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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Vertragsfreie mit Gehölzen bewachsene Fläche am Ortseingang von Kulmbach in Oberfranken
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Immobilienart
Grundstück
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- Adresse
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Am Gründlein bzw. Nahe B85
95326 Kulmbach OT Metzdorf
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Bundesland
Bayern
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
1.698 m², lt. Grundbuchangabe.
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Baujahr
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Grundbuch
Amtsgericht Kulmbach Grundbuch von Metzdorf, Blatt 3600, Flurstück 31
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Belastungen im Grundbuch
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III: Keine Eintragungen.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
Vertragsfrei
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
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Makrolage
Kulmbach ist eine Große Kreisstadt im oberfränkischen Landkreis Kulmbach und der Sitz des Landratsamtes. Sie ist im Landesentwicklungsprogramm Bayern seit 2013 planerisch als Oberzentrum ausgewiesen.
Die Mittelstadt liegt am Main und in der Mitte des bayerischen Regierungsbezirkes Oberfranken, etwa 20 km nördlich von Bayreuth. Hof, Bamberg und Coburg liegen etwa 40 km entfernt.
Es besteht Anschluss an die B85 (Berga-Passau), B289 (Coburg-Rehau) und in sechs Kilometer Entfernung bei Untersteinach an die B303 (Schweinfurt-Fichtelgebirge-Schirnding) sowie an die A9 (München-Berlin) und A70 (Bayreuth-Schweinfurt). Der Bahnhof Kulmbach befindet sich an der Bahnstrecke Bamberg-Hof.
Metzdorf ist ein Ortsteil der Stadt Kulmbach.
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Mikrolage
Das Flurstück befindet sich an der Straße Am Gründlein.
Die Umgebung besteht aus Wohnbebauung, gewerblich genutzten Einzelgrundstücken, einem kleinen Gewerbegebiet sowie Landwirtschaftsflächen. Gegenüber liegt der ´Schwärzhof´, ein Landgasthof mit Biergarten, Gestüt und Gästezimmern und die Gasthausbrauerei ´Zum Gründla´.
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Keine Angabe
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Erschließung
Das Flurstück 31 ist über die Straße Am Gründlein erreichbar.
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
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Behörde
Stadt Kulmbach, Marktplatz 1, 95326 Kulmbach, Tel.: 09221/940 250
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Vertragsbestandteile
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und nimmt mit dem abzuschließenden Kaufvertrag eine ihr übertragene Aufgabe im Sinne des § 2 Abs. 6 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vom 09.12.2004 (BGBI Teil I 2004, S. 3235ff.) wahr.
Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.
Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich beim Veräußerer.
Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt das Flurstück 31 mit einer Grundstücksgröße von 1.698 m², lt. Grundbuchangabe.
Das im Grundbuch als Landwirtschaftsfläche ausgewiesene Flurstück stellt sich als mit Gehölzen bewachsene Fläche dar.
Lt. Kartenmaterial verläuft an der südlichen Flurstücksgrenze ein Wassergraben.
Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
- kontakt@dga-ag.de