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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Großes Grundstück mit baufälligem Wohnhaus in idyllischer, ruhiger Lage im Erzgebirge
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Immobilienart
Wohnhaus/Geschäftshaus
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- Adresse
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09623 Frauenstein OT Nassau
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Bundesland
Sachsen
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
1.803 m², lt. Grundbuchangabe.
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Baujahr
Nicht bekannt.
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Grundbuch
Amtsgericht Freiberg von Nassau, Blatt 559, Flurstück 190/2
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Belastungen im Grundbuch
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III: Keine Eintragungen.
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Wohnfläche
Ca. 260 m²
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
Ca. 260 m²
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Nutzungsart
Leerstehend
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Nein
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
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Behörde
Stadt Frauenstein, Markt 28, 09623 Frauenstein, Tel.: 037 326/ 838 13
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Energieausweis
Entfällt, unterliegt nicht dem GEG.
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Vertragsbestandteile
Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Der Veräußerer übernimmt keine Haftung für das Freisein des Kaufobjektes von schädlichen Bodenveränderungen i. S. v. § 2 Abs. 3 BBodSchG oder Altlasten i. S. v. § 2 Abs. 5 BBodSchG sowie von sonstigen Grundstücks- und Gebäudekontaminationen. Die vorstehende Regelung ist abschließend und schließt eine Beteiligung des Veräußerers, insbesondere auch nach § 24 Abs. 2 BBodSchG aus. Wird der Veräußerer von Behörden oder Dritten wegen schädlicher Bodenveränderungen oder Altlasten auf dem Kaufgrundstück in Anspruch genommen (insbesondere nach § 24 Abs. 2 BBodSchG), ist der Ersteher verpflichtet, den Veräußerer und den Voreigentümer, den Freistaat Sachsen, von sämtlichen Kosten einer solchen Inanspruchnahme freizustellen.
Ausgleichsansprüche des Erstehers gegen den Veräußerer und den Freistaat Sachsen wegen schädlicher Bodenveränderungen oder Altlasten (insbesondere solche nach § 24 Abs. 2 BBodSchG) sind ausgeschlossen.
Der Ersteher verpflichtet sich, bei einer Veräußerung des Kaufgrundstücks oder Teilen davon an einen Dritten oder Rechtsnachfolger diesem die vorstehend geregelte Freistellung einschließlich des Ausschlusses von Ausgleichsansprüchen mit der Maßgabe aufzuerlegen, dass auch alle weiteren Rechtsnachfolger entsprechend gegenüber dem Veräußerer im Sinn eines echten Vertrages zu Gunsten Dritter (§ 328 BGB) zu verpflichten sind.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt ein unregelmäßig geschnittenes, lt. Grundbuchangabe 1.803 m² großes Grundstück in Hanglage, welches mit einem ehemaligen Wohnhaus mit Anbau bebaut ist.
Aufgrund des hängigen Grundstückes weist das Gebäude unterschiedliche Höhen auf. Das Erdgeschoss liegt im vorderen Bereich ebenerdig und im rückwärtigen Bereich im Erdreich. Ebenso befindet sich der eingeschossige rückwärtige Anbau im Erdreich.
Das freistehende, zweigeschossige Wohngebäude ist nicht unterkellert. Einfache veraltete Holzfenster und alte Holztüren. Einfachste Sanitärausstattung mit Dusche, WC und Waschbecken, alt und unbrauchbar. Die Elektroinstallationen sind einfach und veraltet. Die Beheizung erfolgte ehemals über Einzelöfen, ist nicht mehr funktionstüchtig. Sämtliche ehemalige technische Ausstattung, sofern noch vorhanden, ist veraltet und nicht mehr nutzbar. Die Raumhöhen betragen ca. 2,20 m. Es sind viele kleine Räume sowie Durchgangszimmer vorhanden, die Raumaufteilung ist nicht mehr zeitgemäß.
Aufgrund der unterlassenen Unterhaltung sind umfangreiche Bauschäden und -mängel vorhanden. So zum Beispiel sind an der Fassade und im Gebäude Putz-, Mauerwerks- und Nässeschäden sowie Risse zu verzeichnen. Die alte Dacheindeckung ist defekt. Es gibt Deckenschäden und in einem Raum ist die Geschossdecke über OG eingebrochen. Hausschwammbefall ist erkennbar. Eine Untersuchung des Befalls durch einen Sachverständigen ist bislang nicht erfolgt. Nach Angaben des Veräußerers liegen diesem keine detaillierten Informationen zu diesem Befall vor.
Aufgrund des schlechten baulichen Zustandes wurde das Gebäude nur in Teilbereichen besichtigt. Daher können zum weiteren Innenzustand sowie zu Bauschäden und -mängel keine Angaben gemacht werden. Die Verwendung von asbesthaltigem Baumaterial kann nicht ausgeschlossen werden.
Insgesamt befindet sich das Gebäude in einem sehr schlechten Zustand und es sind für eine Nutzbarkeit allumfassende Instandsetzungs-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen erforderlich. Die Genehmigungsfähigkeit eines Abrisses wurde vom Auktionshaus auch nicht geprüft.
Das Nebengebäude ist abbruchreif.
Die Freifläche um das Gebäude ist mit Gehölzen und Wildwuchs dicht bewachsen und verwildert.
Das gesamte Objekt ist nicht beräumt und stark verwahrlost. Es befinden sich umfangreiche Müllablagerungen sowie altes, abgenutztes Altmobiliar und alte Gebrauchsgegenstände im Gebäude, die nicht mehr durch den Veräußerer beräumt werden. Der vereinbarte Kaufpreis bezieht sich ausschließlich auf das Grundstück nebst Gebäuden und wesentliche Bestandteile. Im Objekt etwa vorhandene bewegliche Gegenstände und Einbauten werden nicht mit verkauft, es besteht kein Anspruch auf Übereignung. Der Verkauf erfolgt insofern ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers, der mit Übergabe des Objekts sein Eigentum an diesen noch vorhandenen Gegenständen aufgibt. Es liegt im Ermessen des Erstehers, bewegliche Gegenstände und Einbauten auf eigene Kosten zu entsorgen oder weiter zu benutzen.
Das Grundstück wird vollständig vom Nachbarflurstück im Fremdeigentum 190/11 umschlossen und hat damit keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland. Es ist aber zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers des Verkaufsflurstückes im Grundbuchblatt 528 eine Grunddienstbarkeit (Wege- und Überfahrtsrecht) über das Flurstück 190/11 eingetragen. Lt. Kartenmaterial liegt aber zwischen dem Flurstück 190/11 und der öffentlichen Straße noch das Fremdflurstück 99/6. Ob auch über dieses Flurstück eine gesicherte Zuwegung für den Verkaufsgegenstand vorhanden ist, konnte nicht geklärt werden. Eine Klärung bzw. Regelung zur verkehrlichen Erschließung obliegt dem Ersteher.
Das Objekt ist nicht an die zentrale Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung angeschlossen.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
- kontakt@dga-ag.de