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Vertragsfreie Grünfläche **etwa 34 km vom Leipziger Zentrum entfernt**

  • Verkaufsfläche und Umgebung - Vertragsfreie Grünfläche **etwa 34 km vom Leipziger Zentrum entfernt**
    Verkaufsfläche und Umgebung
  • Verkaufsfläche und Umgebung - Vertragsfreie Grünfläche **etwa 34 km vom Leipziger Zentrum entfernt**
    Verkaufsfläche und Umgebung
  • Verkaufsfläche und Umgebung - Vertragsfreie Grünfläche **etwa 34 km vom Leipziger Zentrum entfernt**
    Verkaufsfläche und Umgebung
  • Lageskizze - Vertragsfreie Grünfläche **etwa 34 km vom Leipziger Zentrum entfernt**
    Lageskizze
  • Lageskizze mit Luftbildunterlegung - Vertragsfreie Grünfläche **etwa 34 km vom Leipziger Zentrum entfernt**
    Lageskizze mit Luftbildunterlegung
  • Lageskizze mit Umgebung und Luftbildunterlegung - Vertragsfreie Grünfläche **etwa 34 km vom Leipziger Zentrum entfernt**
    Lageskizze mit Umgebung und Luftbildunterlegung

Auktions-ID 450-0022

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Objekt-Daten

  • Händler-Standort
    Deutsche Internet Immobilien Auktionen
  • Titel Vertragsfreie Grünfläche **etwa 34 km vom Leipziger Zentrum entfernt**
  • Immobilienart Grundstück
  • Adresse
    Am Rinderkombinat (schräg gegenüber Hausnummer 3)
    04668 Grimma ST Hohnstädt
  • Bundesland Sachsen
  • Land Deutschland
  • Grundstücksgröße 629 m², lt. Grundbuchangabe.
  • Grundbuch
    Amtsgericht Grimma von Hohnstädt, Blatt 720, Flurstück 409/2
  • Belastungen im Grundbuch
    Abt. II, lfd. Nr. 2: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Erdkabeltrassenrecht) für Telekom Deutschland GmbH, Bonn.

    Abt. III: Keine Eintragungen.

    Der Ersteher übernimmt die Eintragung in Abt. II, lfd. Nr. 2 des Grundbuches als nicht wertmindernd auf den Kaufpreis.
  • Nutzungsart Vertragsfrei
  • Aussage Bauamt
    Die Stadt Grimma teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 02.07.2024 unter anderem mit, dass das Flurstück im Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegt und sich seit Mai 1999 im Entwurf des Flächennutzungsplanes befindet. Allgemeine Art der Bodennutzung: teilweise Grünfläche (GR), teilweise Landwirtschaftliche Nutzfläche. Es liegen keine städtebaulichen Auflagen/Besonderheiten vor. Erschließungsbeiträge oder offene Beiträge stehen nicht aus.

    Das Landratsamt des Landkreises Leipzig (Bauaufsicht) teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 21.05.2024 mit, dass für das Flurstück keine Baulasten im Baulastenverzeichnis von Grimma eingetragen sind.

    Das Landratsamt des Landkreises Leipzig (Umweltamt) teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 08.12.2021 unter anderem Folgendes mit:
    Natur- und Landschaftsschutz: Bei dem Flurstück handelt es sich laut Flächennutzung um eine Grünfläche, die sich im baurechtlichen Außenbereich gem. § 35 BauGB befindet. Das Flurstück befindet sich weder in einem Landschaftsschutzgebiet, noch in einem Naturschutzgebiet. Ebenso ist diese Fläche naturschutzrechtlich und -fachlich nicht als gesetzlich geschütztes Biotop einzustufen.
    Altlasten/Bodenschutz/Abfallrecht: Das Flurstück ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht als altlastverdächtige Fläche oder Altlast im Sächsischen Altlastenkataster erfasst.
    Hinweis: Die zuständige Stadtverwaltung verfügt über eine Baumschutzsatzung.

    Der Kampfmittelbeseitigungsdienst des Polizeiverwaltungsamtes Dresden teilte dem Veräußerer im Schreiben vom 30.11.2021 unter anderem mit, dass für das betreffende Gebiet beim Kampfmittelbeseitigungsdienst Sachsen keine Belastung mit Kampfmitteln bekannt ist.
  • Sanierungsgebiet
    Nein
  • Denkmalschutz
    Nein
  • Sonstiges
    Bitte beachten Sie, dass eine Aktualisierung / Veränderung der Objektbeschreibung (Detail-Informationen zum Kaufobjekt) bis zum Tag der Zuschlagserteilung möglich ist.

    Die Anlage 1 zum notariellen Grundstückskaufvertrag finden Sie unter dem Icon „Drucken“.

    Bei Kaufpreisen bis 6.000,00 EUR ist der Kaufpreis auf das Treuhandkonto des Auktionators Thomas Engel zu hinterlegen.
  • Internetadresse Gemeinde
    www.grimma.de
  • Behörde Stadt Grimma, Markt 17, 04668 Grimma, Tel.: 034 37/ 98 58 0, Mail: info@grimma.de
  • Besichtigung für Kunden
    Bitte nehmen Sie für einen Besichtigungstermin Kontakt mit uns auf. Das Auktionshaus weist darauf hin, dass jedes Begehen und Befahren des Objektes auf eigene Gefahr erfolgt und nur mit Zustimmung des Eigentümers erlaubt ist. Die Mitteilung von Angaben durch das Auktionshaus beinhaltet weder eine Zustimmung zum Betreten und Befahren des Objektes noch eine Aussage, dass das Betreten und Befahren des Objektes sicher möglich sind. Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt liegt beim Eigentümer. Das Auktionshaus haftet nicht für etwaige Schäden, die entstehen, wenn Sie das Objekt betreten oder befahren.
  • Vertragsbestandteile
    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und nimmt mit dem abzuschließenden Kaufvertrag eine ihr übertragene Aufgabe im Sinne des § 2 Abs. 6 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vom 09.12.2004 (BGBI Teil I 2004, S. 3235ff.) wahr.

    Die Grundstücksgrenzen sind nur durch eine Grenzfeststellung bestimmbar. Eine Kostenbeteiligung des Veräußerers ist ausgeschlossen.

    Die Veräußerung erfolgt im Übrigen ausweislich des Grundbuches frei von Lasten in Abteilung II und III. Hiervon unberührt bleibt die Übernahme weiterer, etwa vorhandener, aus dem Grundbuch nicht ersichtlicher Lasten und Beschränkungen, insbesondere öffentlich-rechtlicher Lasten einschließlich etwaiger Baulasten sowie nicht im Grundbuch einzutragender Rechte an dem Grundstück ohne Anrechnung auf den Kaufpreis.

    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat die in ihrem Eigentum befindlichen Objekte nicht versichert. Der Ersteher wird darauf hingewiesen, dass er für ausreichenden Versicherungsschutz ab dem Tage der wirtschaftlichen Übergabe von Lasten und Nutzen zu sorgen hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die Verantwortung für dieses Grundstück selbstverständlich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil; etwaige Streitigkeiten zwischen Veräußerer und Verbraucher gem. § 13 BGB sollen unmittelbar geklärt werden.

    Der Verkauf erfolgt - so wie das Objekt steht und liegt - unter Vereinbarung des umfassenden Haftungsausschlusses gemäß Ziffer 7 der Versteigerungsbedingungen sowie ohne Räumungsverpflichtung des Veräußerers.
  • Zusammenfassung
    Zum Aufruf kommt eine vertragsfreie Grünfläche mit einer Grundstücksgröße von 629 m², lt. Grundbuchangabe.

    Die Verkaufsfläche ist teilweise mit Bäumen und Büschen bewachsen und grenzt an ein größeres landwirtschaftlich genutztes Areal.

    Eine Besichtigung des Objektes durch einen Mitarbeiter des Auktionshauses fand nicht statt. Sämtliche Angaben wurden durch den Veräußerer übermittelt.

    Diese Angaben dienen der beispielhaften Wiedergabe des Zustandes. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Aufzählung.
  • Kontakt
    kontakt@dga-ag.de
* zzgl. Auktions-Aufgeld auf den Zuschlagspreis
  • Tags:
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