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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Zwei vertragsfreie Flächen neben und hinter Wohngrundstücken mit einer Grundstücksgröße von über 1,2 ha
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Immobilienart
Grundstück
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- Adresse
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Kreuzweg (hinter Nrn. 23 und 24 sowie zwischen Nrn. 8 und 9)
15326 Podelzig
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Bundesland
Brandenburg
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
12.622 m², It. Grundbuchangaben.
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Baujahr
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Grundbuch
Amtsgericht Frankfurt (Oder) von Podelzig, Blatt 642, Flur 7 Flurstücke 298 und 300 und Blatt 325, Flur 7 Flurstück 325
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Belastungen im Grundbuch
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III: Keine Eintragungen.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
Vertragsfrei
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Ja
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
Bei Kaufpreisen bis 10.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
Google Maps Koordinaten
Flurstücke 298 und 300: 52.476468, 14.526169
Flurstück 325: 52.475060, 14.522006
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Behörde
Amt Lebus, Breite Str. 1, 15326 Lebus, Tel.: 033 604/ 44 50
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Vertragsbestandteile
Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommen zwei getrennte Flächen in Podelzig mit einer Grundstücksgröße von insgesamt 12.622 m², bestehend aus den zwei zusammenhängenden Flurstücken 298 mit 4.663 m² und 300 mit 3.382 m² und dem separaten Flurstück 325 mit 4.577 m², jeweils lt. Grundbuchangabe.
Die von Wohnbebauung und Landwirtschaftsflächen umgebenen Verkaufsflächen stellen sich derzeit als Grün-/Gartenland partiell mit Gehölzbewuchs dar.
Das Flurstück 325 beginnt zwischen den Wohngrundstücken Kreuzweg 8 und 9 und liegt dann hinter der Nr. 9 und die eingefriedeten Flurstücke 298 und 300 liegen hinter den Wohngrundstücken Kreuzweg 23 und 24 und weisen eine Hanglage auf.
Gemäß Auskunft des Amtes Lebus liegen kleinere Teilbereiche der Flurstücke 325 und 298 im Innenbereich gemäß § 34 BauGB. Die Restflächen sind dem Außenbereich gemäß § 35 Bau zuzuordnen.
Eine mögliche Bebaubarkeit des Verkaufsgegenstandes konnte vom Veräußerer und Auktionshaus nicht geprüft werden. Für eine mögliche Bebauung übernehmen Veräußerer und Auktionshaus keine Haftung. Die endgültige und verbindliche Bebauungsmöglichkeit kann abschließend nur über eine Bauvoranfrage geklärt werden.
Die Zuwegung zu dem Flurstücken 298 und 300 erfolgt über das davorliegende Fremdflurstück 297, welches an den Kreuzweg grenzt. Die Nutzung dieses Fremdflurstückes 297 erfolgt auf Grundlage einer Dienstbarkeit, welche im Grundbuch Blatt 566 des Flurstückes 297 zugunsten des Verkaufsgegenstandes gesichert ist.
Das Flurstück 300 wurde ehemals vertragslos zur Schafhaltung genutzt. Ob auch aktuell noch eine Nutzung erfolgt, konnte nicht geprüft werden. Eine Klärung obliegt dem Ersteher.
Lt. Kartenmaterial besteht eine geringfügige Überbauung mit einem Nebengebäude vom Flurstück 297. Eine Klärung obliegt auch hier dem Ersteher.
Inwieweit die vorhandenen Einfriedungen mit dem tatsächlichen Verlauf der Flurstücksgrenzen übereinstimmen, konnte nicht geprüft werden.
Des Weiteren gab der Voreigentümer an, dass die Flurstücke auf der Kampfmittelbelastungskarte des staatlichen Munitionsdienstes als potentielle Kampfmittelverdachtsfläche ausgewiesen sind.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
- kontakt@dga-ag.de