Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt ein vertragsfreies Grundstück mit ehemaligem Bungalow, Schuppen und Carport mit einer Grundstücksgröße von 667 m² sowie 1/14 Miteigentumsanteil an den Flurstücken 479 (617 m²), 480 (17 m²), jeweils lt. Grundbuchangaben.
Das Verkaufsflurstück 62/9 ist im nördlichen Teil mit einem Bungalow sowie einem Schuppen bebaut. Ferner befindet sich auf dem Grundstück ein kleiner Pavillon und im südlichen Bereich ein einfacher Carport aus Holz.
Der DDR-Bungalow (Baujahr ca. 1983 / 1984, Bautyp ´B 34 W´), besteht aus Wohnzimmer, 2 Schlafzimmern, kleiner Küchenzeile, WC, Waschbecken und Dusche. Die Nutzfläche des Bungalows inkl. Terrasse beträgt etwa 34 m². Die bebaute Fläche des Bungalows ca. 25 m³ und des Schuppens ca. 9 m³.
Das Grundstück war bis 2019 in Privateigentum. Der Eigentumserwerb des Veräußerers erfolgte aufgrund Erbfalls. Die Eltern des Voreigentümers haben die seinerzeit noch unvermessene Parzelle im Jahr 1979 von einer Privatperson gemietet. Der Voreigentümer hat sie im Jahr 1994 von dieser Privatperson käuflich erworben. Infolgedessen wurde das Verkaufsflurstück, die umliegenden Flurstücke sowie die Wegefläche (ehemals Flurstück 62) vermessen. Die herausgemessenen Wegeflurstücke wurden unter den anliegenden Nutzern zu je 1/14 aufgeteilt. Die Nutzer des Vorgängerflurstücks 62 bildeten zur DDR-Zeit eine Interessengemeinschaft „Naherholung“ auf dem Areal.
Die Aufbauten wurden seit 2019 nicht mehr genutzt und befinden sich zum Teil in einem reparatur- und sanierungsbedürftigen Zustand. In den 1990/2000er Jahren wurden am Bungalow diverse Reparaturen bzw. Umbauten vorgenommen: u.a. neue Fassadenverkleidung mit 25 mm PU-Schaum-Isolierung, Kunststoff-Rollladen, Hauswasseranlage, Eingangstür, Sanitäranlage: u. a. Duschkabine und Wasserspeicher, Arbeiten an der E-Anlage, Fernsehantenne (DVB-T), -anschlüsse, Rückbau des Wellasbestdaches und neue Eindeckung sowie Regenfallrohr.
Der Verkaufsgegenstand verfügt über keine Heizung. Der Veräußerer teilt mit, dass der ehemalige Nutzer einen mobilen Kaminofen verwendet hat.
Der Schuppen ist mit einer Wellasbesteindeckung versehen.
In den Gebäuden befinden sich umfangreiche Ablagerungen (unter anderem altes, nicht mehr nutzbares Altmobiliar, elektrische Geräte und alte Gebrauchsgegenstände sowie Müllablagerungen). Der vereinbarte Kaufpreis bezieht sich ausschließlich auf das Grundstück nebst Gebäuden und wesentliche Bestandteile. Im Objekt etwa vorhandene bewegliche Gegenstände und Einbauten werden nicht mitverkauft, es besteht kein Anspruch auf Übereignung. Der Verkauf erfolgt insofern ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers, der mit Übergabe des Objekts sein Eigentum an diesen etwa noch vorhandenen Gegenständen aufgibt. Es liegt im Ermessen des Erstehers, bewegliche Gegenstände und Einbauten auf eigene Kosten zu entsorgen oder weiter zu benutzen.
Auf dem Grundstück sind partiell Bäume und Sträucher.
Der Verkaufsgegenstand liegt im Naturpark Barnim und im Landschaftsschutzgebiet Wandlitz-Biesenthal-Prendener Seengebiet.
Das Grundstück ist in der vom Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD) des Landes Brandenburg herausgegebenen Übersichtskarte der Kampfmittelverdachtsflächen für den Landkreis Teltow-Fläming (Stand 2019) nicht als eine pauschale Kampfmittelverdachtsfläche „rot“ gekennzeichnet. Dem Veräußerer sind sonstige Kontaminationen/Belastungen nicht bekannt.
Das Grundstück ist in der vom Brandenburgischen Landesamt für Denkmalspflege und Archäologischen Landesmuseum (BLDAM) herausgegebenen Bodendenkmalkarte von keinem Bodendenkmal unmittelbar betroffen.
Der Verkaufsgegenstand ist straßenseitig erschlossen. Das Flurstück 479 ist Teil des unbefestigten nicht öffentlichen Weges ´Tannenweg´ und das Flurstück 480 ist Teil der unbefestigten öffentlichen Gemeindestraße ´Sophiensteig´.
Der Veräußerer teilt zu der medientechnischen Erschließung mit, dass das Flurstück 62/9 mit dem Niederspannungsnetz der E.DIS Netz GmbH verbunden ist und über eine Zähleranschlusssäule verfügt. Das Flurstück 479 wird von einer Niederspannungsversorgungsleitung gequert. Es gibt für den Verkaufsgegenstand keine Anschlüsse an das öffentliche Trinkwasserversorgungsnetz und Abwasserentsorgungsnetz des ZWA Eberswalde. Die Trinkwasserversorgung erfolgte ehemals vermutlich über einen eigenen Brunnen mit Pumpe. Die Abwasserentsorgung über eine Abwassergrube. Dem Veräußerer liegen keine weiteren Informationen dazu vor. Derzeit sind für den Verkaufsgegenstand keine Maßnahmen (Straße, Trinkwasser, Schmutzwasser) geplant.
Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.