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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Schmaler, vertragslos genutzter Landwirtschaftsstreifen in Mittelsachsen
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Immobilienart
Grundstück
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- Adresse
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09661 Hainichen
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Bundesland
Sachsen
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
910 m², lt. Grundbuchangabe.
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Baujahr
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Grundbuch
Amtsgericht Döbeln Grundbuch von Hainichen, Blatt 1058, Flurstück 1042
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Belastungen im Grundbuch
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III: Keine Eintragungen.
Eventuelle, nach den gesetzlichen Bestimmungen noch einzutragende Dienstbarkeiten und Sanierungsvermerke sind vom Ersteher ohne Anrechnung auf den Kaufpreis als nicht wertmindernd zu übernehmen.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
Vertragslose Nutzung
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
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Makrolage
Hainichen ist eine sächsische Kleinstadt im Zentrum des Landkreises Mittelsachsen. Seit dem 1. Januar 2021 hat sie den Status einer Großen Kreisstadt.
Sie befindet sich etwa 26 km nordöstlich von Chemnitz, ca. 66 km südöstlich von Leipzig, ca. 44 km westlich von Dresden, etwa 17 km nordwestlich von Freiberg an der Kleinen Striegis.
Hainichen ist über die Anschlussstelle 73 der A4 und die B169 zu erreichen.
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Mikrolage
Der Verkaufsgegenstand ist Bestandteil einer größeren Landwirtschaftsfläche am Viehweg südwestlich von Hainichen.
Südwestlich schließt sich das Gelände der ´Lehmgrube Hainichen Südfeld´ an.
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Keine Angabe
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
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Behörde
Stadt Hainichen, Markt 1, 09661 Hainichen, Tel.: 037 207/ 60 172
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Vertragsbestandteile
Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil. Etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gemäß § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt das Flurstück 1042 mit einer Grundstücksgröße von 910 m², lt. Grundbuchangabe.
Das im Grundbuch als Verkehrsfläche ausgewiesene Flurstück stellt sich als schmaler Landwirtschaftsstreifen innerhalb einer größeren Landwirtschaftsfläche dar.
Augenscheinlich ist die Verkaufsfläche in die Nutzung der angrenzenden Landwirtschaftsfläche vertragslos mit einbezogen. Eine Klärung obliegt dem Ersteher.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich unter der Verkaufsfläche ein bergfreier, also ein vom Grundeigentum getrennter, Bodenschatz (tonige Gesteine zur Herstellung von Mauerklinkern und Hartbrandziegeln) befindet, für den ein Bergwerkseigentum verliehen wurde.
Es wird auf das Risiko hingewiesen, dass eine fortdauernde Nutzung wegen der bestehenden Bergbauberechtigung nicht sichergestellt ist, so ist nicht auszuschließen, dass die sich aus dem Bergwerkseigentum ergebenden Rechte ausgeübt und hierfür die Fläche ganz oder teilweise für Tätigkeiten im Sinne des § 2 BBergG benötigt werden. Der Bergbauberechtigte kann nach Maßgabe der §§ 77 ff. BBergG gegebenenfalls auch die Grundabtretung für dieses Grundstück verlangen.
Der Veräußerer teilt mit, dass nach derzeitigem Kenntnisstand für das gesamte Ausschreibungsobjekt eine Gefährdung durch Erosion (Wasser) besteht. Weitere Information bestehen nicht.
Des Weiteren ist nach derzeitigem Kenntnisstand der Verkaufsgegenstand Bestandteil eines weiträumig mit Nitraten durchsetzten Gebietes.
Es unterliegt somit besonderen Anforderungen an das Düngen.
- verpflichtende Untersuchungen des Wirtschaftsdüngers vor dem Ausbringen
- verpflichtende Überprüfung des Stickstoffgehaltes im Boden (sogen. Nmin-Untersuchung).
Rechtliche Grundlage bildet die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zur Regelung düngerechtlicher Vorschriften (Sächsische Düngerechtsverordnung - SächsDüReVO) vom 15. November 2022.
Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
- kontakt@dga-ag.de