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- Händler-Standort
- Deutsche Internet Immobilien Auktionen
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Titel
Ackerfläche zwischen Marburg und Wetzlar
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Immobilienart
Grundstück
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- Adresse
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35102 Lohra OT Kirchvers
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Bundesland
Hessen
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Land
Deutschland
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Grundstücksgröße
737 m², lt. Grundbuchangabe.
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Baujahr
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Grundbuch
Amtsgericht Marburg Grundbuch von Kirchvers, Blatt 849, Gemarkung Kirchvers, Flur 16 Flurstück 59
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Belastungen im Grundbuch
Abt. II: Keine Eintragungen.
Abt. III: Keine Eintragungen.
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Wohnfläche
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Gewerbefläche
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Gesamtfläche
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Nutzungsart
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Bruttojahresmiete
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Betriebskostenanteil
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Nettojahresmiete
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Makrolage
Lohra ist eine Gemeinde im mittelhessischen Landkreis Marburg-Biedenkopf. Die Gemeinde liegt im südwestlichen Teil des Landkreises, etwa 15 Kilometer südwestlich von Marburg und ungefähr 20 Kilometer nordwestlich von Gießen.
Auf dem Gemeindegebiet treffen die nördlichsten Ausläufer des Gladenbacher Berglandes und die südöstlichsten Ausläufer des Rothaargebirges aufeinander.
Lohra grenzt im Osten an die Gemeinden Weimar (Lahn) und Fronhausen sowie im Norden an die Stadt Gladenbach, im Südosten an die Stadt Lollar, im Süden an die Gemeinden Wettenberg und Biebertal sowie im Westen an die Gemeinde Bischoffen (Lahn-Dill-Kreis).
Durch das nördliche Gemeindegebiet verläuft die B255 zwischen Marburg und Herborn.
Kirchvers ist mit etwa 900 Einwohnern der zweitgrößte Ortsteil der Großgemeinde Lohra.
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Mikrolage
Die Verkaufsfläche liegt innerhalb einer größeren Landwirtschaftsfläche südwestlich außerhalb von Kirchvers und westlich der L3061.
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- Sanierungsgebiet
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Nein
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- Denkmalschutz
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Nein
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Dach / Dachrinnen / Schornstein
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Sonstiges
Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.
Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
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Behörde
Gemeindeverwaltung Lohra, Heinrich-Naumann-Weg 2, 35102 Lohra, Tel.: 06462/2007 0
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Besichtigung für Kunden
Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
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Vertragsbestandteile
Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.
Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abt. II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.
Soweit Lasten in Abteilung II des Grundbuches eingetragen sind bzw. werden, insbesondere Geh-, Fahr- und Leitungsrechte, sonstige Dienstbarkeiten sowie etwaige Sanierungsvermerke, sind diese von dem Ersteher ohne Anrechnung auf das Höchstgebot als nicht wertmindernd zu übernehmen. Dies gilt auch für Baulasten.
Der Verkauf erfolgt - so wie das Grundstück steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
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Zusammenfassung
Zum Aufruf kommt das Flurstück 59 der Flur 16 mit einer Grundstücksgröße von 737 m², lt. Grundbuchangabe.
Das im Grundbuch als Ackerland verzeichnete Flurstück ist Bestandteil einer größeren Landwirtschaftsfläche.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Verkaufsfläche ganz oder teilweise genutzt wird. Ob die Nutzung vertragslos oder über einen Pachtvertrag erfolgt, ist nicht bekannt. Dem Veräußerer liegt keine vertragliche Vereinbarung vor. Ein mündlicher oder schriftlicher Pachtvertrag kann aber auch nicht ausgeschlossen werden. Eine Klärung obliegt dem Erwerber.
Der Verkaufsgegenstand hat keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland, lt. Kartenmaterial verlaufen aber an der südlichen und nördlichen Flurstücksgrenze Wirtschaftswege, über die die Verkaufsfläche auch erreichbar ist.
Der Verkaufsgegenstand wurde nicht durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses besichtigt.
Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
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- Kontakt
- kontakt@dga-ag.de