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Teile der ehemaligen Westwallbunkeranlage **etwa 16 km von Saarbrücken und der französischen Landesgrenze entfernt**

  • Übersicht mit Luftbildunterlegung - Teile der ehemaligen Westwallbunkeranlage **etwa 16 km von Saarbrücken und der französischen Landesgrenze entfernt**
    Übersicht mit Luftbildunterlegung
  • Lageskizze - Flurstück 1055/3 - Teile der ehemaligen Westwallbunkeranlage **etwa 16 km von Saarbrücken und der französischen Landesgrenze entfernt**
    Lageskizze - Flurstück 1055/3
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung - Flurstück 1055/3 - Teile der ehemaligen Westwallbunkeranlage **etwa 16 km von Saarbrücken und der französischen Landesgrenze entfernt**
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung - Flurstück 1055/3
  • Lageskizze - Flurstück 1097/5 - Teile der ehemaligen Westwallbunkeranlage **etwa 16 km von Saarbrücken und der französischen Landesgrenze entfernt**
    Lageskizze - Flurstück 1097/5
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung - Flurstück 1097/5 - Teile der ehemaligen Westwallbunkeranlage **etwa 16 km von Saarbrücken und der französischen Landesgrenze entfernt**
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung - Flurstück 1097/5
  • Lageskizze - Flurstück 966 - Teile der ehemaligen Westwallbunkeranlage **etwa 16 km von Saarbrücken und der französischen Landesgrenze entfernt**
    Lageskizze - Flurstück 966
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung - Flurstück 966 - Teile der ehemaligen Westwallbunkeranlage **etwa 16 km von Saarbrücken und der französischen Landesgrenze entfernt**
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung - Flurstück 966

Auktions-ID 471-0013

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Teile der ehemaligen Westwallbunkeranlage **etwa 16 km von Saarbrücken und der französischen Landesgrenze entfernt**
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Nahe Talstraße, Friedhofstraße und der Straße `Über dem Weiher`
    66386 St. Ingbert OT Oberwürzbach
  • Bundesland Saarland
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 432 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht St. Ingbert von Oberwürzbach, Band 41, Blatt 1659, Flur 4, Flurstück 966 sowie Flur 5, Flurstücke 1055/3 und 1097/5
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Die Stadt St. Ingbert teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 17.02.2026 unter anderem mit, dass die Flurstücke im Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegen. Das Flurstück 966 befindet sich im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes mit der Ausweisung als Allgemeines Wohngebiet. Die Stadt weist darauf hin, dass das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes aktuell läuft. Die Flurstücke liegen im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als Wohnbaufläche. Hinweise für Altlasten und/ oder Bodenkontaminationen gibt es nicht. Es sind keine Beschlüsse gefasst, wonach Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz im Jahr 2026/2027 anfallen werden.
    Hinweise der Stadt: Das Flurstück 1097/5 der Flur 5 liegt in der Wasserschutzzone III.

    Die Stadtverwaltung St. Ingbert (Untere Bauaufsichtsbehörde) teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 20.02.2026 mit, dass für die Flurstücke keine Baulasten im Baulastenverzeichnis eingetragen sind.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Sonstiges
    Informationen zum Westwall:
    Der Westwall, von den Westalliierten auch Siegfried-Linie genannt, war ein über etwa 630 km verteiltes militärisches Verteidigungssystem entlang der Westgrenze des Deutschen Reiches im Zweiten Weltkrieg, das aus über 18.000 Bunkern, Stollen sowie zahllosen Gräben und Panzersperren bestand. Er verlief von Kleve an der niederländischen Grenze in Richtung Süden bis Grenzach-Wyhlen an der Schweizer Grenze.
    (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Westwall)

    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 10.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.st-ingbert.de
  • Behörde Stadt St. Ingbert, Am Markt 12, 66386 St. Ingbert, Tel. 068 94/ 130
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich beim Veräußerer.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommen die getrennt liegenden Flurstücke 1055/3 (252 m²) und 1097/5 (155 m²) der Flur 5 sowie 966 (25 m²) der Flur 4 mit einer Grundstücksgröße von insgesamt 432 m², jeweils lt. Grundbuchangabe.

    Die mit Bäumen und Sträuchern bewachsene Grundstücke sind Teile der ehemaligen Westwallbunkeranlage, worauf ehemals drei Bunker standen.

    Die Bunker 8 (Flurstück 966) und 13 (Flurstück 1097/5) wurden gesprengt und übererdet. Die Abbruchmassen sind im Bunkergelände / Bunkerholräumen setzungsfrei eingebaut worden, die Betonmassen wurden mit anstehenden Erdmassen überdeckt und mit Rasensaat gesichert. Oberirdisch sind keine Bunkerreste mehr sichtbar.

    Vermutlich wurden bei Bunker 16 (Flurstück 1055/3) ähnliche Maßnahmen vorgenommen, dem Veräußerer liegen dazu jedoch keine Informationen vor. Inwieweit der Bunker 16 noch vorhanden oder gegebenenfalls auch gesprengt und übererdet wurde, ist dem Veräußerer nicht bekannt.

    Unterirdische Gebäudeteile, Fundamente, Kabel, Rohre und Schächte können daher nicht ausgeschlossen werden.

    Das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz teilte dem Veräußerer in den Schreiben vom 01.03.2017 und 22.07.2025 unter anderem mit, dass die Flurstücke derzeit nicht im Kataster für Altlasten und altlastverdächtige Flächen des Saarlandes erfasst sind.

    Dem Veräußerer liegen keine Hinweise auf Havarien, Verunreinigungen und/ oder PFAS (Ewigkeitschemikalien) vor. Erhöhte Entsorgungskosten bedingt durch ggf. noch vergrabene/ zugewachsene Trümmer-/ Baureste können bei Bodeneingriffen nicht ausgeschlossen werden.

    Der Veräußerer teilt mit, dass es sich um ehemalige Bunkergrundstücke aus dem Bereich des Westwalls handelt und aufgrund der dortigen Kampfhandlungen ein Anfangsverdacht auf Kampfmittel besteht.

    Ferner teilt der Veräußerer mit, dass sich die Flurstücke im Schutzgebiet ´Biosphäre Bliesgau´, Landschaftsschutzgebiet im (ehem.) Landkreis St. Ingbert (LSG-L_6_03_01) und im Wasserschutzgebiet Zone III ´St. Ingbert´befinden.

    Das Flurstück 1055/3 liegt an einem Feld-/ Waldweg, die anderen Flurstücke sind nur über Fremdflurstücke zu erreichen. Inwieweit der v. g. Feld-/ Waldweg öffentlich gewidmet ist, konnte durch das Auktionshaus und den Veräußerer nicht geprüft werden. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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