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0,8 ha Wald unterhalb des Schlosses Rammelburg **vertragsfrei**

  • Verkaufsgegenstand - 0,8 ha Wald unterhalb des Schlosses Rammelburg **vertragsfrei**
    Verkaufsgegenstand
  • Verkaufsgegenstand - 0,8 ha Wald unterhalb des Schlosses Rammelburg **vertragsfrei**
    Verkaufsgegenstand
  • Verkaufsgegenstand - 0,8 ha Wald unterhalb des Schlosses Rammelburg **vertragsfrei**
    Verkaufsgegenstand
  • Lageskizze - 0,8 ha Wald unterhalb des Schlosses Rammelburg **vertragsfrei**
    Lageskizze
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung - 0,8 ha Wald unterhalb des Schlosses Rammelburg **vertragsfrei**
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung
  • Lageskizze mit Umgebung - 0,8 ha Wald unterhalb des Schlosses Rammelburg **vertragsfrei**
    Lageskizze mit Umgebung
  • Lageskizze mit Umgebung und Luftbildunterlegung - 0,8 ha Wald unterhalb des Schlosses Rammelburg **vertragsfrei**
    Lageskizze mit Umgebung und Luftbildunterlegung

Auktions-ID 472-0004

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SP 2.000 EUR
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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel 0,8 ha Wald unterhalb des Schlosses Rammelburg **vertragsfrei**
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Schloßberg
    06343 Mansfeld OT Friesdorf
  • Bundesland Sachsen-Anhalt
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 8.516 m², lt. Grundbuchangaben.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Eisleben Grundbuch von Friesdorf Blatt 473 Flur 10 Flurstück 465
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Anmerkung: Der Verkaufsgegenstand ist auf Grund von Teilflächenverkäufen und der dadurch erforderlichen Vermessung aus dem Ursprungsflurstück 24/2 entstanden. Alle aufgeführten Stellungnahmen/Auskünfte der Ämter/Behörden beziehen sich auf das Ursprungsflurstück 24/2.

    Die Stadt Mansfeld teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 25.10.2021 u.a. mit, dass der im Außenbereich nach § 35 BauGB befindliche Verkaufsgegenstand in einem Landschaftsschutzgebiet liegt. Der Verkaufsgegenstand ist über einen unbefestigten Feldweg erschlossen. In ihrer Mail vom 03.06.2024 teilte die Stadt Mansfeld auf Nachfrage mit, dass zu den im Schreiben vom 25.10.2021 gemachten Angaben keine Änderungen gibt und diese noch aktuell sind.

    Nach Auskunft der Stadt Mansfeld vom 03.06.2024 ist der Weg kommunales Eigentum und nicht öffentlich gewidmet.

    Der Landkreis Mansfeld-Südharz - Bauordnungsamt - teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 28.05.2024 mit, dass für den Verkaufsgegenstand keine Baulasten eingetragen sind.

    Das Landesamt für Denkmalschutz und Archäologie Sachsen-Anhalt - Abteilung Bau- und Kunstdenkmalpflege - teilt dem Veräußerer per E-Mail vom 01.11.2021 u.a. mit, dass auf dem Verkaufsgegenstand keine Bau- und Kunstdenkmale bekannt sind. Der Verkaufsgegenstand grenzt unmittelbar an ein Baudenkmal, dass nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 DenkmalSchG LSA ins nachrichtliche Denkmalschutzverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt eingetragen ist. Es handelt sich um das landschaftsprägende Schloss Rammelburg, welches von überörtlicher Bedeutung ist. Zu diesem Denkmal bestehen Sicht- und Wirkungsbeziehungen. Der Verkaufsgegenstand befindet sich so im Wirkungsbezugsraum des Denkmals und unterliegt damit im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 DenkmalSchG LSA ebenfalls dem gesetzlichen Schutz (Umgebungsschutz). Bauliche Vorhaben stehen damit nach Maßgabe von § 14 Abs. 1 Nr. 3 DenkmalSchG LSA unter denkmalrechtlichem Prüfungs- und Genehmigungsvorbehalt. Ergänzend teilt die Behörde in einer separaten E-Mail vom 20.03.2024 u.a. mit, dass sich Denkmale im Wirkungsbezugsraum des Verkaufsgegenstandes befinden. Es handelt sich hierbei um die Denkmale:

    - Schloss Rammelburg (Rammelburger Dorfstraße 8, 9, 9A; Rammelburger Schloss 1; Vor dem Schloss 1, 2, 3, 4) und

    - den Tunnel der Eisenbahnstrecke Klostermansfeld-Wippra.

    Die Denkmale sind als Baudenkmale im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 DenkmSchG LSA ins nachrichtliche Denkmalverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt eingetragen.

    Das Landesamt für Denkmalschutz und Archäologie Sachsen-Anhalt teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 19.10.2021 u.a. mit, dass auf dem Verkaufsgegenstand keine archäologischen Kulturdenkmale (gem. DenkmSchG LSA § 2,2) bekannt sind.

    Der Landkreis Mansfeld-Südharz - Bauordnungsamt - teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 21.03.2024 u.a. mit, dass der Verkaufsgegenstand sich in unmittelbarer Nähe zum Schloss Rammelburg (Rammelburger Dorfstraße 8, 9, 9A; Rammelburger Schloss 1; Vor dem Schloss 1, 2, 3, 4) und zum Tunnel der Eisenbahnstrecke Klostermansfeld-Wippra, welche gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1 DenkmSchG LSA als Baudenkmale verzeichnet sind, befindet. Daher ist der Umgebungsschutz gem. § 14 Abs. 1 Nr. 3 DenkmSchG zu beachten. Demnach bedarf einer Genehmigung durch die zuständige Denkmalschutzbehörde, wer ein Kulturdenkmal durch Errichtung, Wegnahme oder Hinzufügung von Anlagen in seiner Umgebung im Bestand und Erscheinungsbild verändern, beinträchtigen oder zerstören will. Primär ist hier mit Abstimmungsbedarf bei Farbgebung, Materialwahl von Fassaden- und Dachgestaltung sowie bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen zu rechnen.

    Der Landkreis Mansfeld-Südharz - Amt für Brand- und Katastrophenschutz - teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 18.03.2024 u.a. mit, dass keine Erkenntnisse über eine Belastung des Verkaufsgegenstandes mit Kampfmitteln gewonnen werden konnten.

    Der Landkreis Mansfeld-Südharz - Umweltamt - teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 26.03.2024 Folgendes mit:
    Untere Naturschutzbehörde: Das Flurstück 24/2 der Flur 10 der Gemarkung Friesdorf liegt nicht in einem Nationalpark, Naturschutzgebiet, in einem Nationalen Naturmonument oder einem als solchen, einstweilig geschützten Gebiet. Es gehört zum Naturpark Harz/Sachsen-Anhalt (Mansfelder Land) und zugleich zum Landschaftsschutzgebiet „Harz“. Der nordöstliche Teil des Flurstücks ist durch das Biotop-, Waldbereiche südlich der Rammelburg´ (8.271 qm Holzung) gekennzeichnet.

    Untere Bodenschutzbehörde: In der Datei schädlicher Bodenveränderungen und Altlasten des Landes Sachsen-Anhalt liegen für das o. g. Grundstück keine Einträge vor. Schädliche Bodenveränderungen im Sinne von § 2 Abs. 3 Bundes-Bodenschutzgesetz sind nicht bekannt.

    Untere Wasserbehörde: Der Verkaufsgegenstand ist weder durch ein per Verordnung festgesetztes Überschwemmungs- noch durch ein Wasserschutzgebiet betroffen. In dem Verkaufsgegenstand befindet sich auch kein oberirdisches Gewässer.

    Sofern folgender Hinweis beachtet wird, bestehen aus wasserrechtlicher Sicht keine Einwände gegen die geplante Veräußerung des Verkaufsgegenstandes.

    Gemäß § 5 Absatz 1 WHG gelten allgemeine Sorgfaltspflichten. Danach ist jede Person verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer (dazu zählt auch Grundwasser) verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um
    1. eine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften zu vermeiden
    2. eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers sicherzustellen
    3. die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushalts zu erhalten und
    4. eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden.

    Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 09.11.2021 u.a. Folgendes mit: Bergbauliche Arbeiten, die den Maßgaben des Bundesberggesetzes unterliegen, sind für den Bereich der Verkaufsgegenstand nicht geplant. Hinweise auf mögliche Beeinträchtigungen durch umgegangenen Altbergbau liegen dem Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt ebenfalls nicht vor. Vom tieferen geologischen Untergrund ausgehende, durch natürliche Subrosionsprozesse bedingte Beeinträchtigungen der Geländeoberfläche sind dem LAGB für den Verkaufsgegenstand nicht bekannt. Im Bereich des Grundstückes steht bereits oberflächennah Festgestein an bzw. bereichsweise kann der hangende Bereich auch als Verwitterungshorizont ausgebildet sein.
  • Makrolage
    Friesdorf ist ein Ortsteil der Stadt Mansfeld im Landkreis Mansfeld-Südharz in Sachsen-Anhalt. Der Ort liegt im westlichen Kreisgebiet im Tal der oberen Wipper und gehört räumlich zum Übergangsbereich zwischen Mansfelder Land und Unterharz. Die Umgebung ist topografisch bewegt, waldnah und insgesamt ländlich geprägt.

    Verkehrlich ist Friesdorf über das nachgeordnete Straßennetz an die B 242 angebunden, die rund 3 km nördlich verläuft. Dadurch besteht eine regionale Straßenanbindung in Richtung Harz sowie in das Mansfelder Land.
  • Mikrolage
    Der Verkaufsgegenstand befindet sich in einem Waldstück zwischen den Ortschaften Friesdorf und Rammelburg.

    Er liegt unterhalb der Rammelburger Dorfstraße der Ortschaft Rammelburg.

    Westlich grenzt er an ein Waldstück und im Südwesten an eine Bungalowsiedlung. In südöstlich Richtung schließt sich ebenfalls eine weitere Waldfläche an.

    Südlich grenzt der Verkaufsgegenstand an einen unbefestigten Weg.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Ja
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 10.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    https://www.mansfeld.eu/
  • Behörde Einheitsgemeinde Stadt Mansfeld, Lutherstraße 9, 06343 Mansfeld, Tel.: (034782) 8710
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich beim Veräußerer.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt eine insgesamt unregelmäßig geschnittene Waldfläche in Hanglage mit einer Grundstücksgröße von 8.516 m², lt. Grundbuchangaben.

    Nach Angaben des Veräußerers ist das Grundstück unbebaut.

    Aus dem vorliegenden Lageplan der Mitnetz Strom ist ersichtlich, dass über den Verkaufsgegenstand eine Freileitung verläuft. Weiterhin befinden sich drei Strommasten auf dem Verkaufsgegenstand. Eine dingliche Sicherung im Grundbuch ist nicht erfolgt.

    Der Verkaufsgegenstand ist über Flurstücke in Fremdeigentum bzw. über einen nicht öffentlich gewidmeten Weg erreichbar. Es obliegt dem Ersteher sich bezüglich der künftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen.

    Der Eigentümer des Flurstückes 464 nutzt einen Teil des Verkaufsgegenstandes vertragslos als Zufahrt zu seinem Grundstück. Eine dingliche Sicherung (Wegerecht o. ä.) im Grundbuch ist nicht erfolgt. Der Rest des Flurstückes ist ungenutzt.

    Der Veräußerer weist darauf hin, dass der Flächenbeitrag für den Verkaufsgegenstand gemäß Bescheid des Unterhaltungsverbandes „Wipper-Weida“ vom 19.09.2025 für das Jahr 2025 ca. 10,80 EUR/p.a. beträgt.

    Der Verkaufsgegenstand ist auf Grund von Teilflächenverkäufen und der dadurch erforderlichen Vermessung aus dem Ursprungsflurstück 24/2 entstanden.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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