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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Grundstück mit 9 Garagen **davon 7 Garagen in Pächtereigentum - Jahrespachterlös 950 Euro**
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Immobilienart
Grundstück
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- Adresse
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Philippshof (westlich der Hausnummer 7)
16949 Putlitz
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Bundesland
Brandenburg
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
906 m², lt. Grundbuchangabe.
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Baujahr
Um 1975 (geschätzt).
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Grundbuch
Amtsgericht Perleberg von Putlitz, Blatt 2060, Flur 14, Flurstück 45
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Belastungen im Grundbuch
Abt. II, lfd. Nr. 1: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Trinkwasserleitungs- und Brunnenrecht einschließlich Bau- und Einwirkungsbeschränkung) für den Wasser- und Abwasserzweckverband Pritzwalk, Pritzwalk.
Abt. III: Keine Eintragungen.
Der Ersteher übernimmt die Eintragung in Abt. II, laufende Nummer 1 des Grundbuches als nicht wertmindernd auf den Kaufpreis.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
Verpachtet
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
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Makrolage
Die Kleinstadt Putlitz liegt im Norden des Landkreises Prignitz an der Stepenitz und der B 321. Bis nach Pritzwalk im Süden sind es ca. 14 km, bis Parchim im Norden ca. 29 km. Auffahrten zur A 24 befinden sich in ca. 5 und 7 km Entfernung.
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Mikrolage
Das Verkaufsobjekt befindet sich am nördlichen Ortsrand und in der Siedlung Philippshof, zwischen der Landstraße in Richtung Meyenburg und der Stepenitz.
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Keine Angabe
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Erschließung
Siehe Zusammenfassung.
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
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Behörde
Amt Putlitz-Berge, Zur Burghofwiese 2, 16949 Putlitz, Tel: 033 981/ 83 70
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Vertragsbestandteile
Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt das Flurstück 45 der Flur 14 mit einer Grundstücksgröße von 906 m², lt. Grundbuchangabe.
Auf dem Grundstück sind 9 Garagen vorhanden, wovon sich 7 Garagen im Eigentum der Pächter befinden und nicht vom Veräußerer errichtet wurden. Es existieren Nutzungsverträge für alle Garagen. Der Jahrespachterlös beträgt für die 2 Garagen und für den Grund und Boden von 7 Garagen insgesamt 950 Euro.
Die Garagen wurden in Massivbauweise mit Wellasbestplatteneindeckungen errichtet und haben Holz- bzw. Metalltore. Die Garagen befinden sich insgesamt in einem sanierungs- und modernisierungsbedürftigen Zustand.
Die Garagen des Verkaufsgegenstandes verfügen über keine Stromversorgung.
Im nordwestlichen Grundstücksbereich überbaut die Garagenzeile mit den 3 Garagen (Eigentum der Pächter) das angrenzende Nachbarflurstück 43.
Gemäß Aussage des Voreigentümers gibt es an der Nordseite eine Toreinfahrt auf das angrenzende Fremdflurstück 43 (Weideland). Augenscheinlich wird diese Zuwegung über das Verkaufsflurstück teilweise genutzt. Dem Veräußerer ist dazu keine vertragliche Vereinbarung bekannt. Eine Klärung obliegt dem Ersteher.
Auf dem Grundstück sind teilweise Bäume und Sträucher vorhanden.
Der Veräußerer informiert der Ordnung halber, dass er vom Grundstücksnachbarn (Flurstück 43) bzgl. Forderungen aus der Überbauung der 3 Garagen an der nordwestlichen Grundstücksgrenze im Jahr 2024 verklagt wurde. Die Klage des Nachbarn wurde mittlerweile durch das Amtsgericht Perleberg vollständig abgewiesen.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
- kontakt@dga-ag.de