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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Überwiegend vertragslos genutztes Grundstück vor einem Wohnhaus am östlichen Ortsrand
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Immobilienart
Grundstück
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- Adresse
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Schloßstraße (vor Hausnummer 21)
66625 Nohfelden
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Bundesland
Saarland
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
347 m², lt. Grundbuchangabe.
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Baujahr
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Grundbuch
Amtsgericht Saarbrücken von Nohfelden, Blatt 1881, Flur 1, Flurstück 160
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Belastungen im Grundbuch
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III: Keine Eintragungen.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
Vertragslose Nutzung
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Keine Angabe
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Erschließung
Der Verkaufsgegenstand ist medientechnisch nicht erschlossen.
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
Bei Kaufpreisen bis 10.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
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Behörde
Gemeinde Nohfelden, An der Burg, 66625 Nohfelden, Tel.: 0 68 52 - 885 - 0, E-Mail: info@nohfelden.de
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Vertragsbestandteile
Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.
Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt ein überwiegend vertragslos genutztes Grundstück vor einem Wohnhaus am östlichen Ortsrand mit einer Grundstücksgröße von 347 m², lt. Grundbuchangaben.
Das Flurstück hat die Form eines länglichen Trapezes mit einer Breite von ca. 43 m und einer durchschnittlichen Tiefe von ca. 8,00 m. Das Grundstück ist teils eben und teils zur Schloßstraße geneigt. Auf dem ebenen Teil des Grundstückes befindet sich ein Carport mit gepflasterter Zufahrt, auf der Böschungsfläche Bäume und Sträucher. Der Carport nebst gepflasterter Zufahrt wurde nicht durch den Veräußerer errichtet und stammt vermutlich vom Grundstücksnachbarn der Hausnummer 21. Ferner nutzt der Grundstücksnachbar den überwiegenden Teil des Verkaufsgegenstandes als Lagerplatz bzw. als Garten. Künftige vertragliche Regelungen bezüglich der vorgeschilderten vertragslosen Nutzung obliegt dem Ersteher.
Der Veräußerer teilt dem Auktionshaus zum aktuellen Planungsrecht mit, dass der Flächennutzungsplan im Bereich des Verkaufsgegenstandes „Gemischte Baufläche, Planung“ darstellt. Ein Bebauungsplan existiert dort nicht. Das Grundstück liegt gemäß § 34 BauGB im Innenbereich der im Zusammenhang bebauten Ortslage, dessen Bebauung sich in die Umgebungsbebauung einzufügen hat. In der Umgebung befinden sich Wohngebäude direkt an der Schloßstraße. Bei dem Flurstück 160 handelt es sich um eine Arrondierungsfläche zum Flurstück 161/2. Nach Auskunft der Gemeinde Nohfelden, Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt -, ist entsprechend der Umgebungsbebauung eine Teilfläche des Flurstückes 160 im südöstlichen Bereich an der Schloßstraße unter Hinzunahme einer Teilfläche des Flurstückes 161/2 (Hinweis des Auktionshauses: Fremdflurstück - kein Verkaufsgegenstand) bebaubar. Diese Teilfläche des Flurstücks 160 ist als Bauland anzusehen. Die Restfläche des Flurstücks 160 kann als Stellplatzfläche genutzt werden.
Gemäß Auskunft des Landkreises St. Wendel gegenüber dem Veräußerer - Untere Bauaufsichtsbehörde - ist auf dem Flurstück keine Baulast eingetragen.
Gemäß Auskunft vom Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz (Saarland) vom 07.09.2015 gegenüber dem Veräußerer weist das Altlastenkataster des Saarlandes für das Flurstück 160 keinen Eintrag auf und gemäß Auskunft vom Landespolizeipräsidium Saarland - Kampfmittelbeseitigungsdienst - sind bzgl. des Flurstücks 160 keine konkreten Hinweise auf mögliche Kampfmittel zu erkennen.
Die endgültige und verbindliche Bebauungsmöglichkeit für dieses Grundstück konnte vom Veräußerer und Auktionshaus nicht geklärt werden. Für die mögliche Bebauung übernehmen der Veräußerer und das Auktionshaus keine Haftung.
Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
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