Datenänderung 29.10.2025 Die Gemeinde Mühlenbecker Land teilt dem Auktionshaus ergänzend in der E-Mail vom 28.10.2025 für das Objekt unverbindlich mit, dass seitens der Behörde lt. Aktenlage keine Auflagen und/oder Mängel bestehen. Das Grundstück steht nicht unter Denkmalschutz. Hinweise für Altlasten und/oder Bodenkontaminationen gibt es nicht. Für die Gemeinde Mühlenbecker Land liegt eine Gehölzschutzsatzung vor. Es sind keine Beschlüsse gefasst, nachdem Erschließungskosten im Sinne des BauGB und/oder Ausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz im Jahr 2025/2026 anfallen werden. 14.10.2025 Die Gemeinde Mühlenbecker Land teilt per E-Mail vom 02.10.2025 unverbindlich mit, dass sich das Grundstück nach gemeindlicher Sicht im Außenbereich befindet, somit richtet sich die Bebaubarkeit für das Flurstück nach § 35 -Bauen im Außenbereich- des BauGB. Der Flächennutzungsplan stellt den Bereich als Landwirtschaftliche Fläche dar. Für die Gemeinde Mühlenbecker Land liegt eine Stellplatzsatzung vor. Das Grundstück liegt im Landschaftsschutzgebiet.