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Vertragsfreie Landwirtschaftsfläche nördlich der Nidda in Frankfurt/Main-West

  • Blick auf die Verkaufsfläche und Umgebung - Vertragsfreie Landwirtschaftsfläche nördlich der Nidda in Frankfurt/Main-West
    Blick auf die Verkaufsfläche und Umgebung
  • Verkaufsfläche und Umgebung - Vertragsfreie Landwirtschaftsfläche nördlich der Nidda in Frankfurt/Main-West
    Verkaufsfläche und Umgebung
  • Verkaufsfläche und Umgebung - Vertragsfreie Landwirtschaftsfläche nördlich der Nidda in Frankfurt/Main-West
    Verkaufsfläche und Umgebung
  • Lageskizze - Vertragsfreie Landwirtschaftsfläche nördlich der Nidda in Frankfurt/Main-West
    Lageskizze
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung - Vertragsfreie Landwirtschaftsfläche nördlich der Nidda in Frankfurt/Main-West
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung
  • Lageskizze mit Umgebung und Luftbildunterlegung - Vertragsfreie Landwirtschaftsfläche nördlich der Nidda in Frankfurt/Main-West
    Lageskizze mit Umgebung und Luftbildunterlegung

Auktions-ID 450-0001

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8.500 EUR *
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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Vertragsfreie Landwirtschaftsfläche nördlich der Nidda in Frankfurt/Main-West
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Westlich der A 648
    65936 Frankfurt am Main ST Sossenheim
  • Bundesland Hessen
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 1.825 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Frankfurt Außenstelle Höchst von Sossenheim, Blatt 4710, Flur 37, Flurstück 39
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II: Keine Eintragungen.

    Abt. III: Keine Eintragungen.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Die Stadt Frankfurt am Main teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 10.04.2024 unter anderem Folgendes mit: Das Flurstück ist nicht als Altlast oder Altlastenverdachtsfläche erfasst. Es liegen uns von dort keine Erkenntnisse über Altablagerungen oder Verfüllungen von ehemaligen Gruben vor. Ergebnisse von Bodenuntersuchungen liegen ebenfalls nicht vor. Altlastenrelevante gewerbliche Vornutzungen sind nicht bekannt.

    Der Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 13.05.2024 unter anderem Folgendes mit: Die Auswertung der beim Kampfmittelräumdienst vorliegenden Kriegsluftbilder hat ergeben, dass sich das Grundstück in einem Bombenabwurfgebiet befindet. Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen Flächen muss grundsätzlich ausgegangen werden.
    In den Bereichen, in denen durch Nachkriegsbebauungen bereits bodeneingreifende Baumaßnahmen bis zu einer Tiefe von mind. 5 Metern durchgeführt wurden sind keine Kampfmittelräummaßnahmen notwendig.
    Bei allen anderen Flächen ist eine systematische Überprüfung (Sondieren auf Kampfmittel) vor Beginn der geplanten Abbrucharbeiten, Bauarbeiten und Baugrunduntersuchungen auf den Grundstücksflächen bis in einer Tiefe von 5 Meter (ab GOK IIWK) erforderlich, auf denen bodeneingreifende Maßnahmen stattfinden. Hierbei soll grundsätzlich eine EDV-gestützte Datenaufnahme erfolgen.

    Der vom Kampfmittelräumdienst festgestellte, allgemeine Verdacht auf Kampfmittel wurde vom Veräußerer nicht weiter untersucht. Der Veräußerer übernimmt keine Haftung für das Freisein des Flurstücks von Kampfmitteln gleich welcher Art und welchen Umfangs. Er haftet auch nicht für Schäden aus der Beeinträchtigung des Kaufgegenstandes aufgrund des eventuellen Vorhandenseins von Kampfmitteln.

    Der Veräußerer haftet darüber hinaus nicht für Schäden durch auf dem Flurstück vorhandenes Kriegsgerät oder bisher nicht entfernte Kampfmittel. Ansprüche des Käufers wegen eventuell vorhandener Kampfmittel - aus welchem Rechtsgrund auch immer - sind ausgeschlossen.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Keine Angabe
  • Erschließung
    Der Verkaufsgegenstand ist medientechnisch nicht erschlossen.
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.frankfurt.de
  • Behörde Stadt Frankfurt am Main, Römerberg 23, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: +49 069/ 115
  • Besichtigungsverm. Außendienst kein
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Der Veräußerer hat die in seinem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich beim Veräußerer.

    Der Veräußerer nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt eine vertragsfreie Landwirtschaftsfläche in der Lage „Rothgewann“ mit einer Grundstücksgröße von 1.825 m², lt. Grundbuchangabe.

    Der Veräußerer teilt mit, dass das Flurstück im aktuellen Regionalen Flächennutzungsplan (RegFNP) Frankfurt Rhein Main 2010 als ´Fläche für die Landbewirtschaftung´ in den Vorranggebieten für ´Natur und Landschaft ´ und ´Regionaler Grünzug´ darstellt ist.

    Die Zuwegung zum Verkaufsgegenstand erfolgt über einen asphaltierten Weg. Inwieweit dieser öffentlich gewidmet ist, konnte durch das Auktionshaus nicht geklärt werden.

    Gemäß Kartenmaterial verläuft der nördlich angrenzende Weg partiell über das Objekt. Ferner verläuft ein unbefestigter Weg mittig über die Verkaufsfläche. Dem Veräußerer liegt keine vertragliche Vereinbarung über eine Nutzung des Objektes vor. Eine Klärung obliegt dem Ersteher.

    Eine Besichtigung des Verkaufsgegenstandes fand durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses nicht statt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
  • Tags:
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