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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Vertragsfreies Grundstück im Innenbereich in der Mecklenburgischen Seenplatte - lt. FNP Wohnbaufläche
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Immobilienart
Grundstück
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- Adresse
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Kastorfer Straße nb. Nr. 17 b
17091 Knorrendorf
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Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
1.536 m², lt. Grundbuchangabe.
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Baujahr
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Grundbuch
Amtsgericht Neubrandenburg von Knorrendorf, Blatt 615, Flur 1 Flurstück 8/1
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Belastungen im Grundbuch
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III: Keine Eintragungen.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
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Makrolage
Knorrendorf ist eine Gemeinde im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und gehört dem Amt Stavenhagen an, das seinen Verwaltungssitz in der Reuterstadt Stavenhagen hat.
Knorrendorf liegt ca. 14 km südöstlich von Stavenhagen und ca. 16 km nordwestlich von Neubrandenburg.
Die kleine Ortschaft bietet ländliche Ruhe. Das ehemalige Gutshaus und ein Dorfteich sind erhalten.
Im Nordosten befindet sich der Kastorfer See und südlich davon der Gädebehner See.
Die B104 und die Bahnstrecke Bützow-Szczecin durchqueren die Gemeinde.
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Mikrolage
Der Verkaufsgegenstand liegt in Ortslage von Knorrendorf.
Die Umgebung ist von Wohngrundstücken und weitläufigen Landwirtschaftsflächen geprägt.
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Nein
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Erschließung
Das Grundstück liegt an der Kastorfer Straße und ist straßenseitig ortsüblich erschlossen. Eine zentrale Abwasserversorgung ist im Ort vorhanden.
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
Bei Kaufpreisen bis 10.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
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Behörde
Amt Stavenhagen, Schloss 1, 17153 Reuterstadt Stavenhagen, Tel.: 039 954/ 283 0
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Vertragsbestandteile
Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt das regelmäßig geschnittene Flurstück 8/1 der Flur 1 mit einer Grundstücksgröße von 1.536 m², lt. Grundbuchangabe.
Das eingefriedete Grundstück liegt unter Straßenniveau und ist über ein paar Stufen erreichbar.
Der Verkaufsgegenstand wurde ehemals für Kleingärten genutzt und stellt sich überwiegend als naturbelassene Liegenschaft dar. Aus dieser ehemaligen Nutzung befinden sich vereinzelt noch Obstbäume auf der Verkaufsfläche.
Im rechten Bereich des Verkaufsgrundstücks ist ein separat eingefriedetes Areal mit einem Gartenhaus aus DDR-Zeiten, welches nicht vom Veräußerer errichtet wurde, vorhanden. Für die Nutzung ist dem Veräußerer keine Vereinbarung bekannt, so dass es sich um eine vertragslose und unentgeltliche Nutzung handelt. Es obliegt dem Ersteher hier eine Klärung bzw. vertragliche Regelung herbeizuführen.
Die Verkaufsfläche liegt im Innenbereich gemäß § 34 BauGB und ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen. Die endgültige und verbindliche Bebauungsmöglichkeit für dieses Grundstück konnte vom Auktionshaus nicht geklärt werden. Für eine mögliche Bebauung übernimmt das Auktionshaus keine Haftung. Die Bebauungsmöglichkeit ist abschließend nur über eine Bauvoranfrage zu klären.
Inwieweit die äußeren Einfriedungen mit den tatsächlichen Flurstücksgrenzen übereinstimmen, konnte nicht geklärt werden.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
- kontakt@dga-ag.de