Datenänderung 24.11.2025 Die Stadt Freudenberg teilt dem Auktionshaus im Schreiben vom 20.11.2025 unter anderem mit, dass seitens der Behörde lt. Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel für das Objekt bestehen. Das Grundstück liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und befindet sich im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes mit der Ausweisung als Fläche für Landwirtschaft und Wald. Das Objekt steht nicht unter Denkmalschutz, liegt jedoch in einem Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiet. Hinweise für Altlasten und/oder Bodenkontaminationen gibt es nicht. Es sind keine Beschlüsse gefasst, nachdem im Jahr 2026/2027 Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz anfallen werden.