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Ackerfläche am Ortsrand von Steinheim in Mittelhessen

  • Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung - Ackerfläche am Ortsrand von Steinheim in Mittelhessen
    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung
  • Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung - Ackerfläche am Ortsrand von Steinheim in Mittelhessen
    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung
  • Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung - Ackerfläche am Ortsrand von Steinheim in Mittelhessen
    Blick auf Verkaufsfläche und Umgebung
  • Blick von der Verlängerung Bruchweg Richtung Verkaufsfläche und auf die Umgebung - Ackerfläche am Ortsrand von Steinheim in Mittelhessen
    Blick von der Verlängerung Bruchweg Richtung Verkaufsfläche und auf die Umgebung
  • Lageskizze - Ackerfläche am Ortsrand von Steinheim in Mittelhessen
    Lageskizze
  • Lageskizze - Ackerfläche am Ortsrand von Steinheim in Mittelhessen
    Lageskizze
  • Umgebungsskizze - Ackerfläche am Ortsrand von Steinheim in Mittelhessen
    Umgebungsskizze

Auktions-ID 453-0021

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1.600 EUR *
SP 900 EUR
Höchstgebot

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Ackerfläche am Ortsrand von Steinheim in Mittelhessen
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Verlängerung Bruchweg
    35410 Hungen ST Steinheim
  • Bundesland Hessen
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 915 m², lt. Grundbuchangabe
  • Grundbuch
    Amtsgericht Gießen von Steinheim, Blatt 962, Flur 11 Flurstück 41
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Aussage Bauamt
    Die Stadt Hungen teilte am 17.09.2024 per E-Mail mit, dass das Flurstück im Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegt und im Flächennutzungsplan als Forstwirtschaftliche Fläche dargestellt ist. Ein Bebauungsplan liegt für diesen Bereich nicht vor. Das Grundstück liegt weder im Sanierungsgebiet noch besteht Denkmalschutz. Das Flurstück befindet sich im Bereich der Wasserschutzzone III (weitere Schutzzone).
  • Makrolage
    Hungen ist eine Stadt im südöstlichen Teil des Landkreises Gießen in der Mitte Hessens, an der Grenze zwischen Wetterau und Vogelsberg.

    Hungen grenzt im Norden an die Stadt Laubach, im Osten an die Stadt Nidda, im Süden an die Gemeinden Wölfersheim und Echzell und im Westen an die Städte Münzenberg und Lich.

    Der Ortsteil Steinheim liegt südlich von Hungen am Wingertsberg. Durch den Ort verläuft die L3188.
  • Mikrolage
    Der Verkaufsgegenstand befindet sich in nordwestlicher Lage von Steinheim, an der Verlängerung des Bruchweges und hier im Eckbereich einer größeren Ackerfläche.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.hungen.de
  • Behörde Stadt Hungen, Kaiserstraße 7, 35410 Hungen, Tel.: 06402/ 850
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die genauen Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abt. II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Soweit Lasten in Abteilung II des Grundbuches eingetragen sind bzw. werden, insbesondere Geh-, Fahr- und Leitungsrechte, sonstige Dienstbarkeiten sowie etwaige Sanierungsvermerke, sind diese von dem Ersteher ohne Anrechnung auf das Höchstgebot als nicht wertmindernd zu übernehmen. Dies gilt auch für Baulasten.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Grundstück steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt das unregelmäßig geschnittene Flurstück 41 der Flur 11 mit einer Grundstücksgröße von 915 m², lt. Grundbuchangabe.

    Das im Grundbuch als Landwirtschaftsfläche verzeichnete Flurstück liegt im Eckbereich einer größeren Ackerfläche.

    Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Verkaufsfläche ganz oder teilweise genutzt wird. Ob die Nutzung vertragslos oder über einen Pachtvertrag erfolgt, ist nicht bekannt. Dem Veräußerer liegt keine vertragliche Vereinbarung vor. Ein mündlicher oder schriftlicher Pachtvertrag kann aber auch nicht ausgeschlossen werden. Eine Klärung obliegt dem Erwerber.

    Der Verkaufsgegenstand hat keine eigene Anbindung an öffentliches Straßenland, ist aber über einen Wirtschaftsweg, der in Verlängerung des Bruchweges verläuft, erreichbar.

    Der Verkaufsgegenstand wurde nicht durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses besichtigt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
  • Tags:
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