-
- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
-
Titel
Ruinöse ehemalige Hofstelle **vertragsfrei**
-
Immobilienart
Sonstige
-
- Adresse
-
38835 Osterwieck OT Lüttgenrode
-
Bundesland
Sachsen-Anhalt
-
Land
Deutschland
-
Grundstücksgröße
6.610 m², lt. Grundbuchangaben.
-
Baujahr
-
Grundbuch
Amtsgericht Halberstadt Grundbuch von Lüttgenrode Blatt 562 Flur 3 Flurstücke 36 und 37
-
Belastungen im Grundbuch
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III, lfd. Nr. 1, lastend auf Flur 3 Flurstück 37: 3.420,24 EUR Zwangssicherungshypothek bestehend aus 3.217,74 EUR Hauptforderung (Grundsteuer für die Jahre 2016 bis 2021); 162,50 EUR Säumniszuschläge und 40,00 EUR Mahngebühren, nebst 1% Säumniszuschläge für jeden angefangenen Monat seit 13.07.2022 auf 3.200,00 EUR für die Stadt Osterwieck. Die Hypothek ist dadurch aufschiebend bedingt, dass das der Forderung nach $ 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG zustehende Vorrecht vor Erlöschen der Forderung wegfällt.
Der Veräußerer verpflichtet sich zur Löschung der Eintragung in Abt. III, lfd. Nr. 1 des Grundbuches.
-
Wohnfläche
-
Gewerbefläche
-
Gesamtfläche
-
Nutzungsart
Vertragsfrei
-
Bruttojahresmiete
-
Betriebskostenanteil
-
Nettojahresmiete
-
Makrolage
Lüttgenrode ist ein Ortsteil der Stadt Osterwieck im Landkreis Harz in Sachsen-Anhalt. Der Ort liegt ca. 3 km westlich von Osterwieck im nördlichen Harzvorland.
-
Mikrolage
Der Verkaufsgegenstand befindet sich südlich der Ortslage zwischen einer Tierzuchtanlage und dem Nonnenbach. Bei der Art der umliegenden Bebauung handelt es sich um landwirtschaftliche Betriebe.
-
- Sanierungsgebiet
-
Nein
-
- Denkmalschutz
-
Nein
-
-
-
-
Dach / Dachrinnen / Schornstein
-
-
-
-
-
-
-
Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
-
Behörde
Einheitsgemeinde Stadt Osterwieck, Am Markt 11, 38835 Osterwieck, Tel.: +49 39421 793-0
-
Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
-
Energieausweis
Aufgrund des ruinösen Zustandes kann auf einen Energieausweis verzichtet werden.
-
Vertragsbestandteile
Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Die Eintragung in Abt. III, lfd. Nr. 1 soll in Vollzug des Kaufvertrages zur Löschung gelangen. Löschungszustimmung des Gläubiges liegt vor. Der Ersteher erwirbt das Grundstück lastenfrei in Abt. II und III des Grundbuches.
Das Objekt ist z.Z. nicht Feuer-, Gebäude- oder anderweitig versichert. Es obliegt dem Ersteher ab Besitzübergang für einen Versicherungsschutz nach seinen Bedürfnissen Sorge zu tragen. Eine notwendige Vollmacht hierzu wird vom Verkäufer auch im Vorfeld der Beurkundung auf Wunsch erteilt.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
-
Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt eine ruinöse ehemalige Hofstelle, bestehend aus einem Wohnhaus, einer Scheune sowie diversen Nebengelassen auf zwei zusammenhängenden Flurstücken mit einer Gesamtfläche von
6.610 m², lt. Grundbuchangaben.
Die Grundstücksform ist unregelmäßig. Die Geländeoberfläche ist eben mit Höhenversatz zum Nonnenbach. Geregelte Grenzverhältnisse werden unterstellt. Das Gelände ist nicht eingefriedet. Grenzbebauungen sind nicht vorhanden.
Die Gebäude sind stark vermüllt und größtenteils baufällig und teilweise bereits eingestürzt. Das Dach des straßenseitigen Gebäudes ist zwischenzeitlich eingestürzt. Verdeckte Mängel bzw. Bauschäden wie tierische und pflanzliche Schädlinge, Rohrleitungsfraß etc. können nicht ausgeschlossen werden.
Das Vorhandensein von asbesthaltigen Materialien kann nicht ausgeschlossen werden. An der östlichen Grundstücksgrenze verläuft der Nonnengraben. Bei einem Großteil der Grundstücksfläche handelt es sich um Waldflächen.
Das Objekt ist unbewohnt. Es besteht Miet- und Pachtfreiheit.
Baulasten, Altlasten, Denkmaleigenschaft sind nicht bekannt. Altlasten können jedoch aufgrund der vorherigen Nutzung als Hofstelle und die zahlreichen vorhandenen Anlagerungen auf dem Grundstück und in den Gebäuden nicht ausgeschlossen werden.
Ein Betreten der Liegenschaft ist auf Grund des ruinösen baulichen Zustandes sowie gesundheitlicher Risiken grundsätzlich nicht möglich. Die Gebäude sind mit einem Bauzaun eingezäunt.
Ehemals mit Strom erschlossen, aufgrund starker Vermüllung der Gebäude konnten keine Zähler gefunden werden, es ist davon auszugehen, dass das Objekt derzeit nicht an das Stromnetz angeschlossen ist.
Das Grundstück verfügt über keinen zentralen Schmutzwasseranschluss. Inwieweit das Grundstück über eine dezentrale Abwasseranlage verfügt, ist nicht bekannt. Ggf. ist eine vorhandene Klärgrube durch den Ersteher außer Betrieb zu setzen und zu verfüllen bzw. vor Inbetriebnahme eine Leerung, Wartung bzw. Instandsetzung und Abnahme durch das zuständige Entsorgungsunternehmen oder der Neubau einer Klärgrube erforderlich. Im Falle einer erneuten Nutzung des Grundstücks muss der künftige Eigentümer sich eine abflusslose Sammelgrube oder eine vollbiologische Kleinkläranlage auf seine Kosten errichten und betreiben.
Anschlussmöglichkeiten für Telekom und Kabelfernsehen sind nicht bekannt. Dies ist vom Ersteher eigenständig zu klären.
Bei einer erneuten Nutzung des Grundstückes muss mit entsprechenden Kosten für die Wiederherstellung bzw. Wiederinbetriebnahme der Ver- und Entsorgungsanschlüsse gerechnet werden. Ggf. sind in Abstimmung mit den jeweiligen Versorgern die Anschlüsse auf deren Verwendbarkeit zu prüfen und ggf. auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen. Kosten hierfür hat der Erwerber zu tragen. Es wird angeraten, entsprechende Auskünfte bei den Versorgern einzuholen.
Auf dem Grundstück befinden sich diverse schrottreife Fahrzeuge sowie Bauschutt. und Müllablagerungen. Für die auf dem Grundstück vorhandenen Fahrzeuge sind keine Schlüssel sowie auch keine Papiere vorhanden. Für die Fahrzeuge der Marke Daihatsu, VW und Daelim (Motorrad) hat der Landkreis Harz Abmeldebescheinigungen erstellt. Daten zu den Pkw Smart und Citroen waren nicht ermittelbar, da diese scheinbar länger als sieben Jahren abgemeldet sind.
Der vereinbarte Kaufpreis bezieht sich ausschließlich auf die zwei Grundstücke nebst Gebäude und wesentliche Bestandteile. Im Objekt etwa vorhandene bewegliche Gegenstände und Einbauten werden nicht mitverkauft, es besteht kein Anspruch auf Übereignung. Der Verkauf erfolgt insofern ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers, der mit Übergabe des Objekts sein Eigentum an diesen etwa noch vorhandenen Gegenständen aufgibt. Es liegt im Ermessen des Erstehers, bewegliche Gegenstände und Einbauten auf eigene Kosten zu entsorgen oder weiter zu benutzen.
Das Grundstück wurde zur Herstellung der Verkehrssicherheit mit einem Bauzaun eingezäunt. Der Bauzaun ist nicht Vertragsgegenstand und wird vom Verkäufer vor Besitzübergang auf seine Kosten entfernt. Der Käufer ist selbst für die Herstellung der Verkehrssicherheit zuständig.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
-
- Kontakt
- kontakt@dga-ag.de