Datenänderung 09.01.2026 Das Stadtplanungs- und Liegenschaftsamt der Stadt Chemnitz teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 15.12.2025 unter anderem mit, dass der Verkaufsgegenstand im Bereich des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Chemnitz mit der Ausweisung als Fläche für Landwirtschaft liegt. Das Flurstück liegt nicht im Geltungsbereich einer rechtskräftigen Vorkaufsrechtssatzung gemäß § 35 BauGB.