalb der B 101
    Verkaufsfläche und Umgebung
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  • Ungefähre Lage Verkaufsfläche - Entwässerungsgraben & Begrenzungs-/ bzw. Schutzfläche für einen Entwässerungsgraben unterhalb der B 101
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    Umgebung
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    Lageskizze
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    Lageskizze mit Luftbildunterlegung
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    Lageskizze mit Umgebung
  • Lageskizze mit Umgebung und Luftbildunterlegung - Entwässerungsgraben & Begrenzungs-/ bzw. Schutzfläche für einen Entwässerungsgraben unterhalb der B 101
    Lageskizze mit Umgebung und Luftbildunterlegung

Auktions-ID 480-0014

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Entwässerungsgraben & Begrenzungs-/ bzw. Schutzfläche für einen Entwässerungsgraben unterhalb der B 101
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    An bzw. unterhalb der B 101
    14959 Trebbin OT Klein Schulzendorf
  • Bundesland Brandenburg
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 151 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Luckenwalde von Klein Schulzendorf, Blatt 716, Flur 3, Flurstück 394
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Die Stadt Trebbin teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 15.05.2025 mit, dass das Flurstück im Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegt und im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen ist. Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und nicht in einem Schutzgebiet Brandenburg.

    Der Landkreis Teltow-Fläming (Untere Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde) teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 22.02.2024 mit, dass auf dem Flurstück keine Baulast eingetragen wurde.

    Im Schreiben vom 23.06.2023 teilte der Landkreis Teltow-Fläming (Umweltamt) dem Veräußerer mit, dass das Grundstück gegenwärtig nicht im Altlastenkataster erfasst ist. Es liegen zur Zeit keine Anhaltspunkte über das Vorhandensein von Altlasten- und Altlastverdachtsflächen auf dem Grundstück vor.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Keine Angabe
  • Erschließung
    Der Verkaufsgegenstand ist medientechnisch nicht erschlossen.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 10.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.stadt-trebbin.de
  • Behörde Stadt Trebbin, Markt 1-3, 14959 Trebbin, Tel.: 033 731/ 842 -0
  • Besichtigungsverm. Außendienst kein
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei dem Veräußerer.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt das vertragsfreie Flurstück 394 der Flur 3 mit einer Grundstücksgröße von 151 m², lt. Grundbuchangabe.

    Das im Bestandsverzeichnis des Grundbuches als Wasserfläche verzeichnete Flurstück liegt unmittelbar an einer bauwerklichen Unterführung unterhalb der B 101 und stellt eine Begrenzungs-/ bzw. Schutzfläche für einen Entwässerungsgraben angrenzender Landwirtschaftsflächen dar. Der Wassergraben ist mittels Spundwänden gesichert.

    Das unregelmäßig geschnittene Grundstück ist mit Sträuchern und Gräsern bewachsen.

    Das Grundstück ist in der vom Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD) des Landes Brandenburg herausgegebenen Übersichtskarte der Kampfmittelverdachtsflächen für den Landkreis Teltow-Fläming (Stand 2019) nicht als eine pauschale Kampfmittelverdachtsfläche „rot“ gekennzeichnet. Dem Veräußerer sind keine sonstigen Kontaminationen bekannt.

    In der vom Brandenburgischen Landesamt für Denkmalspflege und Archäologischen Landesmuseum (BLDAM) herausgegebenen Bodendenkmal-Karte ist das Grundstück von keinem Bodendenkmal unmittelbar betroffen.

    Das Grundstück liegt in keinem Landschaftsschutzgebiet (LSG) oder Naturschutzgebiet (NSG) bzw. grenzt hier nicht unmittelbar an.

    Das Verkaufsobjekt hat keine eigene Straßenanbindung und eine Zuwegung ist nur über einen nicht öffentlichen Wirtschaftsweg (unter anderem Fremdflurstücke 393 und 355 im Eigentum der Stadt Trebbin) möglich. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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