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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Wald-/Gehölzfläche an der A3 unweit der niederländischen Grenze
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Immobilienart
Grundstück
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- Adresse
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46459 Rees OT Haldern
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Bundesland
Nordrhein-Westfalen
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
1.002 m², lt. Grundbuchangaben.
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Baujahr
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Grundbuch
Amtsgericht Emmerich am Rhein von Haldern, Blatt 1093, Flur 4 Flurstücke 231 und 233
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Belastungen im Grundbuch
Abt. II: Noch einzutragende Dienstbarkeit zugunsten der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung): Der jeweilige Eigentümer der Flurstücke Gemarkung Haldern, Flur 4 Flurstücke 231 und 233 ist verpflichtet, alle durch die Nutzung (Bau-, Betrieb und Unterhaltung) der A3 bedingten Einwirkungen auf das Grundstück entschädigungslos zu dulden, auch soweit sie ihrer Art nach unter § 906 BGB fallen und ein Entschädigungsanspruch als Ausgleich für die Duldungspflicht gegeben wäre. Dies gilt auch, soweit die Einwirkung das nach § 906 Abs. 2 BGB zumutbare Maß überschreiten. Die Bundesstraßenverwaltung ist berechtigt, die Ausübung der Dienstbarkeit Dritten zu überlassen.
Abt. III: Keine Eintragungen.
Der Ersteher übernimmt die noch einzutragende Dienstbarkeit als nicht wertmindernd auf den Kaufpreis.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
Vertragsfrei
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Nein
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Erschließung
Nicht erschlossen.
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
Bei Kaufpreisen bis 10.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
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Behörde
Stadt Rees, Markt 1, 46459 Rees, Tel.: 02851/ 51 0
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Vertragsbestandteile
Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Die Veräußerung erfolgt im Übrigen ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abt. II (außer die noch einzutragende Dienstbarkeit) und Abt. III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.
Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich beim Veräußerer.
Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
Der gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen geltende Haftungsausschluss gilt auch hinsichtlich von etwaigen Altlasten/ Bodenkontaminationen und Kampfmitteln. Der Veräußerer übernimmt keine Haftung für das Freisein des Kaufgegenstandes von Kampfmitteln gleich welcher Art und welchen Umfangs und haftet auch nicht für Schäden aus der Beeinträchtigung des Kaufgegenstandes aufgrund des eventuellen Vorhandenseins von Kampfmitteln und darüber hinaus nicht für Schäden durch auf dem Kaufobjekt vorhandenes Kriegsgerät oder bisher nicht entfernte Kampfmittel. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers im Rahmen der Ausgleichspflicht nach § 24 Abs. 2 Bundesbodenschutzgesetz und/ oder § 9 Abs. 2 Umweltschadengesetz, wird gegenüber dem Ersteher/seinem Rechtsnachfolger ausgeschlossen. Soweit der Veräußerer unmittelbar von Behörden oder Dritten wegen schädlicher Bodenveränderungen und/ oder Altlasten, Kampfmitteln sowie sonstiger Umweltschäden (insbes. nach § 24 Abs. 2 Bundesbodenschutzgesetz und/ oder § 9 Abs. 2 Umweltschadengesetz) in Anspruch genommen wird, ist er vom Ersteher oder seinem Rechtsnachfolger freizustellen. Der Ersteher ist verpflichtet, im Falle der Weiterveräußerung den vorstehenden Haftungsausschluss auf weitere Käufer zu übertragen.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommen zwei zusammenhängende Flurstücke an der A3 mit einer Grundstücksgröße von insgesamt 1.002 m², bestehend aus den Flurstücken 231 mit 52 m² und 233 mit 950 m², jeweils lt. Grundbuchangabe.
Die im Grundbuch als Waldfläche (Holzung) verzeichneten Flurstücke liegen im Randbereich eines größeren Waldgebietes östlich der A3.
Die unregelmäßig geschnittene Verkaufsfläche ist nicht erschlossen und hat keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland, d.h. eine Zuwegung ist nur über Waldwege und Flurstücke im Fremdeigentum möglich. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen.
Der Veräußerer teilt mit, dass die Grundstücke vom Landschaftsplan des Kreises Kleve Nr. 4 erfasst werden. Die Festsetzungen darin lauten wie folgt:
- Entwicklungsziel 1.1 Erhaltung
- Landschaftsschutzgebiet L 01 im Bereich Isselburg - Werther Bruchniederung, der Millinger Ebene und der Wittenhorster Sandplatten
- Maßnahmenraum M 1 Maßnahmen im Entwicklungsziel 1.1 Erhaltung.
Gemäß Angabe des Veräußerers teilte die örtliche Ordnungsbehörde mit, dass ein Antrag auf Luftbildauswertung nur unter der Voraussetzung einer Baumaßnahme weitergeleitet wird. Es ist gleichwohl von einem Kampfmittelrisiko aufgrund des Verursachungsszenarios Bodenkämpfe auszugehen. Im nutzungsparallelen Zustand besteht derzeit kein Handlungsbedarf.
Hinweise für sonstige Kontaminationen sind dem Veräußerer nicht bekannt.
Der Veräußerer weist darauf hin, dass die Grundstücke sich in unmittelbarer Nähe der A3 befinden und mit der Nutzung als Bundesautobahn verbundenen Einwirkungen ausgesetzt sind. Der Ersteher verzichtet gegenüber dem Veräußerer und gegenüber dem jeweiligen Betreiber auf privatrechtliche und öffentliche Unterlassungs- und Ersatzansprüche wegen aller durch die Nutzung bedingten Einwirkungen, auch soweit sie ihrer Art nach unter § 906 BGB fallen und das nach § 906 Abs. 2 BGB zumutbare Maß überschreiten. Der Ersteher verpflichtet sich, insbesondere auch auf Minderung des Kaufpreises, Nacherfüllung oder Rücktritt vom Vertrag zu verzichten. Zur
Sicherung dieses Rechtes wird im Grundbuch noch eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit an rangbereiter Stelle zugunsten der Bundesrepublik Deutschland (Bundesstraßenverwaltung) eingetragen. Der Veräußerer beantragt und bewilligt im Zuge der Kaufvertragsabwicklung diese noch einzutragende Dienstbarkeit.
Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
- kontakt@dga-ag.de