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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Grundstück im Kurort Hinterzarten im Schwarzwald ca. 27 km von Freiburg (Breisgau) entfernt *vertragsfreie Grünfläche*
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Immobilienart
Grundstück
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- Adresse
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Martin-Gremminger-Weg (hinter den Hausnummern 6-12)
79856 Hinterzarten
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Bundesland
Baden-Württemberg
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
3.160 m², lt. Grundbuchangabe.
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Baujahr
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Grundbuch
Amtsgericht Emmendingen, Gemeinde Hinterzarten, Grundbuch von Hinterzarten, Blatt 1605, Flurstück 51
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Belastungen im Grundbuch
Abt. II, lfd. Nr. 1: Grunddienstbarkeit (Verbot eines Kraftfahrzeug- und Tankstellenbetriebes) für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Flst. Nr. 24/10 der Gemarkung Titisee.
Abt. II, lfd. Nr. 2: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Wasserleitungsrecht) für Gemeinde Hinterzarten.
Abt. II, lfd. Nr. 3: Grunddienstbarkeit (Verbot der Errichtung eines Hotels, Pension, Restaurants, Kaffees oder eines ähnlichen Wirtschaftsbetriebes) für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Flst. Nr. 50.
Abt. III: Keine Eintragungen.
Der Ersteher übernimmt die Eintragungen in Abt. II, lfd. Nrn. 1 - 3 im Grundbuch als nicht wertmindernd auf den Kaufpreis.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
Vertragslose Nutzung
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Keine Angabe
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Erschließung
Der Verkaufsgegenstand ist nicht erschlossen.
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
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Behörde
Gemeinde Hinterzarten, Rathausstraße 12, 79856 Hinterzarten, Tel.: 076 52/ 91 97 -0
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Vertragsbestandteile
Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Die Veräußerung erfolgt im Übrigen ausweislich des Grundbuches mit den Belastungen in Abteilung II und frei von Lasten in Abteilung III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.
Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich beim Veräußerer.
Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt ein unbebautes Grundstück mit einer Grundstücksgröße von 3.160 m², lt. Grundbuchangabe. Es befindet sich zwischen den Wohnhäusern des Martin-Gremminger-Weges 6-12 und der B31. Aufgrund dieser Lage wird das Objekt teilweise durch die Eigentümer der Wohnhäuser vertragslos als Grünfläche bzw. Gartenland genutzt. Ferner sind Bäume und Büsche/Sträucher vorhanden.
Dem Veräußerer liegen keine vertraglichen Vereinbarungen über die Nutzungen vor. Eine Klärung obliegt dem Ersteher auf eigene Kosten.
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten könnte für das Grundstück ein Bauerwartungscharakter abgeleitet werden. Es handelt sich hierbei um eine unverbindliche Einschätzung der Nutzbarkeit, eine Zusage ist damit nicht verbunden.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Grundstück im Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegt und im aktuellen Bebauungsplan für eine Bebauung nicht vorgesehen ist.
Die endgültige und verbindliche Bebauungsmöglichkeit für dieses Grundstück konnte vom Veräußerer und Auktionshaus nicht geklärt werden. Für die mögliche Bebauung übernehmen der Veräußerer und das Auktionshaus keine Haftung.
Der Verkaufsgegenstand hat keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland und eine Zuwegung ist nur über Flurstücke im Fremdeigentum möglich. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen. Ob auch künftig eine Zuwegung möglich ist, ist nicht klar.
Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
- kontakt@dga-ag.de