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Kleine Landwirtschafts-/Grünlandfläche nordöstlich von Saarbrücken

  • Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung - Kleine Landwirtschafts-/Grünlandfläche nordöstlich von Saarbrücken
    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung
  • Lageskizze - Kleine Landwirtschafts-/Grünlandfläche nordöstlich von Saarbrücken
    Lageskizze
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    Umgebungsskizze

Auktions-ID 454-0018

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Kleine Landwirtschafts-/Grünlandfläche nordöstlich von Saarbrücken
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    L132
    66640 Namborn OT Furschweiler
  • Bundesland Saarland
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 422 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Saarbrücken Grundbuch von Furschweiler, Blatt 1281, Flur 1 Flurstück 334/1
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragslose Nutzung
  • Aussage Bauamt
    Der Landkreis Sankt Wendel teilte im Schreiben vom 08.04.2024 mit, dass das Grundstück nicht mit einer Eintragung im Baulastenregister belastet ist.

    Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz Saarland teilte im Schreiben vom 23.12.2016 mit, dass das Kataster für Altlasten und altlastverdächtige Flächen derzeit keinen Eintrag für die Fläche aufweist.

    Gemäß Angabe des Veräußerers lt. Kampfmittelauskunft des regionalen Kontaminationsmanagement bzw. der Liegenschaftsverwaltung Bundesforstbetrieb incl. Erstbewertung der Luftbilddatenbank Dr. Carls vom 03.07.2017 zeigt die Sichtung des Luftbildes vom 22.03.1945 keine Spuren von Bombenabwürfen auf dem Flurstück, jedoch im Bereich umliegender Flurstücke. Hinsichtlich Kampfmitteln lässt sich Folgendes sagen: Im Luftbild vom 22.03.1945 sind Bombentrichter erkennbar, die aus Bombardierungen der nahegelegenen Bahnstrecke resultieren. Das Umfeld der Wirtschaftseinheit wurde am 18./19.03.1945 von US-Streitkräften kampflos eingenommen. Somit besteht ein Kampfmittel-Risiko aufgrund des Szenarios Luftangriffe.
  • Makrolage
    Namborn ist eine saarländische Gemeinde im Zentrum des Landkreises St. Wendel etwa 40 km nordöstlich von Saarbrücken an der B 41 und der Bahnlinie Saarbrücken-Bingen/Mainz. Der Verwaltungssitz befindet sich wegen der günstigen Verkehrsanbindung und der zentralen Lage im Ortsteil Hofeld-Mauschbach.

    Bekanntestes Wahrzeichen der Gemeinde ist die Ruine der Liebenburg auf dem Schloßberg im Ortsteil Eisweiler.

    Namborn befindet sich in waldreicher Mittelgebirgslandschaft zwischen den Flüssen Nahe und Blies im Naturpark Saar-Hunsrück. Die Entfernung zum Bostalsee beträgt ca. 10 km und zur Kreisstadt St. Wendel ca. 7 km.

    Furschweiler ist ein Ortsteil von Namborn.

    Die L133 führt zur Autobahnauffahrt Freisen.
  • Mikrolage
    Die Fläche liegt südwestlich von Furschweiler bzw. südlich von Hofeld-Mauschbach und nördlich von Baltersweiler an der L132 und hier als Bestandteil einer größeren Landwirtschafts-/Grünlandfläche zwischen der L132 und einer Eisenbahnstrecke.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Keine Angabe
  • Erschließung
    Das Grundstück ist nicht erschlossen.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.namborn.de
  • Behörde Gemeinde Namborn, Schloßstraße 13, 66640 Namborn, Tel.: 06857/ 900 30
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich beim Veräußerer.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt das Flurstück 334/1 der Flur 1 mit einer Grundstücksgröße von 422 m², lt. Grundbuchangabe.

    Der im Grundbuch als Grünfläche verzeichnete Verkaufsgegenstand ist Bestandteil einer größeren, über Straßenniveau liegenden Landwirtschafts-/Grünlandfläche zwischen der L132 und einer Eisenbahnstrecke. Aktuell wird die Fläche als Landwirtschaftsfläche genutzt. Dem Veräußerer liegt keine vertragliche Vereinbarung über eine Nutzung vor, so dass von einer vertragslosen Nutzung auszugehen ist. Es obliegt dem Ersteher hier eine Klärung oder vertragliche Regelung herbeizuführen.

    Die Verkaufsfläche liegt direkt am straßenbegleitenden Grünstreifen der L132, verfügt aber über keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland, d.h. die Verkaufsfläche verfügt über keine gesicherte Zuwegung und eine Zuwegung ist nur über Flurstücke im Fremdeigentum möglich. Der Ersteher muss sich bezüglich der zukünftigen Zuwegung mit dem Eigentümer des bzw. der dafür zu nutzenden Grundstücke in Verbindung setzen. Ob auch künftig eine Zuwegung möglich ist, ist nicht klar.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes fand durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
  • Tags:
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