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Unbebautes, teilweise mit Bäumen bewachsenes Grundstück (Grün- und Wegefläche) **etwa 10 km von der Cottbuser Ostsee entfernt**
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Blick auf die Verkaufsfläche und die Umgebung
Verkaufsfläche und Umgebung
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Verkaufsfläche und Umgebung
Verkaufsfläche und Umgebung
Umgebung
Lageskizze
Lageskizze mit Luftbildunterlegung
Lageskizze mit Umgebung
Lageskizze mit Umgebung und Luftbildunterlegung
Auktions-ID
463-0014
Die Auktion ist für dieses Objekt beendet.
Beendet
verkauft (04.12.2025)
13.400 EUR
*
von
AB980F73
SP 1.500 EUR
Höchstgebot
Mein Bietagent
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Datenänderung
Dokumente
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Objekt-Daten
Händler-Standort
Deutsche Internet Immobilien Auktionen
Titel
Unbebautes, teilweise mit Bäumen bewachsenes Grundstück (Grün- und Wegefläche) **etwa 10 km von der Cottbuser Ostsee entfernt**
Immobilienart
Grundstück
Adresse
Gallinchener Hauptstraße (vor Hausnummer 5)
03051
Cottbus OT Gallinchen
Auf Google Maps anzeigen
Bundesland
Brandenburg
Land
Deutschland
Grundstücksgröße
1.444 m², lt. Grundbuchangabe.
Baujahr
Grundbuch
Amtsgericht Cottbus von Gallinchen, Blatt 458, Flur 1, Flurstück 1527
Belastungen im Grundbuch
Abt. II, lfd. Nr. 2: Grunddienstbarkeit (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht) für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Gallinchen Flur 1, Flurstück 1526 (Gallinchen Blatt 337, BV-Nr. 2).
Abt. III: Keine Eintragungen.
Der Ersteher übernimmt die Eintragung in Abt. II, lfd. Nr. 2 des Grundbuches als nicht wertmindernd auf den Kaufpreis.
Wohnfläche
Wohnfläche Bemerkung
Gewerbefläche
Gewerbefläche Bemerkung
Gesamtfläche
Gesamtfläche Bemerkung
Nutzungsart
Aussage Schornsteinfeger
Aussage Bauamt
Die Stadtverwaltung Cottbus (Fachbereich Stadtentwicklung) teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 20.05.2025 unter anderem mit, dass das Grundstück im Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegt. Darstellung des Grundstücks im rechtskräftigen Flächennutzungsplanes (seit 2003) als Wohnbaufläche und im in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplan (Entwurf 2023) als Fläche für Wald.
Hinweis der Stadt: Lage in der Trinkwasserschutzzone und aufgrund der Lage an der Autobahnauffahrt nur eingeschränkte Zufahrt möglich.
Die Stadtverwaltung Cottbus (Fachbereich 66, Grün- u. Verkehrsflächen) bestätigt dem Veräußerer im Schreiben vom 23.11.2023, dass das Grundstück verkehrlich an der öffentlich-rechtlichen Bundesstraße über die Liegenschaften, die Flurstücke 1225, 1043 und 2050 als Bestandteile der öffentlichen Straße vollständig bis Flurstücksgrenze erschlossen ist. Mit Mails vom 14. bzw. 15.05.2025 wird die Auskunft vom 23.11.2023 dahingehend bestätigt, dass der Sachverhalt unverändert ist.
Die Stadt Cottbus (Fachbereich Untere Bauaufsichtsbehörde) teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 25.03.2024 unter anderem mit, dass die bauliche Anlage auf dem Grundstück nicht in der Denkmalliste des Landes Brandenburg, Teil Cottbus, enthalten ist. Nach Sichtung des vorliegenden archäologischen Planungskatasters sind in diesem Bereich keine Bodendenkmale bekannt.
Die Stadt Cottbus (Fachbereich Umwelt und Natur/ untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde) teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 08.03.2024 unter anderem mit, dass das Flurstück nicht im Altlastenverdachtsflächenkataster der Stadt Cottbus registriert ist.
Im Schreiben vom 08.10.2018 teilte die Stadt Cottbus (Fachbereich Umwelt und Natur) dem Veräußerer unter anderem mit, dass das Flurstück von keinen naturschutzrechtlichen Beschränkungen betroffen ist. Das Grundstück befindet sich in der Zone III B des Wasserschutzgebietes Cottbus-Sachsendorf.
Die Stadt Cottbus (Fachbereich Umwelt und Natur) teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 19.03.2024 mit, dass die Auskunft vom 08.10.2018 ihre Gültigkeit behält.
Der Zentraldienst der Polizei Brandenburg teilt dem Veräußerer im Schreiben vom 01.02.2024 unter anderem mit, dass die Prüfung auf der Fläche keine konkreten Anhaltspunkte auf das Vorhandensein von Kampfmitteln ergeben hat. Es ist nicht erforderlich Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen durchzuführen.
Im Schreiben vom 09.08.2023 teilte die Stadt Cottbus (Fachbereich Untere Bauaufsichtsbehörde) dem Veräußerer unter anderem mit, dass auf dem Flurstück keine Baulasten gemäß § 84 BbgBO (Brandenburgische Bauordnung) eingetragen sind.
Bruttojahresmiete
Bruttojahresmiete Bemerkung
Betriebskostenanteil
Betriebskosten Bemerkung
Nettojahresmiete
Nettojahresmiete Bemerkung
Makrolage
Mikrolage
Sanierungsgebiet
Nein
Denkmalschutz
Nein
Denkmalschutz Bemerkung
Keller
Fassade
Fenster
Dach / Dachrinnen / Schornstein
Heizung
Sanitär
Elektro
Treppen
Türen
Erschließung
Siehe Zusammenfassung.
Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
Internetadresse Gemeinde
www.cottbus.de
Behörde
Stadtverwaltung Cottbus, Neumarkt 5, 03046 Cottbus, Tel.: 0355/ 612 2600
Besichtigungsverm. Außendienst
-
Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
Energieausweis
Vertragsbestandteile
Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Die Veräußerung erfolgt im Übrigen ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.
Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich beim Veräußerer.
Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt das unregelmäßig geschnittene Flurstück 1527 der Flur 1 mit einer Grundstücksgröße von 1.444 m², lt. Grundbuchangabe.
Der Verkaufsgegenstand ist eine Grünfläche und unbefestigte Wegefläche sowie teilweise mit jungen Eichen, Birken und Blaufichten bewachsen.
Für eine Teilfläche von etwa 530 m² des Verkaufsgegenstandes besteht mit dem Eigentümer des angrenzenden Nachbarflurstücks 1526 ein Gestattungsvertrag vom 03./10.12.2024 zur Sicherstellung der Erreichbarkeit (Zuwegung) und Erschließung (Ver- und Entsorgungsleitungen zu unterhalten und ggf. zu erneuern). Weiterhin wurde zu diesem Zweck im Grundbuch eine Grunddienstbarkeit in Form eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechts zugunsten des jeweiligen Eigentümers des Flurstücks 1526 eingetragen. Die Ausübung der Grunddienstbarkeit erfolgt unentgeltlich. Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflichten obliegen dem Eigentümer des herrschenden Grundstücks (Flurstück 1527).
Bereits mit dem Voreigentümer des Flurstücks 1526 bestand ein Gestattungsvertrag (aus dem Jahr 2012) zur Sicherung der Zuwegung sowie zur Errichtung einer Schmutzwasserhausanschlussleitung und eines Revisionsschachtes. Diese wurden offensichtlich auch errichtet und verlaufen über den Verkaufsgegenstand (befinden sich weder im städtischen Eigentum noch im Eigentum des Veräußerers).
Ferner wird die Verkaufsfläche gelegentlich vertragslos als Parkplatz genutzt. Dem Veräußerer ist bis auf den Gestattungsvertrag keine weitere vertragliche Vereinbarung bekannt. Sämtliche ggf. weitere Nutzung erfolgt vertragslos. Eine Klärung obliegt dem Ersteher.
Inwieweit sich die 3 Fahnenmasten auf der Verkaufsfläche oder auf dem angrenzenden Nachbarflurstück befinden, konnte durch das Auktionshaus und den Veräußerer nicht abschließend geklärt geprüft werden.
Die Zufahrtwegung zum Grundstück erfolgt über die Flurstücke 2050 und 1043 (Bestandteile der öffentlich-rechtlichen Verkehrsfläche: Bundesstraße 97, Gallinchener Hauptstraße, FS 1225).
Der Veräußerer teilt bezüglich der medientechnischen Erschließung mit, dass über den Verkaufsgegenstand folgende Leitungen verlaufen:
- eine öffentliche Trinkwasserleitung des LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG mit Schutzstreifen von jeweils 2 m zu beiden Seiten. Die LWG wünscht die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu ihren Gunsten. Der Veräußerer wird diesbezüglich nichts mehr veranlassen. Es ist Sache des Erstehers ein Einvernehmen herzustellen (diese Dienstbarkeit in das Grundbuch eintragen zu lassen).
- Schmutz- und Niederschlagswasserleitungen (keine öffentlichen Entsorgungsleitungen; diese beginnen erst am Übergang zum öffentlichen Straßenraum).
- Stromleitungen der MITNETZ STROM: eine Niedrigspannungsleitung und eine Mittelspannungsleitung (Stromleitungen verlaufen über den Bereich des Gestattungsvertrages hinaus in Richtung Norden (Nachbarflurstück 2294).
Gasleitungen sind in der Gallinchener Hauptstraße vorhanden.
Gemäß Kartenmaterial befindet sich die angrenzende Nachbarbebauung teilweise in Grenzbebauung zum Verkaufsgegenstand.
Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
Kontakt
kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
Tags:
Grundstück
03051 Cottbus OT Gallinchen
Brandenburg
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Besucher
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