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Verpachtetes Grundstück mit Garagen bzw. Schuppen in Nutzereigentum *etwa 30 km von Magdeburg entfernt*

  • Blick auf die Garagen in Pächtereigentum (Aufnahme 2017) - Verpachtetes Grundstück mit Garagen bzw. Schuppen in Nutzereigentum *etwa 30 km von Magdeburg entfernt*
    Blick auf die Garagen in Pächtereigentum (Aufnahme 2017)
  • Verkaufsfläche und Umgebung  (Aufnahme 2017) - Verpachtetes Grundstück mit Garagen bzw. Schuppen in Nutzereigentum *etwa 30 km von Magdeburg entfernt*
    Verkaufsfläche und Umgebung (Aufnahme 2017)
  • Westliche Grundstücksgrenze (Aufnahme 2017) - Verpachtetes Grundstück mit Garagen bzw. Schuppen in Nutzereigentum *etwa 30 km von Magdeburg entfernt*
    Westliche Grundstücksgrenze (Aufnahme 2017)
  • Friedensstraße (Aufnahme 2017) - Verpachtetes Grundstück mit Garagen bzw. Schuppen in Nutzereigentum *etwa 30 km von Magdeburg entfernt*
    Friedensstraße (Aufnahme 2017)
  • Lageskizze - Verpachtetes Grundstück mit Garagen bzw. Schuppen in Nutzereigentum *etwa 30 km von Magdeburg entfernt*
    Lageskizze
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung - Verpachtetes Grundstück mit Garagen bzw. Schuppen in Nutzereigentum *etwa 30 km von Magdeburg entfernt*
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung

Auktions-ID 457-0006

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Verpachtetes Grundstück mit Garagen bzw. Schuppen in Nutzereigentum *etwa 30 km von Magdeburg entfernt*
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Zwischen der Friedensstraße und Gänsefurther Straße
    39418 Staßfurt OT Löderburg
  • Bundesland Sachsen-Anhalt
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 995 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Aschersleben von Löderburg, Blatt 2295, Flur 5, Flurstück 2069/0
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Verpachtet
  • Aussage Bauamt
    Die Stadt Staßfurt teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 01.02.2022 unter anderem mit, dass das Flurstück im Innenbereich gemäß § 34 BauGB liegt sowie im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Flächennutzungsplanes. Allgemeine Art der Nutzung: Gemischte Baufläche (M). Maß der baulichen Nutzung: Grundflächenzahl (GRZ): max. 0,6, Geschossflächenzahl (GFZ): 1,2, Anzahl der Vollgeschosse: I-II. Bauweise: offen. Zustimmung zur Nutzung für: Wohnen und Gartennutzung.
    Des Weiteren teilte die Stadt mit, dass das Flurstück nur über das Flurstück 1980 der Flur 5 verkehrlich zu erreichen ist. Es wird derzeit augenscheinlich als Gartenland genutzt. Das Flurstück 2069 ist medientechnisch (Abwasser, Trinkwasser) nicht erschlossen. Bei dem Flurstück 1980 handelt es sich um eine Zufahrt (keine Widmung) über privates Grundstück (Eigentümer Stadt Staßfurt) und dient auch als Verbindung zwischen der Gänsefurther Straße und Friedensstraße. Weiterhin dient das Flurstück 1980 als Zufahrt zu einem Garagentrakt (Flurstück 1982), Flur 5, deren Eigentümer eine Gesellschaft ist.

    Am 06.06.2025 hat die Stadt Staßfurt dem Veräußerer per Mail mitgeteilt, dass sich die planungsrechtliche Situation nicht verändert hat und die Auskunft vom 01.02.2022 weiterhin ihre Gültigkeit behält.

    Im Schreiben vom 21.05.2021 teilte der Salzlandkreis (Untere Denkmalschutzbehörde) dem Veräußerer mit, dass das Objekt kein Bestandteil des nachrichtlichen Denkmalverzeichnisses des Landes Sachsen-Anhalt ist. Denkmalpflegerische Belange werden somit grundsätzlich nicht berührt.

    Das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 05.05.2021 unter anderem Folgendes mit:
    Bergbau: Das Grundstück befindet sich im großflächigen Bergwerkseigentumsfeld „Egelner Südmulde“ Nr. III-A-b-352/90/969, Bodenschatz: Braunkohle. Eigentümer bzw. Rechtsinhaber der Bergbauberechtigung ist die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH. Die angegebene Bergbauberechtigung räumt dem Rechtsinhaber bzw. dem Eigentümer die in den §§ 6 ff BBergG aufgeführten Rechte ein und stellt eine durch Artikel 14 GG geschützte Rechtsposition dar.
    Bei der oben aufgeführten Bergbauberechtigung handelt es sich um eine großräumig erteilte Erlaubnis. Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit der Verwertung des Grundstückes sind daher nicht zu erwarten.
    Hinweise auf mögliche Beeinträchtigungen durch umgegangenen Altbergbau liegen dem Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt für das Grundstück nicht vor.
    Geologie: Vom tieferen geologischen Untergrund ausgehende, durch natürliche Subrosionsprozesse bedingte Beeinträchtigungen der Geländeoberfläche sind dem LAGB im Gebiet des zu betrachtenden Flurstücks nicht bekannt. Zum Baugrund gibt es hier ebenfalls keine Bedenken oder besonderen Hinweise.

    Der Salzlandkreis (Natur und Umwelt) teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 27.04.2021 mit, dass für das Grundstück keine Eintragungen im Altlastenkataster des Salzlandkreises vorhanden sind.

    Im Schreiben vom 27.04.2021 teilte der Salzlandkreis dem Veräußerer unter anderem mit, dass sich das Flurstück in keiner ausgewiesenen Kampfmittelverdachtsfläche befindet.
  • Nettojahresmiete Ca. 382 €
  • Nettojahresmiete Bemerkung , beträgt die Jahresnettopacht.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Erschließung
    Der Verkaufsgegenstand ist nicht erschlossen. Die Medien liegen in der Gänsefurther Straße an.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.stassfurt.de
  • Behörde Stadt Staßfurt, Hohenerxlebener Str. 12, 39418 Staßfurt, Tel.: 039 25/ 981 -0
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich beim Veräußerer.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt das Flurstück 2069/0 der Flur 5 mit einer Grundstücksgröße von 995 m², lt. Grundbuchangabe.

    Das Verkaufsobjekt ist mit mehreren Schuppen und einem Garagengebäude bebaut, welche nicht durch den Veräußerer errichtet wurden und im Eigentum der Nutzer stehen.

    Es bestehen für den Verkaufsgegenstand 4 Nutzungsverträge mit 1 Mietpartei, für eine Gartenfläche sowie 3 Flächen (Grund und Boden) zur Errichtung einer Garage bzw. Schuppen. Die Jahresnettopacht beträgt 382 Euro. Öffentliche Abgaben (z. B. Grundsteuer und Beiträge für den Boden- und Wasserverband) sind durch den Nutzer zu tragen.

    Der Veräußerer teilt unverbindlich mit, dass die Nutzflächen der Garage etwa 62 m² und der Schuppen etwa 63 m² beträgt (geschätzt).

    Eine endgültige und verbindliche Bebauungsmöglichkeit für dieses Grundstück konnte vom Veräußerer und Auktionshaus nicht geklärt werden. Für die mögliche Bebauung übernehmen der Veräußerer und das Auktionshaus keine Haftung. Eine endgültige mögliche Bebaubarkeit kann verbindlich nur über eine Bauvoranfrage bei der zuständigen Behörde geklärt werden.

    Die Zuwegung zum Verkaufsobjekt erfolgt über das angrenzende Nachbarflurstück 1980, welches die Friedensstraße und Gänsefurther Straße verbindet und im Eigentum der Stadt Staßfurt steht. Das Flurstück hat somit keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland und ist nur über Flurstücke in Fremdeigentum zu erreichen.

    Es ist nicht auszuschließen, dass sich diverse Müll- und Bauschuttablagerungen auf dem Grundstück befinden.

    Das Verkaufsobjekt ist nach Süden und Westen eingezäunt.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes fand durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses nicht statt. Sämtliche Angaben wurden durch den Veräußerer übermittelt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
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